Kurz erklärt
Kategorie des sonderpädagogischen Förderbedarfs, z.B. Lernen, emotionale und soziale Entwicklung, Sprache oder geistige Entwicklung.
In Deutschland gibt es verschiedene Förderschwerpunkte, die den sonderpädagogischen Förderbedarf eines Kindes beschreiben. In NRW sind es sieben: Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, Hören und Kommunikation, Sehen, geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung. Über den Förderschwerpunkt entscheidet die Schulaufsicht auf Grundlage eines sonderpädagogischen Gutachtens, in NRW im AO-SF-Verfahren, das in der Regel die Eltern beantragen. Der Förderschwerpunkt ist relevant für den Förderort, den Unterricht (zielgleich oder zieldifferent) und kann bei der Beantragung einer Schulbegleitung eine Rolle spielen.
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