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Bedarfsermittlung
Die Bedarfsermittlung ist der Schritt, in dem das zuständige Amt feststellt, welche Unterstützung ein Kind im Schulalltag tatsächlich braucht. Grundlage sind in der Regel ärztliche Unterlagen, Stellungnahmen der Schule und Gespräche mit der Familie.
Bevor eine Schulbegleitung bewilligt werden kann, muss das zuständige Amt wissen, welche Unterstützung Ihr Kind überhaupt benötigt. Diesen Schritt nennt man Bedarfsermittlung. Es geht dabei nicht darum, Ihr Kind auf seine Diagnose zu reduzieren, sondern darum, ein möglichst genaues Bild vom Schulalltag zu bekommen: Wo kommt Ihr Kind gut zurecht, wo braucht es Hilfe, und welche Art von Unterstützung würde ihm die Teilhabe am Unterricht und am Schulleben ermöglichen? Die Bedarfsermittlung ist damit das Herzstück des gesamten Antragsverfahrens, denn aus ihr ergibt sich, ob und in welchem Umfang eine Schulbegleitung bewilligt wird.
Zuständig ist je nach Art der Beeinträchtigung ein unterschiedliches Amt. Bei einer seelischen Behinderung, zum Beispiel bei Autismus, ADHS oder Angststörungen, ist in der Regel das Jugendamt nach § 35a SGB VIII der richtige Ansprechpartner. Bei einer körperlichen oder geistigen Behinderung ist meist das Sozialamt nach § 112 SGB IX zuständig. Beide Ämter ermitteln den Bedarf auf ähnliche Weise, auch wenn die Verfahren unterschiedlich heißen und im Detail anders ablaufen.
In der Praxis stützt sich die Bedarfsermittlung auf mehrere Bausteine. Dazu gehören häufig ärztliche oder therapeutische Unterlagen, etwa Berichte von Kinderärztin, Facharzt oder Sozialpädiatrischem Zentrum. Beim Jugendamt wird für die Feststellung einer seelischen Behinderung in der Regel eine fachliche Stellungnahme benötigt, etwa von einer Kinder- und Jugendpsychiaterin oder einem Psychotherapeuten. Ein weiterer wichtiger Baustein ist die Stellungnahme der Schule: Lehrkräfte beschreiben darin, wie sich Ihr Kind im Unterricht und in den Pausen verhält, wo es Unterstützung braucht und was die Schule selbst bereits leistet. Dazu kommen Gespräche mit Ihnen als Eltern und, soweit möglich, mit Ihrem Kind. Manche Ämter machen sich zusätzlich durch einen Hausbesuch oder eine Hospitation in der Schule ein eigenes Bild.
Für Sie als Eltern ist ein Punkt besonders wichtig: Konkrete Alltagsbeobachtungen zählen mehr als allgemeine Aussagen. Ein Satz wie mein Kind ist überfordert hilft dem Amt wenig. Hilfreich ist dagegen eine Beschreibung wie: Mein Kind schafft den Wechsel zwischen den Unterrichtsfächern nicht ohne Begleitung, verlässt bei Lärm den Klassenraum oder braucht bei jedem Arbeitsauftrag eine persönliche Ansprache, um anzufangen. Solche Schilderungen machen den Bedarf greifbar. Es lohnt sich, im Vorfeld einige Wochen lang typische Situationen zu notieren: Was passiert morgens beim Ankommen, im Unterricht, in den Pausen, bei Ausflügen? Je konkreter Ihr Bild, desto besser kann das Amt den tatsächlichen Bedarf erkennen.
Ein häufiges Missverständnis ist, dass allein die Diagnose über die Bewilligung entscheidet. Tatsächlich ist die Diagnose nur ein Teil des Bildes. Entscheidend ist, wie sich die Beeinträchtigung im Schulalltag auswirkt und ob dadurch die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung droht. Zwei Kinder mit derselben Diagnose können völlig unterschiedliche Bedarfe haben. Umgekehrt sollten Sie sich nicht entmutigen lassen, wenn Ihr Kind zu Hause gut zurechtkommt: Maßgeblich ist die Situation in der Schule, und die kann sich deutlich vom häuslichen Umfeld unterscheiden.
Zur Abgrenzung: Die Bedarfsermittlung ist ein Baustein innerhalb eines größeren Verfahrens. Beim Sozialamt ist dieser Rahmen das Gesamtplanverfahren, beim Jugendamt das Hilfeplanverfahren. Dort werden auf Grundlage der Bedarfsermittlung Ziele vereinbart, die Leistung wird bewilligt und regelmäßig überprüft. Die Bedarfsermittlung ist also keine einmalige Hürde, sondern wiederholt sich in angepasster Form bei jeder Fortschreibung der Hilfe, denn der Bedarf eines Kindes verändert sich mit seiner Entwicklung.
Wenn Ihnen dieser Prozess kompliziert erscheint, ist das verständlich, denn er ist es für viele Familien. Als Träger für Schulbegleitung unterstützen wir von Starke Schultern Sie kostenlos: Wir helfen Ihnen, die richtigen Unterlagen zusammenzustellen, Alltagsbeobachtungen aussagekräftig zu formulieren und die Gespräche mit dem Amt gut vorbereitet zu führen, damit der Bedarf Ihres Kindes vollständig gesehen wird.