Schulbegleitung im Kreis Gütersloh

    Starke Schultern bietet professionelle Schulbegleitung und Inklusionshilfe im Kreis Gütersloh. Individuelle Unterstützung für Kinder mit besonderem Förderbedarf in der Region.

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    Starke Schultern wurde in der Region Bielefeld und Gütersloh gegründet. Ostwestfalen ist damit nicht irgendein Einsatzgebiet, sondern unser Ursprung: Mit unserem Team vor Ort koordinieren wir Schulbegleitungen, I-Kräfte (Integrationskräfte) und Inklusionshilfen im gesamten Kreis. Wir kennen die Abläufe mit den hiesigen Jugendämtern und Sozialämtern sowie den Schulen aus vielen begleiteten Verfahren.

    Das Besondere am Kreis Gütersloh: Er ist ein Flächenkreis mit 13 Städten und Gemeinden. Neben der Kreisstadt Gütersloh mit ihren Stadtteilen wie Avenwedde, Isselhorst, Spexard, Friedrichsdorf, Blankenhagen, Sundern und Pavenstädt begleiten wir Kinder in Rheda-Wiedenbrück, Verl, Harsewinkel, Halle (Westf.), Rietberg, Schloß Holte-Stukenbrock, Steinhagen, Versmold, Werther (Westf.), Borgholzhausen, Herzebrock-Clarholz und Langenberg. Weil Wege zwischen den Orten länger sein können als im Ruhrgebiet, achten wir darauf, Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter einzusetzen, die möglichst in der Nähe der jeweiligen Schule wohnen.

    Die Schullandschaft im Kreis reicht von kleinen Grundschulen in den Ortsteilen über Haupt-, Real- und Sekundarschulen bis zu Gesamtschulen, Gymnasien und Berufskollegs. Dazu kommen Förderschulen mit unterschiedlichen Schwerpunkten, etwa Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung. Viele Regelschulen im Kreis arbeiten seit Jahren im Gemeinsamen Lernen und haben Routine im Umgang mit Schulbegleitungen. Wir stimmen uns eng mit Klassenleitung, Sonderpädagogik und gegebenenfalls der OGS ab, damit die Begleitung in den Schulalltag passt und nicht daneben herläuft.

    In Kooperation mit dem Trauerzentrum „Amea" bieten wir außerdem eine spezialisierte Trauerbegleitung für Kinder mit Fluchterfahrung in der Region an. Ob Autismus, ADHS, eine Lern- oder Sprachbeeinträchtigung, emotionale Belastungen oder eine körperliche Behinderung: Wir suchen gemeinsam mit Ihnen die Begleitung, die zu Ihrem Kind und seiner Schule passt.

    Unsere Leistungen im Kreis Gütersloh

    • Individuelle Schulbegleitung (I-Kraft): 1:1-Begleitung im Unterricht, in den Pausen, bei Ausflügen und in der OGS, abgestimmt auf den Bedarf Ihres Kindes und die Schule vor Ort.
    • Inklusionshilfe & Integrationsassistenz: Aktive Teilhabe am Schulleben für Kinder mit Behinderungen oder Entwicklungsverzögerungen an Regel- und Förderschulen im Kreis Gütersloh.
    • Trauerbegleitung: Spezialisierte Begleitung für Kinder mit Fluchterfahrung in Kooperation mit dem Trauerzentrum Amea.
    • Beratung zur Eingliederungshilfe: Kostenlose Unterstützung bei der Antragstellung beim Jugendamt oder beim Amt für Soziales, inklusive Vorbereitung auf das Hilfeplangespräch.
    • Zusammenarbeit mit Schulen im Kreis: Regelmäßiger Austausch mit Lehrkräften und Sonderpädagogik, Teilnahme an Hilfeplan- und Förderplangesprächen.

    Schulbegleitung im Kreis Gütersloh beantragen

    Welche Behörde zuständig ist, richtet sich nach der Art der Beeinträchtigung Ihres Kindes. Liegt eine seelische Beeinträchtigung vor, etwa bei Autismus-Spektrum-Störungen oder ADHS, läuft der Antrag über das Jugendamt nach § 35a SGB VIII. Im Kreis Gütersloh ist das je nach Wohnort das Jugendamt der Stadt Gütersloh, ein anderes kommunales Jugendamt oder das Kreisjugendamt Gütersloh. Bei einer körperlichen oder geistigen Behinderung handelt es sich um Eingliederungshilfe nach § 112 SGB IX; den Antrag stellen Sie beim Amt für Soziales beziehungsweise Sozialamt Ihrer Stadt oder des Kreises, die Kosten trägt im Hintergrund häufig der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL). Welche Stelle für Ihr Kind konkret zuständig ist, klären wir mit Ihnen im Erstgespräch.

    Für den Antrag benötigen Sie in der Regel eine ärztliche oder fachärztliche Stellungnahme bzw. ein Gutachten zur Diagnose sowie eine Stellungnahme der Schule, die den Unterstützungsbedarf im Unterricht beschreibt. So läuft es üblicherweise ab:

    1. Kostenlose Erstberatung: Sie schildern uns die Situation Ihres Kindes, wir erklären Zuständigkeit und Unterlagen.
    2. Unterlagen zusammenstellen: Ärztliche Stellungnahme und Schulstellungnahme einholen, Antrag vorbereiten. Wir unterstützen beim Ausfüllen.
    3. Antrag und Hilfeplangespräch: Abgabe beim Jugendamt bzw. Amt für Soziales, anschließend Gespräch mit Ihnen, der Schule und dem Kostenträger zum Umfang der Begleitung.
    4. Start der Begleitung: Nach der Bewilligung stellen wir die passende Begleitperson vor und planen den Einstieg gemeinsam mit der Schule.

    Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Schritt-für-Schritt-Leitfaden.

    Häufige Fragen zur Schulbegleitung im Kreis Gütersloh

    Wer ist im Kreis Gütersloh für die Schulbegleitung zuständig?
    Das hängt von der Art der Beeinträchtigung ab. Bei einer seelischen Beeinträchtigung (zum Beispiel Autismus oder ADHS) ist das Jugendamt nach § 35a SGB VIII zuständig: in der Stadt Gütersloh das städtische Jugendamt, in den übrigen Kommunen das jeweils zuständige Jugendamt oder das Kreisjugendamt Gütersloh. Bei einer körperlichen oder geistigen Behinderung stellen Sie den Antrag auf Eingliederungshilfe nach § 112 SGB IX beim Amt für Soziales beziehungsweise Sozialamt Ihrer Stadt oder des Kreises. Wir klären mit Ihnen vorab, welche Stelle für Ihr Kind die richtige ist.
    Begleitet Starke Schultern auch Kinder außerhalb der Stadt Gütersloh, etwa in Rheda-Wiedenbrück oder Halle (Westf.)?
    Ja. Wir sind im gesamten Kreis Gütersloh tätig, also auch in Rheda-Wiedenbrück, Verl, Harsewinkel, Halle (Westf.), Rietberg, Schloß Holte-Stukenbrock, Steinhagen, Versmold, Werther, Borgholzhausen, Herzebrock-Clarholz und Langenberg. Wir betreuen den gesamten Kreis Gütersloh von unserem Team aus, die Begleitung findet direkt an der Schule Ihres Kindes statt.
    Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag im Kreis Gütersloh?
    In der Regel werden eine ärztliche oder fachärztliche Stellungnahme beziehungsweise ein Gutachten zur Diagnose, eine Stellungnahme der Schule zum Unterstützungsbedarf im Schulalltag und ein formloser oder formgebundener Antrag der Eltern benötigt. Je nach Kostenträger können weitere Nachweise dazukommen. Wir gehen die Liste gemeinsam mit Ihnen durch, damit nichts fehlt.
    Kostet die Schulbegleitung im Kreis Gütersloh etwas?
    Nein, für Familien entstehen in der Regel keine Kosten. Die Schulbegleitung wird als Eingliederungshilfe vom Jugendamt oder vom Amt für Soziales finanziert, ein Eigenanteil ist dabei nicht vorgesehen. Auch unsere Beratung vor und während des Antragsverfahrens ist für Sie kostenlos.
    Wie lange dauert es im Kreis Gütersloh, bis die Schulbegleitung beginnt?
    Die Bearbeitungsdauer legt der jeweilige Kostenträger fest und sie variiert je nach Einzelfall und Vollständigkeit der Unterlagen. Unsere Erfahrung: Je früher Sie uns ansprechen und je vollständiger der Antrag eingereicht wird, desto reibungsloser läuft das Verfahren. Nach der Bewilligung stimmen wir den Start direkt mit Ihnen und der Schule ab.
    Gibt es im Kreis Gütersloh auch Schulbegleitung für Kinder mit Fluchterfahrung?
    Ja. Zusätzlich zur klassischen Schulbegleitung bieten wir in Kooperation mit dem Trauerzentrum Amea eine Trauerbegleitung für Kinder mit Fluchterfahrung an. Sie richtet sich an Kinder, die Verluste erlebt haben und im Schulalltag zusätzliche Stabilität brauchen. Sprechen Sie uns an, wenn Sie für Ihr Kind eine solche Unterstützung suchen.

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