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    Standort Hamburg

    Schulbegleitung in Hamburg

    Starke Schultern bietet professionelle Schulbegleitung und Inklusionshilfe in Hamburg. Individuelle Unterstützung für Kinder mit besonderem Förderbedarf in der Hansestadt.

    • Kostenlos für Familien
    • Team vor Ort in Hamburg
    • IQSB-geprüfte Qualität

    Aktuell freie Kapazitäten in Hamburg

    Start in der Regel innerhalb von 3-4 Wochen nach Bewilligung

    Institut für Qualität in der Schulbegleitung · Standard erfüllt ·IQSBgeprüft

    IQSB-geprüfte Qualität

    Starke Schultern erfüllt den IQSB-Standard in sieben Qualitätsdimensionen, von Fachlichkeit über Gewaltschutz bis zu Personalentwicklung. Mehr zum Siegel

    Vor Ort

    Ihr Partner für Inklusionshilfe in Hamburg

    Bezirke

    Schulbegleitung in allen sieben Hamburger Bezirken

    Gerade weil Hamburg so weitläufig ist, setzen wir Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter aus der Nähe der Schule ein.

    Bezirke

    • Altona
    • Eimsbüttel
    • Hamburg-Nord
    • Wandsbek
    • Hamburg-Mitte
    • Bergedorf
    • Harburg

    Stadtteile, zum Beispiel

    • Ottensen
    • Blankenese
    • Niendorf
    • Lokstedt
    • Eppendorf
    • Winterhude
    • Barmbek
    • Rahlstedt
    • Volksdorf
    • Wilhelmsburg
    • Billstedt

    Ihr Stadtteil ist nicht aufgeführt? Sprechen Sie uns einfach an, wir prüfen die Verfügbarkeit für Ihre Schule.

    Leistungen

    Unsere Leistungen in Hamburg

    • Individuelle Schulbegleitung: 1:1-Betreuung im gesamten Schulalltag, angepasst an die Bedürfnisse Ihres Kindes in Hamburg.
    • Inklusionshilfe: Aktive Teilhabe am Schulleben für Kinder mit Behinderungen oder Entwicklungsverzögerungen an Hamburger Schulen.
    • Beratung für Eltern: Unterstützung bei der Beantragung von Inklusionshilfe bei den zuständigen Hamburger Behörden.
    • Zusammenarbeit mit Schulen: Fortbildungen, Konzeptentwicklung und Beratung für inklusive Schulentwicklung in Hamburg.

    Mehr zu unseren Leistungen erfahren Sie auf der Seite Unsere Leistungen.

    Zuständigkeit

    Bezirksamt, Schulbehörde und ReBBZ: Wer in Hamburg zuständig ist

    Seelische Beeinträchtigung

    Jugendamt des zuständigen Bezirksamts

    § 35a SGB VIII, z. B. Autismus, ADHS, emotionale Störung

    Körperlich oder geistig

    Bezirksamt

    Eingliederungshilfe nach § 112 SGB IX

    Schulische Seite

    Schulbehörde (BSB) und ReBBZ Ihres Bezirks

    Behörde für Schule und Berufsbildung sowie die Regionalen Bildungs- und Beratungszentren

    Antrag

    Schulbegleitung in Hamburg beantragen: So läuft es ab

    Von der Erstberatung bis zum Start an der Schule begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess.

    Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Schritt-für-Schritt-Leitfaden.

    1. Kostenlose Erstberatung bei Starke Schultern

      Wir klären, welcher Weg für Ihr Kind der richtige ist und welche Unterlagen Sie brauchen.

    2. Gespräch mit Schule und Ärztin oder Arzt

      Damit die Stellungnahmen den tatsächlichen Bedarf abbilden.

    3. Antrag beim zuständigen Bezirksamt stellen

      Auf Wunsch formulieren wir mit Ihnen gemeinsam und begleiten Sie zum Hilfeplangespräch.

    4. Nach der Bewilligung

      Auswahl einer passenden Begleitung, Kennenlernen an der Schule und Start mit regelmäßigen Rückmeldungen an Sie.

    FAQ

    Häufige Fragen zur Schulbegleitung in Hamburg

    Wer ist in Hamburg für die Schulbegleitung zuständig?

    Das hängt vom Hilfebedarf Ihres Kindes ab. Bei einer seelischen Beeinträchtigung (etwa Autismus oder ADHS) ist in Hamburg das Jugendamt des jeweiligen Bezirksamts nach § 35a SGB VIII zuständig. Bei einer körperlichen oder geistigen Behinderung läuft die Eingliederungshilfe nach § 112 SGB IX ebenfalls über das Bezirksamt. Für schulische Unterstützungsfragen sind zudem die Schulbehörde (BSB) und die Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) wichtige Ansprechpartner. Wir klären mit Ihnen, welcher Weg für Ihr Kind passt.

    Kostet Schulbegleitung in Hamburg für Eltern etwas?

    Nein. Die bewilligte Schulbegleitung wird in Hamburg über die Eingliederungshilfe finanziert, also aus öffentlichen Mitteln. Für Familien fällt kein Eigenanteil an. Auch unsere Beratung und die Unterstützung beim Antrag sind für Sie kostenfrei.

    Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag in Hamburg?

    In der Regel benötigen Sie eine ärztliche oder fachärztliche Stellungnahme, die den Unterstützungsbedarf beschreibt, sowie eine Stellungnahme der Schule zur Situation im Unterricht. Je nach Bezirk und Hilfeart können weitere Nachweise hinzukommen, etwa ein Gutachten oder Berichte aus der Therapie. Wir gehen die Unterlagen vorab gemeinsam mit Ihnen durch.

    In welchen Hamburger Stadtteilen ist Starke Schultern tätig?

    Wir begleiten Kinder in allen sieben Hamburger Bezirken, von Altona und Eimsbüttel über Hamburg-Nord und Wandsbek bis nach Bergedorf und Harburg. Ob Ottensen, Eppendorf, Barmbek, Rahlstedt, Wilhelmsburg oder Blankenese: Sprechen Sie uns einfach an, wir prüfen die Verfügbarkeit für Ihre Schule.

    An welchen Schulformen in Hamburg ist Schulbegleitung möglich?

    Schulbegleitung ist an allen Hamburger Schulformen möglich: an Grundschulen, Stadtteilschulen und Gymnasien genauso wie an Sonderschulen und an den ReBBZ. Auch in der Ganztagsbetreuung (GBS oder GTS) kann eine Begleitung eingesetzt werden, wenn sie bewilligt ist.

    Wie lange dauert es in Hamburg, bis die Schulbegleitung startet?

    Die Bearbeitungszeit hängt vom zuständigen Bezirksamt und von der Vollständigkeit der Unterlagen ab, deshalb können wir keine pauschale Frist nennen. Erfahrungsgemäß lohnt es sich, den Antrag möglichst früh zu stellen, gern schon vor einem Schulwechsel oder zum Schuljahresbeginn. Sobald eine Bewilligung vorliegt, organisieren wir den Start mit Schule und Familie zügig.

    Schneller Einstieg für Familien

    Schulbegleitung in Hamburg anfragen

    Sie suchen professionelle Schulbegleitung oder Inklusionshilfe in Hamburg? Schildern Sie uns kurz die Situation, wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich und melden uns innerhalb von 24 Stunden.

    Unser Beratungs-Assistent beantwortet Ihre Fragen sofort, kostenlos und ohne Anmeldung.

    • 1.Fall in 5 Minuten schildern
    • 2.Antwort innerhalb von 24 Stunden
    • 3.Kostenlos und ohne Verpflichtung