Kurz erklärt
Ein WHO-Standard zur Beschreibung von Gesundheit und Behinderung. Seit dem BTHG müssen sich die Instrumente zur Bedarfsermittlung in der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX an der ICF orientieren.
Die ICF (International Classification of Functioning, Disability and Health) wurde 2001 von der Weltgesundheitsorganisation verabschiedet. Sie betrachtet Behinderung nicht als individuelles Defizit, sondern als Wechselwirkung zwischen einer Gesundheitsstörung und Umweltfaktoren. Die ICF beschreibt Körperfunktionen und Körperstrukturen, Aktivitäten und Teilhabe in verschiedenen Lebensbereichen sowie Umweltfaktoren. Seit dem BTHG müssen sich die Instrumente zur Bedarfsermittlung in der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX an der ICF orientieren (§ 118 SGB IX). In der Praxis bedeutet das: Bei der Beantragung von Schulbegleitung wird nicht nur die Diagnose betrachtet, sondern konkret geprüft, wie sich die Beeinträchtigung auf den Schulalltag auswirkt.
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