Schulbegleitung – Individuelle Unterstützung im Schulalltag

    Alles Wichtige über Schulbegleitung, Integrationskraft (I-Kraft) und Inklusionshilfe: Was ist das, wer hat Anspruch und wie beantragen Sie Unterstützung für Ihr Kind?

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    Was ist Schulbegleitung?

    Schulbegleitung (auch Integrationskraft, I-Kraft, Inklusionshelfer oder Schulassistenz genannt) ist eine individuelle Maßnahme der Eingliederungshilfe. Sie ermöglicht Kindern und Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf die gleichberechtigte Teilhabe am Schulunterricht.

    Ein Schulbegleiter unterstützt das Kind im gesamten Schulalltag: im Unterricht, in den Pausen, beim Mittagessen und bei schulischen Veranstaltungen. Das Ziel ist immer, die Selbstständigkeit des Kindes zu fördern und Barrieren abzubauen — nicht, die Rolle der Lehrkraft zu ersetzen.

    Bei Starke Schultern bieten wir professionelle Schulbegleitung an über 10 Standorten in Deutschland an. Unsere Schulbegleiter sind geschult, empathisch und arbeiten eng mit Familien, Schulen und Therapeuten zusammen.

    Wer hat Anspruch auf Schulbegleitung?

    Anspruch auf Schulbegleitung haben Kinder und Jugendliche mit einer anerkannten oder drohenden Behinderung. Die rechtliche Grundlage bilden:

    • § 35a SGB VIII – bei seelischer Behinderung (z.B. ADHS, Autismus, FASD, Angststörungen, Depression)
    • § 99 SGB IX – bei körperlicher oder geistiger Behinderung
    • UN-Behindertenrechtskonvention – Recht auf inklusive Bildung

    Typische Diagnosen, bei denen Schulbegleitung gewährt wird, sind ADHS, Autismus-Spektrum-Störungen, FASD, Lernbehinderungen, emotionale und soziale Entwicklungsstörungen sowie körperliche Beeinträchtigungen. Lesen Sie mehr dazu in unserem Leitfaden zur Beantragung.

    Die Aufgaben eines Schulbegleiters

    Ein Schulbegleiter übernimmt vielfältige Aufgaben, die individuell auf die Bedürfnisse des Kindes abgestimmt werden:

    Unterrichtsteilnahme

    Konzentrationshilfen, Aufgabenstrukturierung und Aufmerksamkeitslenkung

    Soziale Integration

    Unterstützung beim Knüpfen von Kontakten und in Konfliktsituationen

    Organisation

    Hilfe bei Materialien, Stundenplan und Arbeitsplatzgestaltung

    Kommunikation

    Unterstützung bei verbaler und nonverbaler Kommunikation

    Selbstversorgung

    Hilfe bei Mahlzeiten, Toilettengängen und Körperpflege

    Krisenintervention

    Deeskalation und psychosoziale Unterstützung in schwierigen Situationen

    Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Seite Aufgaben der Schulbegleitung und Integrationskraft Schule.

    Was kostet Schulbegleitung?

    Für Familien ist Schulbegleitung in der Regel kostenfrei. Die Finanzierung erfolgt über die Eingliederungshilfe, die vom zuständigen Jugendamt oder Sozialamt bewilligt wird. Es ist kein Eigenanteil der Eltern vorgesehen.

    Die Kosten für einen Schulbegleiter liegen je nach Qualifikation und Stundenumfang zwischen 2.000 und 4.000 Euro monatlich. Diese Kosten trägt vollständig der Kostenträger. Alles Weitere lesen Sie in unserem FAQ zu den Kosten der Schulbegleitung.

    Schulbegleitung beantragen – So geht's

    Die Beantragung einer Schulbegleitung erfolgt in vier Schritten:

    1. Ärztliches Gutachten einholen – Ein Kinder- und Jugendpsychiater oder -psychologe erstellt eine Diagnose und empfiehlt die Schulbegleitung.
    2. Stellungnahme der Schule – Die Schule bestätigt den Bedarf und beschreibt die schulische Situation.
    3. Antrag beim Jugend- oder Sozialamt stellen – Mit Gutachten und Schulstellungnahme wird der formale Antrag auf Eingliederungshilfe gestellt.
    4. Bewilligung und Start – Nach Prüfung und Bewilligung beginnt die Schulbegleitung, oft innerhalb weniger Wochen.

    Unser ausführlicher Schritt-für-Schritt-Leitfaden zur Beantragung in NRW erklärt den gesamten Prozess im Detail. Wurde Ihr Antrag abgelehnt? Lesen Sie unsere Tipps zum Widerspruch.

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    Starke Schultern bietet professionelle Schulbegleitung und Integrationskraft an über 10 Standorten in Deutschland. Erfahren Sie mehr über unser Angebot in Ihrer Stadt:

    Häufig gestellte Fragen zur Schulbegleitung

    Was ist Schulbegleitung?

    Schulbegleitung (auch Integrationshilfe, Inklusionshilfe oder I-Kraft genannt) ist eine individuelle Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf im Schulalltag. Ein Schulbegleiter hilft dem Kind, am Unterricht teilzunehmen, soziale Kontakte zu knüpfen und den Schulalltag selbstständig zu bewältigen.

    Wer hat Anspruch auf Schulbegleitung?

    Kinder und Jugendliche mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung oder drohender Behinderung haben Anspruch auf Schulbegleitung. Der Anspruch ergibt sich aus dem SGB VIII (§ 35a) bei seelischer Behinderung oder dem SGB IX bei körperlicher oder geistiger Behinderung. Auch Kinder mit ADHS, Autismus-Spektrum-Störungen oder Entwicklungsverzögerungen können Schulbegleitung erhalten.

    Was kostet Schulbegleitung?

    Für Familien ist Schulbegleitung in der Regel kostenfrei. Die Kosten werden vom zuständigen Jugendamt oder Sozialamt als Eingliederungshilfe übernommen. Es ist kein Eigenanteil der Eltern vorgesehen. Die genauen Modalitäten variieren je nach Kommune.

    Wie beantrage ich eine Schulbegleitung?

    Der Antrag wird beim zuständigen Jugendamt (bei seelischer Behinderung) oder Sozialamt (bei körperlicher/geistiger Behinderung) gestellt. Sie benötigen ein ärztliches Gutachten, eine Stellungnahme der Schule und den ausgefüllten Antrag. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.

    Was ist der Unterschied zwischen Schulbegleiter, Integrationskraft und I-Kraft?

    Es gibt keinen inhaltlichen Unterschied. 'Schulbegleiter', 'Integrationskraft' (I-Kraft), 'Inklusionshelfer' und 'Schulassistenz' bezeichnen dieselbe Tätigkeit. Die Begriffe variieren je nach Bundesland und Kommune. In NRW ist 'Integrationskraft' oder 'I-Kraft' besonders verbreitet.

    Welche Aufgaben hat ein Schulbegleiter?

    Ein Schulbegleiter unterstützt bei der Unterrichtsteilnahme, hilft bei der Organisation des Schulalltags, begleitet soziale Interaktionen, assistiert bei motorischen Aufgaben, fördert die Kommunikation und bietet psychosoziale Unterstützung. Er ersetzt nicht die Lehrkraft, sondern ergänzt deren Arbeit individuell.

    Institut für Qualität in der Schulbegleitung · Standard erfüllt ·IQSBgeprüft

    Geprüfte Qualität

    IQSB-geprüft: Standard für Schulbegleitung erfüllt

    Starke Schultern wurde nach dem Standard des Instituts für Qualität in der Schulbegleitung (IQSB) geprüft – und erfüllt die Anforderungen in sieben Qualitätsdimensionen: fachliche Kompetenz, strukturierte Einsatzvorbereitung, verlässliche Vertretung, Dokumentation, Gewaltschutz nach § 37a SGB IX, Organisationsstruktur und kontinuierliche Personalentwicklung.

    Hinweis zur Transparenz: Das IQSB ist eine Initiative der Starke Schultern UG (haftungsbeschränkt). Wir legen das offen, weil überprüfbare Selbstverpflichtung mehr wert ist als unbelegte Qualitätsversprechen.

    Den ausführlichen Beitrag zum IQSB-Siegel lesen →

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