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    Glossar

    Glossar der Inklusion

    Fachbegriffe aus Schulbegleitung, Inklusion und Eingliederungshilfe, verständlich erklärt.

    42 Begriffe

    1:1-Begleitung

    Die individuelle Zuordnung einer Schulbegleitung zu einem einzelnen Kind - das klassische Modell der Schulbegleitung.

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    ADHS

    Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung - eine der häufigsten Diagnosen bei Kindern mit Förderbedarf in der Schule.

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    Autismus-Spektrum-Störung (ASS)

    Neurologische Entwicklungsstörung, die sich auf soziale Interaktion, Kommunikation und Verhalten auswirkt.

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    Bedarfsermittlung

    Die Bedarfsermittlung ist der Schritt, in dem das zuständige Amt feststellt, welche Unterstützung ein Kind im Schulalltag tatsächlich braucht. Grundlage sind in der Regel ärztliche Unterlagen, Stellungnahmen der Schule und Gespräche mit der Familie.

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    Bundesteilhabegesetz (BTHG)

    Das zentrale Reformgesetz von 2017, das die Eingliederungshilfe grundlegend modernisiert und die Rechte von Menschen mit Behinderung stärkt.

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    Differenzierung

    Ein didaktisches Konzept, bei dem Lehrkräfte Unterrichtsinhalte und -methoden an die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Schüler:innen anpassen.

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    Down-Syndrom (Trisomie 21)

    Eine genetische Besonderheit, bei der das Chromosom 21 dreifach vorliegt - eine der häufigsten Diagnosen im Kontext Schulbegleitung und Inklusion.

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    Eingliederungshilfe

    Eingliederungshilfe ist die staatliche Leistung, die Kindern mit einer Behinderung oder drohenden Behinderung gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen soll. Schulbegleitung ist eine der häufigsten Formen der Eingliederungshilfe im Schulalltag.

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    Emotional-soziale Entwicklungsstörung

    Der zweithäufigste Förderschwerpunkt - betrifft Kinder mit erheblichen Schwierigkeiten in Verhalten, Emotionsregulation und sozialer Interaktion.

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    Feststellungsbescheid

    Amtliches Dokument, das Art und Umfang des Förderbedarfs oder den Grad der Behinderung bestätigt.

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    Förderplan

    Ein schulinternes Dokument, das die individuellen Lernziele und Fördermaßnahmen für ein Kind mit Förderbedarf festlegt.

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    Förderschule

    Eine Schulform speziell für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf - Eltern haben in der Regel ein Wahlrecht zwischen Förderschule und Regelschule.

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    Förderschwerpunkt

    Kategorie des sonderpädagogischen Förderbedarfs, z.B. Lernen, emotionale und soziale Entwicklung, Sprache oder geistige Entwicklung.

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    Gemeinsames Lernen

    Der in NRW verwendete Begriff für den inklusiven Unterricht von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf an Regelschulen.

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    Gesamtplanverfahren

    Das Gesamtplanverfahren ist das strukturierte Verfahren des Sozialamts, mit dem der Unterstützungsbedarf eines Kindes mit körperlicher oder geistiger Behinderung festgestellt und die passende Hilfe geplant wird. Es ist das Gegenstück zum Hilfeplanverfahren des Jugendamts und begleitet die bewilligte Leistung, etwa eine Schulbegleitung, über die gesamte Laufzeit.

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    Grad der Behinderung (GdB)

    Maß für die Auswirkung einer Behinderung auf die Teilhabe am Leben, festgestellt durch das Versorgungsamt.

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    Hilfeplanverfahren

    Strukturierter Prozess zur Feststellung des individuellen Unterstützungsbedarfs und Planung der Eingliederungshilfe.

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    I-Helfer:in

    Kurzform von Integrationshelfer:in; dieselbe Tätigkeit wie Schulbegleiter:in, Integrationskraft (I-Kraft) oder Inklusionshelfer:in.

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    ICD-11

    Die ICD-11 ist die aktuelle Fassung der internationalen Klassifikation der Krankheiten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Nachfolger der ICD-10. Sie ordnet Diagnosen weltweit einheitlichen Codes zu, die Ihnen in ärztlichen Berichten und Gutachten über Ihr Kind begegnen können.

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    ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit)

    Ein WHO-Standard zur Beschreibung von Gesundheit und Behinderung - seit dem BTHG die Grundlage der Bedarfsermittlung in der Eingliederungshilfe.

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    Inklusion

    Inklusion ist die Leitidee, dass alle Kinder von Anfang an gemeinsam lernen und die Schule sich an die Vielfalt ihrer Schülerinnen und Schüler anpasst, nicht umgekehrt. Schulbegleitung ist dabei ein wichtiges Werkzeug, um inklusive Bildung im Alltag möglich zu machen.

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    Integrationshelfer:in

    Synonym für Schulbegleiter:in - eine Person, die Kinder mit Behinderung im Schulalltag begleitet.

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    Jugendamt

    Das Jugendamt ist die Behörde, die über Schulbegleitung entscheidet, wenn ein Kind eine seelische Beeinträchtigung hat, zum Beispiel Autismus, ADHS oder eine Angststörung. Rechtsgrundlage ist die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII.

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    Legasthenie / LRS

    Legasthenie, fachlich Lese-Rechtschreib-Störung (LRS), bezeichnet ausgeprägte und anhaltende Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben, die nicht durch mangelnde Intelligenz oder fehlendes Üben erklärbar sind. Betroffene Kinder haben in der Schule Anspruch darauf, dass ihre Situation berücksichtigt wird, etwa durch einen Nachteilsausgleich.

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    Lernbehinderung

    Lernbehinderung ist ein älterer Sammelbegriff für lang anhaltende, umfassende Schwierigkeiten beim schulischen Lernen, der heute meist durch die Bezeichnung sonderpädagogischer Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen ersetzt wird. Gemeint sind Kinder, die dem regulären Lerntempo dauerhaft nicht folgen können und besondere Unterstützung benötigen.

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    Nachteilsausgleich

    Maßnahmen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile in der Schule, z.B. Zeitzuschläge oder angepasste Prüfungsbedingungen.

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    Persönliches Budget

    Eine alternative Leistungsform, bei der Menschen mit Behinderung Geld statt Sachleistungen erhalten und ihre Hilfe selbst organisieren.

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    Poolmodell

    Ein Organisationsmodell, bei dem sich mehrere Kinder mit Förderbedarf eine oder mehrere Schulbegleitungen teilen.

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    Schulamt

    Die untere Schulaufsichtsbehörde - zuständig für die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und die Zuweisung zu Schulen.

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    Schulbegleiter:in

    Person, die ein Kind mit Behinderung oder besonderem Förderbedarf individuell im Schulalltag unterstützt.

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    Schulpflicht

    Die gesetzliche Pflicht zum Schulbesuch - sie gilt für alle Kinder, auch für Kinder mit Behinderung, und begründet den Anspruch auf Unterstützung.

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    Schulpsychologischer Dienst

    Eine kommunale Beratungsstelle für Schüler:innen, Eltern und Lehrkräfte bei schulischen Problemen und Krisen.

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    Selbstbestimmung

    Das Leitprinzip des BTHG: Menschen mit Behinderung sollen über ihr Leben und ihre Unterstützung selbst entscheiden können.

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    SGB IX

    Das SGB IX ist das Neunte Buch Sozialgesetzbuch und regelt die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Für die Schulbegleitung ist § 112 zentral: die Leistungen zur Teilhabe an Bildung für Kinder mit einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung.

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    SGB VIII

    Das SGB VIII ist das Achte Buch Sozialgesetzbuch und regelt die Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. Für die Schulbegleitung ist vor allem § 35a wichtig: die Eingliederungshilfe für Kinder mit einer seelischen Beeinträchtigung.

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    Sonderpädagogischer Förderbedarf

    Die formale Feststellung, dass ein Kind aufgrund einer Behinderung oder Beeinträchtigung besondere schulische Unterstützung benötigt.

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    Sozialamt

    Das Sozialamt ist die Behörde, die über Schulbegleitung entscheidet, wenn ein Kind eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung hat. Rechtsgrundlage sind die Leistungen zur Teilhabe an Bildung nach § 112 SGB IX.

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    Teilhabe

    Teilhabe ist der Leitbegriff des deutschen Sozialrechts und meint die gleichberechtigte, aktive Mitwirkung am Leben in der Gemeinschaft. In der Schule bedeutet Teilhabe, dass ein Kind wirklich mitlernen, mitmachen und dazugehören kann, nicht nur körperlich anwesend ist.

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    Teilhabeassistenz

    Moderner Begriff für Schulbegleitung - betont die Unterstützung zur gleichberechtigten Teilhabe.

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    Teilhabeplan

    Individueller Plan, der den Unterstützungsbedarf eines Menschen mit Behinderung festlegt und die Ziele der Eingliederungshilfe definiert.

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    UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)

    Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist ein völkerrechtliches Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, das in Deutschland seit 2009 verbindlich gilt. Ihr Artikel 24 verankert das Recht auf inklusive Bildung und bildet damit einen wichtigen Hintergrund für Unterstützung im Schulalltag wie die Schulbegleitung.

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    Widerspruchsverfahren

    Das rechtliche Mittel für Eltern, wenn ein Antrag auf Eingliederungshilfe oder Schulbegleitung abgelehnt wird.

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