Individueller Plan, der den Unterstützungsbedarf eines Menschen mit Behinderung festlegt und die Ziele der Eingliederungshilfe definiert.

    Der Teilhabeplan wird vom zuständigen Kostenträger (Jugendamt oder Sozialamt) erstellt und dokumentiert den individuellen Bedarf an Unterstützung. Er legt fest, welche Leistungen der Eingliederungshilfe bewilligt werden — darunter auch Schulbegleitung. Der Plan wird regelmäßig überprüft und angepasst. Eltern und die betroffene Person werden in die Planung einbezogen.

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