Kurz erklärt
Gemeint ist der Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung: Er betrifft Kinder mit erheblichen Schwierigkeiten in Verhalten, Emotionsregulation und sozialer Interaktion und gehört zu den Förderschwerpunkten mit deutlich gestiegenen Schülerzahlen.
Der Begriff Emotional-soziale Entwicklungsstörung ist keine medizinische Diagnose. Gemeint ist der schulische Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung (ESE). Er umfasst Kinder und Jugendliche, die in ihrem Verhalten und Erleben erheblich und dauerhaft von der Altersnorm abweichen. Das kann sich als aggressives Verhalten, Verweigerung, Rückzug, extreme Ängstlichkeit oder Schwierigkeiten im Umgang mit Gleichaltrigen äußern. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit diesem Förderschwerpunkt ist in Deutschland in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Eine Schulbegleitung kommt bei diesem Förderschwerpunkt häufig in Frage, meist über das Jugendamt nach § 35a SGB VIII: Die Begleiter:innen unterstützen bei der Emotionsregulation, helfen bei Konflikten und sorgen dafür, dass das Kind am Unterricht teilnehmen kann. Manche Kinder mit diesem Förderschwerpunkt haben zugleich eine ärztliche Diagnose, etwa ADHS oder eine Angststörung; der Förderschwerpunkt selbst ist aber eine schulische Feststellung.
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