Schulbegleitung in Hamburg

    Starke Schultern bietet professionelle Schulbegleitung und Inklusionshilfe in Hamburg. Individuelle Unterstützung für Kinder mit besonderem Förderbedarf in der Hansestadt.

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    Ihr Partner für Inklusionshilfe in Hamburg

    Hamburg ist ein eigenständiger Stadtstaat mit eigenen Regelungen zur Schulbegleitung und Inklusionshilfe. Für die Anträge zuständig sind die Bezirksämter; auf schulischer Seite sind die Behörde für Schule und Berufsbildung und die ReBBZ eingebunden. Starke Schultern kennt diese Strukturen und begleitet Sie mit unserem Team vor Ort in Hamburg durch den gesamten Weg, vom ersten Gespräch bis zum Start der Begleitung.

    Die Hamburger Schullandschaft unterscheidet sich deutlich von anderen Bundesländern. Nach der vierjährigen Grundschule gehen Kinder entweder auf eine Stadtteilschule, die alle Abschlüsse bis zum Abitur ermöglicht, oder auf ein Gymnasium. Daneben gibt es Sonderschulen und die Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ), die Schule und sonderpädagogische Beratung unter einem Dach vereinen. Hamburg hat den gemeinsamen Unterricht früh und konsequent ausgebaut und zählt mit einer Inklusionsquote von über 65 Prozent zu den Vorreitern in Deutschland. Das bedeutet: Viele Kinder mit Förderbedarf lernen an Regelschulen und brauchen dort eine verlässliche Schulbegleitung.

    Wir sind in allen sieben Bezirken unterwegs: in Altona mit Ottensen und Blankenese, in Eimsbüttel mit Niendorf und Lokstedt, in Hamburg-Nord mit Eppendorf, Winterhude und Barmbek, im flächengroßen Wandsbek mit Rahlstedt und Volksdorf sowie in Hamburg-Mitte, Bergedorf und Harburg, einschließlich Wilhelmsburg und Billstedt. Gerade weil Hamburg so weitläufig ist, achten wir darauf, Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter aus der Nähe der Schule einzusetzen.

    Ob ADHS, Autismus, emotionale Herausforderungen oder körperliche Beeinträchtigungen: Wir schauen genau hin, was Ihr Kind im Schulalltag braucht, und suchen eine Begleitung, die fachlich und menschlich passt.

    Unsere Leistungen in Hamburg

    • Individuelle Schulbegleitung: 1:1-Betreuung im gesamten Schulalltag, angepasst an die Bedürfnisse Ihres Kindes in Hamburg.
    • Inklusionshilfe: Aktive Teilhabe am Schulleben für Kinder mit Behinderungen oder Entwicklungsverzögerungen an Hamburger Schulen.
    • Beratung für Eltern: Unterstützung bei der Beantragung von Inklusionshilfe bei den zuständigen Hamburger Behörden.
    • Zusammenarbeit mit Schulen: Fortbildungen, Konzeptentwicklung und Beratung für inklusive Schulentwicklung in Hamburg.

    Schulbegleitung in Hamburg beantragen

    In Hamburg gibt es zwei Wege, die sich nach der Art der Beeinträchtigung richten. Liegt eine seelische Beeinträchtigung vor, zum Beispiel Autismus, ADHS oder eine emotionale Störung, ist das Jugendamt des zuständigen Bezirksamts nach § 35a SGB VIII Ihr Ansprechpartner. Bei einer körperlichen oder geistigen Behinderung wird die Eingliederungshilfe nach § 112 SGB IX ebenfalls über das Bezirksamt beantragt. Welches Bezirksamt zuständig ist, ergibt sich aus Ihrem Wohnort in Hamburg. Für die schulische Seite sind außerdem die Schulbehörde und das ReBBZ Ihres Bezirks eingebunden.

    Für den Antrag brauchen Sie in der Regel eine ärztliche oder fachärztliche Stellungnahme beziehungsweise ein Gutachten, das den Unterstützungsbedarf beschreibt, sowie eine Stellungnahme der Schule, warum Ihr Kind im Unterricht eine Begleitung benötigt. So läuft es typischerweise ab:

    1. Kostenlose Erstberatung bei Starke Schultern: Wir klären, welcher Weg für Ihr Kind der richtige ist und welche Unterlagen Sie brauchen.
    2. Gespräch mit Schule und Ärztin oder Arzt, damit die Stellungnahmen den tatsächlichen Bedarf abbilden.
    3. Antrag beim zuständigen Bezirksamt stellen; auf Wunsch formulieren wir mit Ihnen gemeinsam und begleiten Sie zum Hilfeplangespräch.
    4. Nach der Bewilligung: Auswahl einer passenden Begleitung, Kennenlernen an der Schule und Start mit regelmäßigen Rückmeldungen an Sie.

    Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Schritt-für-Schritt-Leitfaden.

    Häufige Fragen zur Schulbegleitung in Hamburg

    Wer ist in Hamburg für die Schulbegleitung zuständig?
    Das hängt vom Hilfebedarf Ihres Kindes ab. Bei einer seelischen Beeinträchtigung (etwa Autismus oder ADHS) ist in Hamburg das Jugendamt des jeweiligen Bezirksamts nach § 35a SGB VIII zuständig. Bei einer körperlichen oder geistigen Behinderung läuft die Eingliederungshilfe nach § 112 SGB IX ebenfalls über das Bezirksamt. Für schulische Unterstützungsfragen sind zudem die Schulbehörde (BSB) und die Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) wichtige Ansprechpartner. Wir klären mit Ihnen, welcher Weg für Ihr Kind passt.
    Kostet Schulbegleitung in Hamburg für Eltern etwas?
    Nein. Die bewilligte Schulbegleitung wird in Hamburg über die Eingliederungshilfe finanziert, also aus öffentlichen Mitteln. Für Familien fällt kein Eigenanteil an. Auch unsere Beratung und die Unterstützung beim Antrag sind für Sie kostenfrei.
    Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag in Hamburg?
    In der Regel benötigen Sie eine ärztliche oder fachärztliche Stellungnahme, die den Unterstützungsbedarf beschreibt, sowie eine Stellungnahme der Schule zur Situation im Unterricht. Je nach Bezirk und Hilfeart können weitere Nachweise hinzukommen, etwa ein Gutachten oder Berichte aus der Therapie. Wir gehen die Unterlagen vorab gemeinsam mit Ihnen durch.
    In welchen Hamburger Stadtteilen ist Starke Schultern tätig?
    Wir begleiten Kinder in allen sieben Hamburger Bezirken, von Altona und Eimsbüttel über Hamburg-Nord und Wandsbek bis nach Bergedorf und Harburg. Ob Ottensen, Eppendorf, Barmbek, Rahlstedt, Wilhelmsburg oder Blankenese: Sprechen Sie uns einfach an, wir prüfen die Verfügbarkeit für Ihre Schule.
    An welchen Schulformen in Hamburg ist Schulbegleitung möglich?
    Schulbegleitung ist an allen Hamburger Schulformen möglich: an Grundschulen, Stadtteilschulen und Gymnasien genauso wie an Sonderschulen und an den ReBBZ. Auch in der Ganztagsbetreuung (GBS oder GTS) kann eine Begleitung eingesetzt werden, wenn sie bewilligt ist.
    Wie lange dauert es in Hamburg, bis die Schulbegleitung startet?
    Die Bearbeitungszeit hängt vom zuständigen Bezirksamt und von der Vollständigkeit der Unterlagen ab, deshalb können wir keine pauschale Frist nennen. Erfahrungsgemäß lohnt es sich, den Antrag möglichst früh zu stellen, gern schon vor einem Schulwechsel oder zum Schuljahresbeginn. Sobald eine Bewilligung vorliegt, organisieren wir den Start mit Schule und Familie zügig.

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