Zurück zum Glossar

    Widerspruchsverfahren

    Das rechtliche Mittel für Eltern, wenn ein Antrag auf Eingliederungshilfe oder Schulbegleitung abgelehnt wird.

    Wird ein Antrag auf Schulbegleitung oder andere Eingliederungshilfe abgelehnt, können Eltern innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss schriftlich beim zuständigen Leistungsträger (Jugendamt oder Sozialamt) eingehen. Im Widerspruchsverfahren wird der Fall erneut geprüft — oft unter Einbeziehung zusätzlicher Gutachten oder Stellungnahmen der Schule. Wird der Widerspruch ebenfalls abgelehnt, bleibt der Klageweg vor dem Sozialgericht. Wichtig: Eltern sollten den Widerspruch immer begründen und ggf. fachliche Unterstützung (z. B. durch Sozialverbände oder Rechtsanwälte für Sozialrecht) in Anspruch nehmen.

    Weiterführende Blog-Artikel

    Fragen zu diesem Thema?

    Wir beraten Sie kostenlos und individuell.

    Kontakt aufnehmen