Schulbegleitung in Gelsenkirchen

    Starke Schultern bietet professionelle Schulbegleitung, I-Kraft und Inklusionshilfe in Gelsenkirchen. Kostenlos für Familien - vom Hauptsitz Essen aus nah bei Ihnen.

    Kostenlose Beratung

    Schulbegleitung & I-Kraft in Gelsenkirchen

    Gelsenkirchen grenzt direkt an unseren Hauptsitz Essen - das bedeutet für Familien in Gelsenkirchen: schnelle Verfügbarkeit und ein Team, das die Ruhrgebiets-Schullandschaft bestens kennt. Ob Schulbegleitung, I-Kraft (Integrationskraft) oder Integrationsassistenz - Starke Schultern ist Ihr Partner in Gelsenkirchen.

    Wir arbeiten eng mit dem Jugendamt Gelsenkirchen und dem Amt für Soziales der Stadt Gelsenkirchen zusammen. Den Antrag stellen Familien immer beim örtlichen Amt ihrer Stadt. Starke Schultern kennt die Abläufe in Gelsenkirchen und unterstützt Sie bei der Beantragung der Eingliederungshilfe bei der richtigen Stelle.

    In Gelsenkirchen begleiten wir Kinder in Stadtteilen wie Buer, Horst, Erle, Schalke, Bismarck, Ückendorf und Rotthausen - an Grundschulen, Gesamtschulen, Gymnasien und Förderschulen.

    Unsere Leistungen in Gelsenkirchen

    • Individuelle Schulbegleitung (I-Kraft): 1:1-Betreuung im gesamten Schulalltag - Unterricht, Pausen, Ausflüge und OGS an Gelsenkirchener Schulen.
    • Inklusionshilfe & Integrationsassistenz: Aktive Teilhabe am Schulleben für Kinder mit Behinderungen oder Entwicklungsverzögerungen.
    • Beratung zur Eingliederungshilfe: Kostenlose Unterstützung bei der Antragstellung beim Jugendamt oder beim Amt für Soziales der Stadt Gelsenkirchen.
    • Zusammenarbeit mit Gelsenkirchener Schulen: Regelmäßiger Austausch mit Lehrkräften und Teilnahme an Hilfeplangesprächen.

    Schulbegleitung in Gelsenkirchen beantragen

    Die Beantragung erfolgt über das Jugendamt Gelsenkirchen (seelische Behinderung, § 35a SGB VIII) oder das Amt für Soziales der Stadt Gelsenkirchen (körperliche oder geistige Behinderung, § 112 SGB IX). Wir begleiten Sie von der Erstberatung bis zum Start der Schulbegleitung.

    Details finden Sie in unserem Schritt-für-Schritt-Leitfaden.

    Häufige Fragen zur Schulbegleitung in Gelsenkirchen

    Wie beantrage ich Schulbegleitung in Gelsenkirchen?
    Die Beantragung erfolgt immer beim örtlichen Amt in Gelsenkirchen: beim Jugendamt Gelsenkirchen (bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII) oder beim Amt für Soziales der Stadt Gelsenkirchen (bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach § 112 SGB IX). Starke Schultern unterstützt Sie kostenlos bei der gesamten Antragstellung.
    Was kostet Schulbegleitung in Gelsenkirchen?
    Schulbegleitung ist für Familien in Gelsenkirchen in der Regel komplett kostenfrei. Die Kosten werden über die Eingliederungshilfe getragen; Ansprechpartner für den Antrag ist das Jugendamt oder das Amt für Soziales der Stadt Gelsenkirchen.
    An welchen Schulen in Gelsenkirchen bietet Starke Schultern Schulbegleitung an?
    Wir bieten Schulbegleitung an allen Schulformen in Gelsenkirchen - Grundschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Realschulen, Hauptschulen und Förderschulen. Ob in Buer, Horst, Erle oder der Altstadt - wir sind in ganz Gelsenkirchen für Sie da.
    Gehört Gelsenkirchen zum LVR oder LWL?
    Gelsenkirchen liegt im Gebiet des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL), der die Kosten der Eingliederungshilfe im Hintergrund häufig trägt. Für Ihren Antrag ist das aber nicht entscheidend: Familien stellen den Antrag immer beim örtlichen Amt, also beim Jugendamt Gelsenkirchen oder beim Amt für Soziales der Stadt Gelsenkirchen. Starke Schultern kennt die Abläufe und unterstützt Sie bei der gesamten Antragstellung.

    Kostenlose Erstberatung für Gelsenkirchen:

    Jetzt anrufen: 0170 551 3301

    Schulbegleitung in Gelsenkirchen anfragen

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