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    Standort Kreis Gütersloh

    Schulbegleitung im Kreis Gütersloh

    Starke Schultern bietet professionelle Schulbegleitung und Inklusionshilfe im Kreis Gütersloh. Individuelle Unterstützung für Kinder mit besonderem Förderbedarf in der Region.

    • Kostenlos für Familien
    • Team vor Ort im Kreis Gütersloh
    • IQSB-geprüfte Qualität

    Aktuell freie Kapazitäten im Kreis Gütersloh

    Start in der Regel innerhalb von 3-4 Wochen nach Bewilligung

    Institut für Qualität in der Schulbegleitung · Standard erfüllt ·IQSBgeprüft

    IQSB-geprüfte Qualität

    Starke Schultern erfüllt den IQSB-Standard in sieben Qualitätsdimensionen, von Fachlichkeit über Gewaltschutz bis zu Personalentwicklung. Mehr zum Siegel

    Vor Ort

    Ihr Partner für Inklusionshilfe im Kreis Gütersloh

    Einsatzgebiete

    Schulbegleitung in allen 13 Städten und Gemeinden des Kreises

    Von der Kreisstadt Gütersloh bis in die kleineren Kommunen: Wir setzen Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter ein, die möglichst in der Nähe der jeweiligen Schule wohnen.

    Stadt Gütersloh

    • Avenwedde
    • Isselhorst
    • Spexard
    • Friedrichsdorf
    • Blankenhagen
    • Sundern
    • Pavenstädt

    Städte und Gemeinden im Kreis

    • Rheda-Wiedenbrück
    • Verl
    • Harsewinkel
    • Halle (Westf.)
    • Rietberg
    • Schloß Holte-Stukenbrock
    • Steinhagen
    • Versmold
    • Werther (Westf.)
    • Borgholzhausen
    • Herzebrock-Clarholz
    • Langenberg

    Sie wohnen in Bielefeld? Dann finden Sie alle Informationen auf der Seite Schulbegleitung in Bielefeld.

    Leistungen

    Unsere Leistungen im Kreis Gütersloh

    • Individuelle Schulbegleitung (I-Kraft): 1:1-Begleitung im Unterricht, in den Pausen, bei Ausflügen und in der OGS, abgestimmt auf den Bedarf Ihres Kindes und die Schule vor Ort.
    • Inklusionshilfe & Integrationsassistenz: Aktive Teilhabe am Schulleben für Kinder mit Behinderungen oder Entwicklungsverzögerungen an Regel- und Förderschulen im Kreis Gütersloh.
    • Trauerbegleitung: Spezialisierte Begleitung für Kinder mit Fluchterfahrung in Kooperation mit dem Trauerzentrum Amea.
    • Beratung zur Eingliederungshilfe: Kostenlose Unterstützung bei der Antragstellung beim Jugendamt oder beim Amt für Soziales, inklusive Vorbereitung auf das Hilfeplangespräch.
    • Zusammenarbeit mit Schulen im Kreis: Regelmäßiger Austausch mit Lehrkräften und Sonderpädagogik, Teilnahme an Hilfeplan- und Förderplangesprächen.

    Mehr zu unseren Leistungen erfahren Sie auf der Seite Unsere Leistungen.

    Zuständigkeit

    Welche Behörde im Kreis Gütersloh zuständig ist

    Seelische Beeinträchtigung

    Jugendamt nach § 35a SGB VIII

    Je nach Wohnort das Jugendamt der Stadt Gütersloh, ein anderes kommunales Jugendamt oder das Kreisjugendamt Gütersloh

    Körperlich oder geistig

    Amt für Soziales bzw. Sozialamt

    Ihrer Stadt oder des Kreises, Eingliederungshilfe nach § 112 SGB IX

    Antrag

    Schulbegleitung im Kreis Gütersloh beantragen: So läuft es ab

    Von der Erstberatung bis zum Start an der Schule begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess.

    Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Schritt-für-Schritt-Leitfaden.

    1. Kostenlose Erstberatung

      Sie schildern uns die Situation Ihres Kindes, wir erklären Zuständigkeit und Unterlagen.

    2. Unterlagen zusammenstellen

      Ärztliche Stellungnahme und Schulstellungnahme einholen, Antrag vorbereiten. Wir unterstützen beim Ausfüllen.

    3. Antrag und Hilfeplangespräch

      Abgabe beim Jugendamt bzw. Amt für Soziales, anschließend Gespräch mit Ihnen, der Schule und dem Kostenträger zum Umfang der Begleitung.

    4. Start der Begleitung

      Nach der Bewilligung stellen wir die passende Begleitperson vor und planen den Einstieg gemeinsam mit der Schule.

    FAQ

    Häufige Fragen zur Schulbegleitung im Kreis Gütersloh

    Wer ist im Kreis Gütersloh für die Schulbegleitung zuständig?

    Das hängt von der Art der Beeinträchtigung ab. Bei einer seelischen Beeinträchtigung (zum Beispiel Autismus oder ADHS) ist das Jugendamt nach § 35a SGB VIII zuständig: in der Stadt Gütersloh das städtische Jugendamt, in den übrigen Kommunen das jeweils zuständige Jugendamt oder das Kreisjugendamt Gütersloh. Bei einer körperlichen oder geistigen Behinderung stellen Sie den Antrag auf Eingliederungshilfe nach § 112 SGB IX beim Amt für Soziales beziehungsweise Sozialamt Ihrer Stadt oder des Kreises. Wir klären mit Ihnen vorab, welche Stelle für Ihr Kind die richtige ist.

    Begleitet Starke Schultern auch Kinder außerhalb der Stadt Gütersloh, etwa in Rheda-Wiedenbrück oder Halle (Westf.)?

    Ja. Wir sind im gesamten Kreis Gütersloh tätig, also auch in Rheda-Wiedenbrück, Verl, Harsewinkel, Halle (Westf.), Rietberg, Schloß Holte-Stukenbrock, Steinhagen, Versmold, Werther, Borgholzhausen, Herzebrock-Clarholz und Langenberg. Wir betreuen den gesamten Kreis Gütersloh von unserem Team aus, die Begleitung findet direkt an der Schule Ihres Kindes statt.

    Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag im Kreis Gütersloh?

    In der Regel werden eine ärztliche oder fachärztliche Stellungnahme beziehungsweise ein Gutachten zur Diagnose, eine Stellungnahme der Schule zum Unterstützungsbedarf im Schulalltag und ein formloser oder formgebundener Antrag der Eltern benötigt. Je nach Kostenträger können weitere Nachweise dazukommen. Wir gehen die Liste gemeinsam mit Ihnen durch, damit nichts fehlt.

    Kostet die Schulbegleitung im Kreis Gütersloh etwas?

    Nein, für Familien entstehen in der Regel keine Kosten. Die Schulbegleitung wird als Eingliederungshilfe vom Jugendamt oder vom Amt für Soziales finanziert, ein Eigenanteil ist dabei nicht vorgesehen. Auch unsere Beratung vor und während des Antragsverfahrens ist für Sie kostenlos.

    Wie lange dauert es im Kreis Gütersloh, bis die Schulbegleitung beginnt?

    Die Bearbeitungsdauer legt der jeweilige Kostenträger fest und sie variiert je nach Einzelfall und Vollständigkeit der Unterlagen. Unsere Erfahrung: Je früher Sie uns ansprechen und je vollständiger der Antrag eingereicht wird, desto reibungsloser läuft das Verfahren. Nach der Bewilligung stimmen wir den Start direkt mit Ihnen und der Schule ab.

    Gibt es im Kreis Gütersloh auch Schulbegleitung für Kinder mit Fluchterfahrung?

    Ja. Zusätzlich zur klassischen Schulbegleitung bieten wir in Kooperation mit dem Trauerzentrum Amea eine Trauerbegleitung für Kinder mit Fluchterfahrung an. Sie richtet sich an Kinder, die Verluste erlebt haben und im Schulalltag zusätzliche Stabilität brauchen. Sprechen Sie uns an, wenn Sie für Ihr Kind eine solche Unterstützung suchen.

    Vor Ort

    Ratgeber und Blog-Beiträge für Gütersloh

    Schneller Einstieg für Familien

    Schulbegleitung im Kreis Gütersloh anfragen

    Sie suchen professionelle Schulbegleitung oder Inklusionshilfe im Kreis Gütersloh? Schildern Sie uns kurz die Situation, wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich und melden uns innerhalb von 24 Stunden.

    Unser Beratungs-Assistent beantwortet Ihre Fragen sofort, kostenlos und ohne Anmeldung.

    • 1.Fall in 5 Minuten schildern
    • 2.Antwort innerhalb von 24 Stunden
    • 3.Kostenlos und ohne Verpflichtung