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    Schulbegleitung verstehen

    Schulbegleitung: individuelle Unterstützung im Schulalltag

    Alles Wichtige über Schulbegleitung, Integrationskraft (I-Kraft) und Inklusionshilfe: Was ist das, wer hat Anspruch und wie beantragen Sie Unterstützung für Ihr Kind?

    • Kostenlos für Familien
    • Antwort innerhalb von 24 Stunden
    • IQSB-geprüfte Qualität

    Grundlagen

    Was ist Schulbegleitung?

    Anspruch

    Wer hat Anspruch auf Schulbegleitung?

    Anspruch auf Schulbegleitung haben Kinder und Jugendliche mit einer anerkannten oder drohenden Behinderung. Die rechtliche Grundlage bilden:

    • § 35a SGB VIII: bei seelischer Behinderung (z.B. ADHS, Autismus, FASD, Angststörungen, Depression)
    • § 99 SGB IX: bei körperlicher oder geistiger Behinderung
    • UN-Behindertenrechtskonvention: Recht auf inklusive Bildung

    Aufgaben

    Die Aufgaben eines Schulbegleiters

    Ein Schulbegleiter übernimmt vielfältige Aufgaben, die individuell auf die Bedürfnisse des Kindes abgestimmt werden:

    Unterrichtsteilnahme

    Konzentrationshilfen, Aufgabenstrukturierung und Aufmerksamkeitslenkung

    Soziale Integration

    Unterstützung beim Knüpfen von Kontakten und in Konfliktsituationen

    Organisation

    Hilfe bei Materialien, Stundenplan und Arbeitsplatzgestaltung

    Kommunikation

    Unterstützung bei verbaler und nonverbaler Kommunikation

    Selbstversorgung

    Hilfe bei Mahlzeiten, Toilettengängen und Körperpflege

    Krisenintervention

    Deeskalation und psychosoziale Unterstützung in schwierigen Situationen

    Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Seite Aufgaben der Schulbegleitung und Integrationskraft Schule.

    Kosten

    Was kostet Schulbegleitung?

    Für Familien in der Regel kostenfrei.

    Die Finanzierung erfolgt über die Eingliederungshilfe, die vom zuständigen Jugendamt oder Sozialamt bewilligt wird. Es ist kein Eigenanteil der Eltern vorgesehen.

    Antrag

    Schulbegleitung beantragen: So geht es

    Die Beantragung einer Schulbegleitung erfolgt in vier Schritten. Wir unterstützen Sie in jedem davon.

    Wurde Ihr Antrag abgelehnt? Lesen Sie unsere Tipps zum Widerspruch.

    1. Ärztliches Gutachten einholen

      Ein Kinder- und Jugendpsychiater oder -psychologe erstellt eine Diagnose und empfiehlt die Schulbegleitung.

    2. Stellungnahme der Schule

      Die Schule bestätigt den Bedarf und beschreibt die schulische Situation.

    3. Antrag beim Jugend- oder Sozialamt stellen

      Mit Gutachten und Schulstellungnahme wird der formale Antrag auf Eingliederungshilfe gestellt.

    4. Bewilligung und Start

      Nach Prüfung und Bewilligung beginnt die Schulbegleitung, oft innerhalb weniger Wochen.

    Standorte

    Schulbegleitung in Ihrer Nähe

    Starke Schultern bietet professionelle Schulbegleitung und Integrationskraft an über 10 Standorten in Deutschland. Erfahren Sie mehr über unser Angebot in Ihrer Stadt:

    FAQ

    Häufig gestellte Fragen zur Schulbegleitung

    Was ist Schulbegleitung?

    Schulbegleitung (auch Integrationshilfe, Inklusionshilfe oder I-Kraft genannt) ist eine individuelle Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf im Schulalltag. Ein Schulbegleiter hilft dem Kind, am Unterricht teilzunehmen, soziale Kontakte zu knüpfen und den Schulalltag selbstständig zu bewältigen.

    Wer hat Anspruch auf Schulbegleitung?

    Kinder und Jugendliche mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung oder drohender Behinderung haben Anspruch auf Schulbegleitung. Der Anspruch ergibt sich aus dem SGB VIII (§ 35a) bei seelischer Behinderung oder dem SGB IX bei körperlicher oder geistiger Behinderung. Auch Kinder mit ADHS, Autismus-Spektrum-Störungen oder Entwicklungsverzögerungen können Schulbegleitung erhalten.

    Was kostet Schulbegleitung?

    Für Familien ist Schulbegleitung in der Regel kostenfrei. Die Kosten werden vom zuständigen Jugendamt oder Sozialamt als Eingliederungshilfe übernommen. Es ist kein Eigenanteil der Eltern vorgesehen. Die genauen Modalitäten variieren je nach Kommune.

    Wie beantrage ich eine Schulbegleitung?

    Der Antrag wird beim zuständigen Jugendamt (bei seelischer Behinderung) oder Sozialamt (bei körperlicher/geistiger Behinderung) gestellt. Sie benötigen ein ärztliches Gutachten, eine Stellungnahme der Schule und den ausgefüllten Antrag. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.

    Was ist der Unterschied zwischen Schulbegleiter, Integrationskraft und I-Kraft?

    Es gibt keinen inhaltlichen Unterschied. 'Schulbegleiter', 'Integrationskraft' (I-Kraft), 'Inklusionshelfer' und 'Schulassistenz' bezeichnen dieselbe Tätigkeit. Die Begriffe variieren je nach Bundesland und Kommune. In NRW ist 'Integrationskraft' oder 'I-Kraft' besonders verbreitet.

    Welche Aufgaben hat ein Schulbegleiter?

    Ein Schulbegleiter unterstützt bei der Unterrichtsteilnahme, hilft bei der Organisation des Schulalltags, begleitet soziale Interaktionen, assistiert bei motorischen Aufgaben, fördert die Kommunikation und bietet psychosoziale Unterstützung. Er ersetzt nicht die Lehrkraft, sondern ergänzt deren Arbeit individuell.

    Institut für Qualität in der Schulbegleitung · Standard erfüllt ·IQSBgeprüft

    Geprüfte Qualität

    IQSB-geprüft: Standard für Schulbegleitung erfüllt

    Starke Schultern wurde nach dem Standard des Instituts für Qualität in der Schulbegleitung (IQSB) geprüft und erfüllt die Anforderungen in sieben Qualitätsdimensionen: fachliche Kompetenz, strukturierte Einsatzvorbereitung, verlässliche Vertretung, Dokumentation, Gewaltschutz nach § 37a SGB IX, Organisationsstruktur und kontinuierliche Personalentwicklung.

    Hinweis zur Transparenz: Das IQSB ist eine Initiative der Starke Schultern UG (haftungsbeschränkt). Wir legen das offen, weil überprüfbare Selbstverpflichtung mehr wert ist als unbelegte Qualitätsversprechen.

    Den ausführlichen Beitrag zum IQSB-Siegel lesen

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