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    Bedarfsermittlung

    Der standardisierte Prozess zur Feststellung des individuellen Hilfebedarfs — seit dem BTHG auf Basis der ICF.

    Die Bedarfsermittlung ist der erste Schritt im Gesamtplanverfahren. Sie dient dazu, den individuellen Unterstützungsbedarf eines Menschen mit Behinderung systematisch zu erfassen. Seit dem BTHG erfolgt die Bedarfsermittlung auf Grundlage der ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit). Dabei wird nicht nur die Diagnose betrachtet, sondern auch, wie sich die Beeinträchtigung auf die Teilhabe in verschiedenen Lebensbereichen auswirkt — z. B. in der Schule, im sozialen Umfeld oder in der Selbstversorgung. Für die Schulbegleitung bedeutet das: Es wird konkret geprüft, in welchen Situationen das Kind Unterstützung braucht und in welchem Umfang.

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