Kurz erklärt
Das Verfahren des Jugendamts nach § 36 SGB VIII, in dem der Unterstützungsbedarf eines Kindes festgestellt und die Hilfe, etwa eine Schulbegleitung nach § 35a SGB VIII, gemeinsam geplant wird.
Im Hilfeplanverfahren ermittelt das Jugendamt gemeinsam mit den Eltern und dem Kind, bei Bedarf auch mit der Schule und dem Leistungserbringer, den individuellen Unterstützungsbedarf. Es werden Ziele vereinbart, Art und Umfang der Hilfe festgelegt und im Hilfeplan festgehalten. Das Jugendamt prüft regelmäßig, ob die Hilfe weiter geeignet und notwendig ist, und schreibt den Hilfeplan fort. Bei einer Schulbegleitung nach § 35a SGB VIII ist der Hilfeplan die Grundlage der Bewilligung. Beim Sozialamt heißt das vergleichbare Verfahren Gesamtplanverfahren.
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