Kommunale Behörde, die für die Eingliederungshilfe bei körperlicher und geistiger Behinderung zuständig ist.

    Das Sozialamt ist zuständig für die Eingliederungshilfe nach SGB IX für Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung. Es bewilligt u.a. Schulbegleitung und übernimmt die Kosten. Bei seelischen Behinderungen ist stattdessen das Jugendamt zuständig.

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