Einsatzgebiet Hamburg
Schulbegleitung in Hamburg
Starke Schultern bietet professionelle Schulbegleitung und Inklusionshilfe in Hamburg. Individuelle Unterstützung für Kinder mit besonderem Förderbedarf in der Hansestadt.
- Kostenlos für Familien
- Persönliche Beratung
- IQSB-geprüfte Qualität
IQSB-geprüfte Qualität
Starke Schultern erfüllt den IQSB-Standard in sieben Qualitätsdimensionen, von Fachlichkeit über Gewaltschutz bis zu Personalentwicklung. Mehr zum Siegel
Einsatzgebiet
Ihr Partner für Inklusionshilfe in Hamburg
Hamburg ist ein eigenständiger Stadtstaat mit eigenen Regelungen zur Schulbegleitung. Für den Unterricht ist Schulbegleitung hier vor allem eine Leistung der Schule nach § 12 des Hamburgischen Schulgesetzes: Die Schule stellt die Anfrage, entschieden wird im ReBBZ oder im Sachgebiet Schulbegleitung der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB). Starke Schultern kennt diese Wege und begleitet Sie vom ersten Gespräch bis zum Start der Begleitung.
Die Hamburger Schullandschaft hat eine eigene Struktur. Nach der vierjährigen Grundschule gehen Kinder entweder auf eine Stadtteilschule, die alle Abschlüsse bis zum Abitur ermöglicht, oder auf ein Gymnasium. Daneben gibt es Sonderschulen und die Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ), die Schule und sonderpädagogische Beratung unter einem Dach vereinen. Laut Schulbehörde lernten im Schuljahr 2025/26 rund 71,5 Prozent der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an allgemeinen Schulen. Viele Kinder mit Förderbedarf besuchen also eine Regelschule, und manche brauchen dort zusätzlich eine Schulbegleitung.
Unser Einsatzgebiet umfasst alle sieben Bezirke: Altona mit Ottensen und Blankenese, Eimsbüttel mit Niendorf und Lokstedt, Hamburg-Nord mit Eppendorf, Winterhude und Barmbek, das flächengroße Wandsbek mit Rahlstedt und Volksdorf, Hamburg-Mitte mit Billstedt und Wilhelmsburg sowie Bergedorf und Harburg. Weil Hamburg so weitläufig ist, suchen wir nach Möglichkeit Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter, die in der Nähe der Schule wohnen.
Ob ADHS, Autismus, emotionale Herausforderungen oder körperliche Beeinträchtigungen: Wir schauen genau hin, was Ihr Kind im Schulalltag braucht, und suchen eine Begleitung, die fachlich und menschlich passt.
Bezirke
Schulbegleitung in allen sieben Hamburger Bezirken
Weil Hamburg so weitläufig ist, suchen wir nach Möglichkeit Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter aus der Nähe der Schule.
Bezirke
- Altona
- Eimsbüttel
- Hamburg-Nord
- Wandsbek
- Hamburg-Mitte
- Bergedorf
- Harburg
Stadtteile, zum Beispiel
- Ottensen
- Blankenese
- Niendorf
- Lokstedt
- Eppendorf
- Winterhude
- Barmbek
- Rahlstedt
- Volksdorf
- Wilhelmsburg
- Billstedt
Ihr Stadtteil ist nicht aufgeführt? Sprechen Sie uns einfach an, wir prüfen die Verfügbarkeit für Ihre Schule.
Leistungen
Unsere Leistungen in Hamburg
- Individuelle Schulbegleitung: Begleitung im Schulalltag im zugewiesenen Umfang, abgestimmt auf die Bedürfnisse Ihres Kindes und auf den Förderplan der Schule.
- Inklusionshilfe: Unterstützung der Teilhabe am Schulleben für Kinder mit Behinderungen oder Entwicklungsverzögerungen an Hamburger Schulen.
- Beratung für Eltern: Orientierung, welcher Hamburger Weg für Ihr Kind passt und wie Sie mit Schule, ReBBZ oder Behörde ins Gespräch kommen.
- Zusammenarbeit mit Schulen: Fortbildungen, Konzeptentwicklung und Beratung für inklusive Schulentwicklung in Hamburg.
Mehr zu unseren Leistungen erfahren Sie auf der Seite Unsere Leistungen.
Zuständigkeit
Schule, ReBBZ, Schulbehörde und Jugendamt: Wer in Hamburg zuständig ist
Psychosozial, im Unterricht
ReBBZ des Schulorts
Anfrage der Schule (Vordruck A3), § 12 Abs. 4 HmbSG
Körperlich oder geistig, im Unterricht
Sachgebiet Schulbegleitung der BSFB
Bedarfsanzeige der Schule (Vordruck F3), § 12 Abs. 4 HmbSG
Außerhalb des Unterrichts
Jugendamt im Bezirksamt oder Fachamt Eingliederungshilfe
Seelische Behinderung: Jugendamt nach § 35a SGB VIII. Geistige oder körperliche Behinderung: Fachamt Eingliederungshilfe im Bezirksamt Wandsbek
Für die Unterstützung im Unterricht ist in Hamburg die schulische Lösung nach § 12 Abs. 4 HmbSG vorrangig. Liegt eine komplexe psychosoziale Beeinträchtigung vor, wendet sich die Schule an das ReBBZ des Schulorts. Bei einer geistigen oder körperlich-motorischen Behinderung zeigt die Schule den Bedarf beim Sachgebiet Schulbegleitung/Integrationsleistung der BSFB an. Ein Antrag der Eltern nach dem SGB IX ist nur in Ausnahmefällen vorgesehen, etwa wenn Ihr Kind außerhalb Hamburgs zur Schule geht, Hamburg aber zuständig bleibt. Das Jugendamt im Bezirksamt ist bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII für Hilfen außerhalb des Schulbesuchs zuständig. Wenn unklar ist, welcher Weg passt, beraten die Verfahrenslotsen der Stadt kostenfrei.
Die Unterlagen reicht die Schule ein, zum Beispiel den Förderplan mit Tätigkeitsbeschreibung, relevante medizinische Unterlagen und den Stundenplan. Sie als Eltern werden am Verfahren beteiligt. Alle drei Wege erklären wir ausführlich im Beitrag Schulbegleitung in Hamburg beantragen.
Antrag
Schulbegleitung in Hamburg beantragen: So läuft es ab
In Hamburg stellt in der Regel die Schule die Anfrage. Wir helfen Ihnen, den Weg zu verstehen und gut vorbereitet ins Gespräch mit der Schule zu gehen.
Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Ratgeber zu ReBBZ, Schulbehörde und Jugendamt in Hamburg.
Kostenlose Erstberatung bei Starke Schultern
Wir klären mit Ihnen, welcher Hamburger Weg für Ihr Kind in Frage kommt und was Sie vorbereiten können.
Gespräch mit der Schule
Schulbegleitung ist nachrangig: Die Schule prüft zuerst ihre eigenen Maßnahmen und beschreibt, in welchen Situationen Ihr Kind trotzdem Unterstützung braucht.
Anfrage durch die Schule
Die Schule wendet sich an das ReBBZ (Vordruck A3) oder an das Sachgebiet Schulbegleitung der BSFB (Vordruck F3). Sie als Eltern werden beteiligt.
Nach der Zuweisung
Die Suche nach der Fachkraft läuft über das ReBBZ oder über die Schule gemeinsam mit Ihnen und den Trägern. Dabei kann Starke Schultern angefragt werden. Danach folgen Kennenlernen an der Schule und regelmäßige Rückmeldungen an Sie.
FAQ
Häufige Fragen zur Schulbegleitung in Hamburg
Wer ist in Hamburg für die Schulbegleitung zuständig?
Für den Unterricht ist Schulbegleitung in Hamburg in erster Linie eine Leistung der Schule nach § 12 Abs. 4 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG). Diese schulische Lösung ist einer Leistung nach dem SGB IX vorgeschaltet. Bei einer komplexen psychosozialen Beeinträchtigung stellt die Schule eine Anfrage an das Regionale Bildungs- und Beratungszentrum (ReBBZ) des Schulorts. Bei einer geistigen oder körperlich-motorischen Behinderung zeigt die Schule den Bedarf beim Sachgebiet Schulbegleitung/Integrationsleistung der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) an. Das Jugendamt im Bezirksamt ist nach § 35a SGB VIII für Kinder mit seelischer Behinderung zuständig, wenn es um Hilfen außerhalb des Schulbesuchs geht. Wir klären mit Ihnen, welcher Weg für Ihr Kind passt.
Kostet Schulbegleitung in Hamburg für Eltern etwas?
Nein. Eine zugewiesene oder bewilligte Schulbegleitung wird aus öffentlichen Mitteln finanziert. Für Familien fällt kein Eigenanteil an. Auch unsere Beratung ist für Sie kostenfrei.
Welche Unterlagen braucht es in Hamburg?
Die Anfrage stellt in der Regel die Schule, nicht die Familie. Auf dem Weg über das ReBBZ nutzt die Schule einen eigenen Vordruck (A3); ein gesonderter Antrag der Eltern ist dort laut Schulbehörde nicht erforderlich. Beim Sachgebiet der BSFB reicht die Schule unter anderem den unterschriebenen Vordruck F3, den Förderplan mit Tätigkeitsbeschreibung (bei Neuaufnahme das sonderpädagogische Gutachten), relevante medizinische Unterlagen und den Stundenplan ein. Nur vollständige Unterlagen werden bearbeitet. Wir gehen mit Ihnen vorab durch, was Sie der Schule zur Verfügung stellen können.
In welchen Hamburger Stadtteilen ist Starke Schultern tätig?
Unser Einsatzgebiet umfasst alle sieben Hamburger Bezirke, von Altona und Eimsbüttel über Hamburg-Nord und Wandsbek bis nach Bergedorf und Harburg. Ob Ottensen, Eppendorf, Barmbek, Rahlstedt, Wilhelmsburg oder Blankenese: Sprechen Sie uns an, wir prüfen die Verfügbarkeit für Ihre Schule.
An welchen Schulformen in Hamburg ist Schulbegleitung möglich?
Schulbegleitung kann an Grundschulen, Stadtteilschulen und Gymnasien ebenso angefragt werden wie an speziellen Sonderschulen und Schulen in freier Trägerschaft. Auch für ein zusätzlich gebuchtes Bildungs- und Betreuungsangebot im Ganztag kann ein Bedarf angezeigt werden. Ob und in welchem Umfang Stunden bewilligt werden, entscheidet das ReBBZ oder das Sachgebiet der BSFB.
Wie lange dauert es in Hamburg, bis die Schulbegleitung startet?
Eine feste Frist veröffentlicht Hamburg nicht. Wichtig ist, dass die Schule ihre Anfrage vollständig und rechtzeitig stellt, gern schon vor einem Schulwechsel oder zum Schuljahresbeginn. Nach dem Verfahren über das Sachgebiet gilt eine Bewilligung in der Regel für ein Schuljahr und wird jährlich neu angezeigt. Wann eine Begleitung nach der Zuweisung beginnen kann, hängt davon ab, ob eine passende Fachkraft verfügbar ist.
Vor Ort
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Schneller Einstieg für Familien
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