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    Einsatzgebiet Hamburg

    Schulbegleitung in Hamburg

    Starke Schultern bietet professionelle Schulbegleitung und Inklusionshilfe in Hamburg. Individuelle Unterstützung für Kinder mit besonderem Förderbedarf in der Hansestadt.

    • Kostenlos für Familien
    • Persönliche Beratung
    • IQSB-geprüfte Qualität

    IQSB-geprüfte Qualität

    Starke Schultern erfüllt den IQSB-Standard in sieben Qualitätsdimensionen, von Fachlichkeit über Gewaltschutz bis zu Personalentwicklung. Mehr zum Siegel

    Einsatzgebiet

    Ihr Partner für Inklusionshilfe in Hamburg

    Bezirke

    Schulbegleitung in allen sieben Hamburger Bezirken

    Weil Hamburg so weitläufig ist, suchen wir nach Möglichkeit Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter aus der Nähe der Schule.

    Bezirke

    • Altona
    • Eimsbüttel
    • Hamburg-Nord
    • Wandsbek
    • Hamburg-Mitte
    • Bergedorf
    • Harburg

    Stadtteile, zum Beispiel

    • Ottensen
    • Blankenese
    • Niendorf
    • Lokstedt
    • Eppendorf
    • Winterhude
    • Barmbek
    • Rahlstedt
    • Volksdorf
    • Wilhelmsburg
    • Billstedt

    Ihr Stadtteil ist nicht aufgeführt? Sprechen Sie uns einfach an, wir prüfen die Verfügbarkeit für Ihre Schule.

    Leistungen

    Unsere Leistungen in Hamburg

    • Individuelle Schulbegleitung: Begleitung im Schulalltag im zugewiesenen Umfang, abgestimmt auf die Bedürfnisse Ihres Kindes und auf den Förderplan der Schule.
    • Inklusionshilfe: Unterstützung der Teilhabe am Schulleben für Kinder mit Behinderungen oder Entwicklungsverzögerungen an Hamburger Schulen.
    • Beratung für Eltern: Orientierung, welcher Hamburger Weg für Ihr Kind passt und wie Sie mit Schule, ReBBZ oder Behörde ins Gespräch kommen.
    • Zusammenarbeit mit Schulen: Fortbildungen, Konzeptentwicklung und Beratung für inklusive Schulentwicklung in Hamburg.

    Mehr zu unseren Leistungen erfahren Sie auf der Seite Unsere Leistungen.

    Zuständigkeit

    Schule, ReBBZ, Schulbehörde und Jugendamt: Wer in Hamburg zuständig ist

    Psychosozial, im Unterricht

    ReBBZ des Schulorts

    Anfrage der Schule (Vordruck A3), § 12 Abs. 4 HmbSG

    Körperlich oder geistig, im Unterricht

    Sachgebiet Schulbegleitung der BSFB

    Bedarfsanzeige der Schule (Vordruck F3), § 12 Abs. 4 HmbSG

    Außerhalb des Unterrichts

    Jugendamt im Bezirksamt oder Fachamt Eingliederungshilfe

    Seelische Behinderung: Jugendamt nach § 35a SGB VIII. Geistige oder körperliche Behinderung: Fachamt Eingliederungshilfe im Bezirksamt Wandsbek

    Antrag

    Schulbegleitung in Hamburg beantragen: So läuft es ab

    In Hamburg stellt in der Regel die Schule die Anfrage. Wir helfen Ihnen, den Weg zu verstehen und gut vorbereitet ins Gespräch mit der Schule zu gehen.

    Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Ratgeber zu ReBBZ, Schulbehörde und Jugendamt in Hamburg.

    1. Kostenlose Erstberatung bei Starke Schultern

      Wir klären mit Ihnen, welcher Hamburger Weg für Ihr Kind in Frage kommt und was Sie vorbereiten können.

    2. Gespräch mit der Schule

      Schulbegleitung ist nachrangig: Die Schule prüft zuerst ihre eigenen Maßnahmen und beschreibt, in welchen Situationen Ihr Kind trotzdem Unterstützung braucht.

    3. Anfrage durch die Schule

      Die Schule wendet sich an das ReBBZ (Vordruck A3) oder an das Sachgebiet Schulbegleitung der BSFB (Vordruck F3). Sie als Eltern werden beteiligt.

    4. Nach der Zuweisung

      Die Suche nach der Fachkraft läuft über das ReBBZ oder über die Schule gemeinsam mit Ihnen und den Trägern. Dabei kann Starke Schultern angefragt werden. Danach folgen Kennenlernen an der Schule und regelmäßige Rückmeldungen an Sie.

    FAQ

    Häufige Fragen zur Schulbegleitung in Hamburg

    Wer ist in Hamburg für die Schulbegleitung zuständig?

    Für den Unterricht ist Schulbegleitung in Hamburg in erster Linie eine Leistung der Schule nach § 12 Abs. 4 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG). Diese schulische Lösung ist einer Leistung nach dem SGB IX vorgeschaltet. Bei einer komplexen psychosozialen Beeinträchtigung stellt die Schule eine Anfrage an das Regionale Bildungs- und Beratungszentrum (ReBBZ) des Schulorts. Bei einer geistigen oder körperlich-motorischen Behinderung zeigt die Schule den Bedarf beim Sachgebiet Schulbegleitung/Integrationsleistung der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) an. Das Jugendamt im Bezirksamt ist nach § 35a SGB VIII für Kinder mit seelischer Behinderung zuständig, wenn es um Hilfen außerhalb des Schulbesuchs geht. Wir klären mit Ihnen, welcher Weg für Ihr Kind passt.

    Kostet Schulbegleitung in Hamburg für Eltern etwas?

    Nein. Eine zugewiesene oder bewilligte Schulbegleitung wird aus öffentlichen Mitteln finanziert. Für Familien fällt kein Eigenanteil an. Auch unsere Beratung ist für Sie kostenfrei.

    Welche Unterlagen braucht es in Hamburg?

    Die Anfrage stellt in der Regel die Schule, nicht die Familie. Auf dem Weg über das ReBBZ nutzt die Schule einen eigenen Vordruck (A3); ein gesonderter Antrag der Eltern ist dort laut Schulbehörde nicht erforderlich. Beim Sachgebiet der BSFB reicht die Schule unter anderem den unterschriebenen Vordruck F3, den Förderplan mit Tätigkeitsbeschreibung (bei Neuaufnahme das sonderpädagogische Gutachten), relevante medizinische Unterlagen und den Stundenplan ein. Nur vollständige Unterlagen werden bearbeitet. Wir gehen mit Ihnen vorab durch, was Sie der Schule zur Verfügung stellen können.

    In welchen Hamburger Stadtteilen ist Starke Schultern tätig?

    Unser Einsatzgebiet umfasst alle sieben Hamburger Bezirke, von Altona und Eimsbüttel über Hamburg-Nord und Wandsbek bis nach Bergedorf und Harburg. Ob Ottensen, Eppendorf, Barmbek, Rahlstedt, Wilhelmsburg oder Blankenese: Sprechen Sie uns an, wir prüfen die Verfügbarkeit für Ihre Schule.

    An welchen Schulformen in Hamburg ist Schulbegleitung möglich?

    Schulbegleitung kann an Grundschulen, Stadtteilschulen und Gymnasien ebenso angefragt werden wie an speziellen Sonderschulen und Schulen in freier Trägerschaft. Auch für ein zusätzlich gebuchtes Bildungs- und Betreuungsangebot im Ganztag kann ein Bedarf angezeigt werden. Ob und in welchem Umfang Stunden bewilligt werden, entscheidet das ReBBZ oder das Sachgebiet der BSFB.

    Wie lange dauert es in Hamburg, bis die Schulbegleitung startet?

    Eine feste Frist veröffentlicht Hamburg nicht. Wichtig ist, dass die Schule ihre Anfrage vollständig und rechtzeitig stellt, gern schon vor einem Schulwechsel oder zum Schuljahresbeginn. Nach dem Verfahren über das Sachgebiet gilt eine Bewilligung in der Regel für ein Schuljahr und wird jährlich neu angezeigt. Wann eine Begleitung nach der Zuweisung beginnen kann, hängt davon ab, ob eine passende Fachkraft verfügbar ist.

    Schneller Einstieg für Familien

    Schulbegleitung in Hamburg anfragen

    Sie suchen professionelle Schulbegleitung oder Inklusionshilfe in Hamburg? Schildern Sie uns kurz die Situation, wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich und melden uns innerhalb von 24 Stunden.

    Unser Beratungs-Assistent beantwortet Ihre Fragen sofort, kostenlos und ohne Anmeldung.

    • 1.Fall in 5 Minuten schildern
    • 2.Antwort innerhalb von 24 Stunden
    • 3.Kostenlos und ohne Verpflichtung