Einsatzgebiet Kreis Gütersloh
Schulbegleitung im Kreis Gütersloh
Starke Schultern bietet professionelle Schulbegleitung und Inklusionshilfe im Kreis Gütersloh. Individuelle Unterstützung für Kinder mit besonderem Förderbedarf in der Region.
- Kostenlos für Familien
- Persönliche Beratung
- IQSB-geprüfte Qualität
Aktuell freie Kapazitäten im Kreis Gütersloh
Start in der Regel innerhalb von 3-4 Wochen nach Bewilligung
IQSB-geprüfte Qualität
Starke Schultern erfüllt den IQSB-Standard in sieben Qualitätsdimensionen, von Fachlichkeit über Gewaltschutz bis zu Personalentwicklung. Mehr zum Siegel
Einsatzgebiet
Ihr Partner für Inklusionshilfe im Kreis Gütersloh
Der Kreis Gütersloh ist, wie das benachbarte Bielefeld, eines der Einsatzgebiete von Starke Schultern: Wir koordinieren Schulbegleitungen, I-Kräfte (Integrationskräfte) und Inklusionshilfen im gesamten Kreis und erklären Ihnen die Wege zu den Jugendämtern und zur Abteilung Soziales des Kreises.
Das Besondere am Kreis Gütersloh: Er ist ein Flächenkreis mit 13 Städten und Gemeinden. Neben der Kreisstadt Gütersloh mit ihren Stadtteilen wie Avenwedde, Isselhorst, Spexard, Friedrichsdorf, Blankenhagen, Sundern und Pavenstädt begleiten wir Kinder in Rheda-Wiedenbrück, Verl, Harsewinkel, Halle (Westf.), Rietberg, Schloß Holte-Stukenbrock, Steinhagen, Versmold, Werther (Westf.), Borgholzhausen, Herzebrock-Clarholz und Langenberg. Weil Wege zwischen den Orten länger sein können als im Ruhrgebiet, achten wir darauf, Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter einzusetzen, die möglichst in der Nähe der jeweiligen Schule wohnen.
Die Schullandschaft im Kreis reicht von kleinen Grundschulen in den Ortsteilen über Haupt-, Real- und Sekundarschulen bis zu Gesamtschulen, Gymnasien und Berufskollegs. Dazu kommen Förderschulen mit unterschiedlichen Schwerpunkten, etwa Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung. Viele Regelschulen im Kreis unterrichten im Gemeinsamen Lernen. Wir stimmen uns eng mit Klassenleitung, Sonderpädagogik und gegebenenfalls der OGS ab, damit die Begleitung in den Schulalltag passt und nicht daneben herläuft.
In Kooperation mit dem Trauerzentrum Amea bieten wir außerdem eine Trauerbegleitung für Kinder mit Fluchterfahrung in der Region an. Für Schulen im Kreis bieten wir Fortbildungen an, darunter Seminare zum Umgang mit Trauer. Ob Autismus, ADHS, eine Lern- oder Sprachbeeinträchtigung, emotionale Belastungen oder eine körperliche Behinderung: Wir suchen gemeinsam mit Ihnen die Begleitung, die zu Ihrem Kind und seiner Schule passt.
Einsatzgebiete
Schulbegleitung in allen 13 Städten und Gemeinden des Kreises
Von der Kreisstadt Gütersloh bis in die kleineren Kommunen: Wir setzen Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter ein, die möglichst in der Nähe der jeweiligen Schule wohnen.
Stadt Gütersloh
- Avenwedde
- Isselhorst
- Spexard
- Friedrichsdorf
- Blankenhagen
- Sundern
- Pavenstädt
Städte und Gemeinden im Kreis
- Rheda-Wiedenbrück
- Verl
- Harsewinkel
- Halle (Westf.)
- Rietberg
- Schloß Holte-Stukenbrock
- Steinhagen
- Versmold
- Werther (Westf.)
- Borgholzhausen
- Herzebrock-Clarholz
- Langenberg
Sie wohnen in Bielefeld? Dann finden Sie alle Informationen auf der Seite Schulbegleitung in Bielefeld.
Leistungen
Unsere Leistungen im Kreis Gütersloh
- Individuelle Schulbegleitung (I-Kraft): 1:1-Begleitung im Unterricht, in den Pausen, bei Ausflügen und in der OGS, abgestimmt auf den Bedarf Ihres Kindes und die Schule vor Ort.
- Inklusionshilfe & Integrationsassistenz: Aktive Teilhabe am Schulleben für Kinder mit Behinderungen oder Entwicklungsverzögerungen an Regel- und Förderschulen im Kreis Gütersloh.
- Trauerbegleitung: Begleitung für Kinder mit Fluchterfahrung in Kooperation mit dem Trauerzentrum Amea.
- Fortbildungen für Schulen: Fortbildungen für Lehrkräfte und Schulteams im Kreis, zum Beispiel Seminare zum Umgang mit Trauer.
- Beratung zur Eingliederungshilfe: Kostenlose Unterstützung bei der Antragstellung beim Jugendamt oder bei der Abteilung Soziales des Kreises, inklusive Vorbereitung auf das Hilfeplangespräch.
- Zusammenarbeit mit Schulen im Kreis: Regelmäßiger Austausch mit Lehrkräften und Sonderpädagogik, Teilnahme an Hilfeplan- und Förderplangesprächen.
Mehr zu unseren Leistungen erfahren Sie auf der Seite Unsere Leistungen.
Zuständigkeit
Welche Behörde im Kreis Gütersloh zuständig ist
Seelische Beeinträchtigung
Jugendamt nach § 35a SGB VIII
Je nach Wohnort das Jugendamt der Stadt Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück oder Verl oder das Jugendamt des Kreises Gütersloh
Körperlich oder geistig
Kreis Gütersloh, Abteilung Soziales
Für alle 13 Städte und Gemeinden, Eingliederungshilfe nach § 112 SGB IX
Welche Behörde zuständig ist, richtet sich nach der Art der Beeinträchtigung Ihres Kindes. Liegt eine seelische Beeinträchtigung vor, etwa bei Autismus-Spektrum-Störungen oder ADHS, läuft der Antrag über das Jugendamt nach § 35a SGB VIII. Im Kreis Gütersloh haben die Städte Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück und Verl ein eigenes Jugendamt; für die übrigen zehn Städte und Gemeinden ist das Jugendamt des Kreises Gütersloh zuständig. Bei einer körperlichen oder geistigen Behinderung handelt es sich um Eingliederungshilfe nach § 112 SGB IX; den Antrag stellen Sie im ganzen Kreis bei der Abteilung Soziales des Kreises Gütersloh. Die Kosten trägt die jeweils zuständige Stelle selbst. Welche Stelle für Ihr Kind konkret zuständig ist, klären wir mit Ihnen im Erstgespräch.
Für den Antrag benötigen Sie in der Regel eine ärztliche oder fachärztliche Stellungnahme bzw. ein Gutachten zur Diagnose sowie eine Stellungnahme der Schule, die den Unterstützungsbedarf im Unterricht beschreibt.
Antrag
Schulbegleitung im Kreis Gütersloh beantragen: So läuft es ab
Von der Erstberatung bis zum Start an der Schule begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess.
Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Schritt-für-Schritt-Leitfaden.
Kostenlose Erstberatung
Sie schildern uns die Situation Ihres Kindes, wir erklären Zuständigkeit und Unterlagen.
Unterlagen zusammenstellen
Ärztliche Stellungnahme und Schulstellungnahme einholen, Antrag vorbereiten. Wir unterstützen beim Ausfüllen.
Antrag und Hilfeplangespräch
Abgabe beim Jugendamt oder bei der Abteilung Soziales des Kreises, anschließend Gespräch mit Ihnen, der Schule und dem Kostenträger zum Umfang der Begleitung.
Start der Begleitung
Nach der Bewilligung stellen wir die passende Begleitperson vor und planen den Einstieg gemeinsam mit der Schule.
FAQ
Häufige Fragen zur Schulbegleitung im Kreis Gütersloh
Wer ist im Kreis Gütersloh für die Schulbegleitung zuständig?
Das hängt von der Art der Beeinträchtigung ab. Bei einer seelischen Beeinträchtigung (zum Beispiel Autismus oder ADHS) ist das Jugendamt Ihres Wohnorts nach § 35a SGB VIII zuständig: Die Städte Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück und Verl haben ein eigenes Jugendamt, für die übrigen zehn Städte und Gemeinden ist das Jugendamt des Kreises Gütersloh zuständig. Bei einer körperlichen oder geistigen Behinderung stellen Sie den Antrag auf Eingliederungshilfe nach § 112 SGB IX bei der Abteilung Soziales des Kreises Gütersloh, und zwar in allen 13 Städten und Gemeinden. Wir klären mit Ihnen vorab, welche Stelle für Ihr Kind die richtige ist.
Begleitet Starke Schultern auch Kinder außerhalb der Stadt Gütersloh, etwa in Rheda-Wiedenbrück oder Halle (Westf.)?
Ja. Der gesamte Kreis Gütersloh ist unser Einsatzgebiet, also auch Rheda-Wiedenbrück, Verl, Harsewinkel, Halle (Westf.), Rietberg, Schloß Holte-Stukenbrock, Steinhagen, Versmold, Werther, Borgholzhausen, Herzebrock-Clarholz und Langenberg. Die Begleitung findet direkt an der Schule Ihres Kindes statt.
Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag im Kreis Gütersloh?
In der Regel werden eine ärztliche oder fachärztliche Stellungnahme beziehungsweise ein Gutachten zur Diagnose, eine Stellungnahme der Schule zum Unterstützungsbedarf im Schulalltag und ein formloser oder formgebundener Antrag der Eltern benötigt. Je nach Kostenträger können weitere Nachweise dazukommen. Wir gehen die Liste gemeinsam mit Ihnen durch, damit nichts fehlt.
Kostet die Schulbegleitung im Kreis Gütersloh etwas?
Nein, für Familien entstehen keine Kosten. Die Schulbegleitung wird als Eingliederungshilfe vom Jugendamt oder vom Kreis Gütersloh (Abteilung Soziales) finanziert, ein Eigenanteil ist dabei nicht vorgesehen. Auch unsere Beratung vor und während des Antragsverfahrens ist für Sie kostenlos.
Wie lange dauert es im Kreis Gütersloh, bis die Schulbegleitung beginnt?
Die Bearbeitungsdauer legt der jeweilige Kostenträger fest und sie variiert je nach Einzelfall und Vollständigkeit der Unterlagen. Unsere Erfahrung: Je früher Sie uns ansprechen und je vollständiger der Antrag eingereicht wird, desto reibungsloser läuft das Verfahren. Nach der Bewilligung stimmen wir den Start direkt mit Ihnen und der Schule ab.
Gibt es im Kreis Gütersloh auch Schulbegleitung für Kinder mit Fluchterfahrung?
Schulbegleitung richtet sich nach dem Bedarf eines Kindes, nicht nach seiner Herkunft. Hat ein Kind mit Fluchterfahrung Anspruch auf Eingliederungshilfe, etwa wegen einer seelischen Beeinträchtigung nach belastenden Erlebnissen, ist eine Schulbegleitung möglich. Ob ein Anspruch besteht, hängt vom Einzelfall ab, unter anderem auch vom Aufenthaltsstatus. Zusätzlich bieten wir in Kooperation mit dem Trauerzentrum Amea eine Trauerbegleitung für Kinder mit Fluchterfahrung an, die Verluste erlebt haben und im Schulalltag zusätzliche Stabilität brauchen. Sprechen Sie uns an, wir klären das gemeinsam mit Ihnen.
Vor Ort
Ratgeber und Blog-Beiträge für Gütersloh
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Gemeinsames Lernen im Kreis Gütersloh: was Inklusion in NRW bedeutet, wie Sie eine passende Schule finden und wann zusätzlich eine Schulbegleitung hilft.
Autismustherapie im Kreis Gütersloh: Angebote und Fördermöglichkeiten
Autismustherapie im Kreis Gütersloh: welche Anlaufstellen es gibt, welche Therapieformen verbreitet sind und wer die Kosten trägt (Krankenkasse, Jugendamt, Sozialamt).
Schneller Einstieg für Familien
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