Kurz erklärt
Amtliches Dokument, das Art und Umfang des Förderbedarfs oder den Grad der Behinderung bestätigt.
Der Feststellungsbescheid ist ein offizielles Dokument, das den Grad der Behinderung oder den sonderpädagogischen Förderbedarf feststellt. Den Grad der Behinderung stellt die für das Schwerbehindertenrecht zuständige Behörde fest (oft noch Versorgungsamt genannt, in NRW der Kreis oder die kreisfreie Stadt), den sonderpädagogischen Förderbedarf mit Förderschwerpunkt die Schulaufsicht (in NRW im AO-SF-Verfahren). Ein solcher Bescheid kann einen Antrag auf Eingliederungshilfe und Schulbegleitung stützen, ist dafür aber keine Voraussetzung.
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