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    Einsatzgebiet Kreis Gütersloh

    Schulbegleitung im Kreis Gütersloh

    Starke Schultern bietet professionelle Schulbegleitung und Inklusionshilfe im Kreis Gütersloh. Individuelle Unterstützung für Kinder mit besonderem Förderbedarf in der Region.

    • Kostenlos für Familien
    • Persönliche Beratung
    • IQSB-geprüfte Qualität

    Aktuell freie Kapazitäten im Kreis Gütersloh

    Start in der Regel innerhalb von 3-4 Wochen nach Bewilligung

    IQSB-geprüfte Qualität

    Starke Schultern erfüllt den IQSB-Standard in sieben Qualitätsdimensionen, von Fachlichkeit über Gewaltschutz bis zu Personalentwicklung. Mehr zum Siegel

    Einsatzgebiet

    Ihr Partner für Inklusionshilfe im Kreis Gütersloh

    Einsatzgebiete

    Schulbegleitung in allen 13 Städten und Gemeinden des Kreises

    Von der Kreisstadt Gütersloh bis in die kleineren Kommunen: Wir setzen Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter ein, die möglichst in der Nähe der jeweiligen Schule wohnen.

    Stadt Gütersloh

    • Avenwedde
    • Isselhorst
    • Spexard
    • Friedrichsdorf
    • Blankenhagen
    • Sundern
    • Pavenstädt

    Städte und Gemeinden im Kreis

    • Rheda-Wiedenbrück
    • Verl
    • Harsewinkel
    • Halle (Westf.)
    • Rietberg
    • Schloß Holte-Stukenbrock
    • Steinhagen
    • Versmold
    • Werther (Westf.)
    • Borgholzhausen
    • Herzebrock-Clarholz
    • Langenberg

    Sie wohnen in Bielefeld? Dann finden Sie alle Informationen auf der Seite Schulbegleitung in Bielefeld.

    Leistungen

    Unsere Leistungen im Kreis Gütersloh

    • Individuelle Schulbegleitung (I-Kraft): 1:1-Begleitung im Unterricht, in den Pausen, bei Ausflügen und in der OGS, abgestimmt auf den Bedarf Ihres Kindes und die Schule vor Ort.
    • Inklusionshilfe & Integrationsassistenz: Aktive Teilhabe am Schulleben für Kinder mit Behinderungen oder Entwicklungsverzögerungen an Regel- und Förderschulen im Kreis Gütersloh.
    • Trauerbegleitung: Begleitung für Kinder mit Fluchterfahrung in Kooperation mit dem Trauerzentrum Amea.
    • Fortbildungen für Schulen: Fortbildungen für Lehrkräfte und Schulteams im Kreis, zum Beispiel Seminare zum Umgang mit Trauer.
    • Beratung zur Eingliederungshilfe: Kostenlose Unterstützung bei der Antragstellung beim Jugendamt oder bei der Abteilung Soziales des Kreises, inklusive Vorbereitung auf das Hilfeplangespräch.
    • Zusammenarbeit mit Schulen im Kreis: Regelmäßiger Austausch mit Lehrkräften und Sonderpädagogik, Teilnahme an Hilfeplan- und Förderplangesprächen.

    Mehr zu unseren Leistungen erfahren Sie auf der Seite Unsere Leistungen.

    Zuständigkeit

    Welche Behörde im Kreis Gütersloh zuständig ist

    Seelische Beeinträchtigung

    Jugendamt nach § 35a SGB VIII

    Je nach Wohnort das Jugendamt der Stadt Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück oder Verl oder das Jugendamt des Kreises Gütersloh

    Körperlich oder geistig

    Kreis Gütersloh, Abteilung Soziales

    Für alle 13 Städte und Gemeinden, Eingliederungshilfe nach § 112 SGB IX

    Antrag

    Schulbegleitung im Kreis Gütersloh beantragen: So läuft es ab

    Von der Erstberatung bis zum Start an der Schule begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess.

    Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Schritt-für-Schritt-Leitfaden.

    1. Kostenlose Erstberatung

      Sie schildern uns die Situation Ihres Kindes, wir erklären Zuständigkeit und Unterlagen.

    2. Unterlagen zusammenstellen

      Ärztliche Stellungnahme und Schulstellungnahme einholen, Antrag vorbereiten. Wir unterstützen beim Ausfüllen.

    3. Antrag und Hilfeplangespräch

      Abgabe beim Jugendamt oder bei der Abteilung Soziales des Kreises, anschließend Gespräch mit Ihnen, der Schule und dem Kostenträger zum Umfang der Begleitung.

    4. Start der Begleitung

      Nach der Bewilligung stellen wir die passende Begleitperson vor und planen den Einstieg gemeinsam mit der Schule.

    FAQ

    Häufige Fragen zur Schulbegleitung im Kreis Gütersloh

    Wer ist im Kreis Gütersloh für die Schulbegleitung zuständig?

    Das hängt von der Art der Beeinträchtigung ab. Bei einer seelischen Beeinträchtigung (zum Beispiel Autismus oder ADHS) ist das Jugendamt Ihres Wohnorts nach § 35a SGB VIII zuständig: Die Städte Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück und Verl haben ein eigenes Jugendamt, für die übrigen zehn Städte und Gemeinden ist das Jugendamt des Kreises Gütersloh zuständig. Bei einer körperlichen oder geistigen Behinderung stellen Sie den Antrag auf Eingliederungshilfe nach § 112 SGB IX bei der Abteilung Soziales des Kreises Gütersloh, und zwar in allen 13 Städten und Gemeinden. Wir klären mit Ihnen vorab, welche Stelle für Ihr Kind die richtige ist.

    Begleitet Starke Schultern auch Kinder außerhalb der Stadt Gütersloh, etwa in Rheda-Wiedenbrück oder Halle (Westf.)?

    Ja. Der gesamte Kreis Gütersloh ist unser Einsatzgebiet, also auch Rheda-Wiedenbrück, Verl, Harsewinkel, Halle (Westf.), Rietberg, Schloß Holte-Stukenbrock, Steinhagen, Versmold, Werther, Borgholzhausen, Herzebrock-Clarholz und Langenberg. Die Begleitung findet direkt an der Schule Ihres Kindes statt.

    Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag im Kreis Gütersloh?

    In der Regel werden eine ärztliche oder fachärztliche Stellungnahme beziehungsweise ein Gutachten zur Diagnose, eine Stellungnahme der Schule zum Unterstützungsbedarf im Schulalltag und ein formloser oder formgebundener Antrag der Eltern benötigt. Je nach Kostenträger können weitere Nachweise dazukommen. Wir gehen die Liste gemeinsam mit Ihnen durch, damit nichts fehlt.

    Kostet die Schulbegleitung im Kreis Gütersloh etwas?

    Nein, für Familien entstehen keine Kosten. Die Schulbegleitung wird als Eingliederungshilfe vom Jugendamt oder vom Kreis Gütersloh (Abteilung Soziales) finanziert, ein Eigenanteil ist dabei nicht vorgesehen. Auch unsere Beratung vor und während des Antragsverfahrens ist für Sie kostenlos.

    Wie lange dauert es im Kreis Gütersloh, bis die Schulbegleitung beginnt?

    Die Bearbeitungsdauer legt der jeweilige Kostenträger fest und sie variiert je nach Einzelfall und Vollständigkeit der Unterlagen. Unsere Erfahrung: Je früher Sie uns ansprechen und je vollständiger der Antrag eingereicht wird, desto reibungsloser läuft das Verfahren. Nach der Bewilligung stimmen wir den Start direkt mit Ihnen und der Schule ab.

    Gibt es im Kreis Gütersloh auch Schulbegleitung für Kinder mit Fluchterfahrung?

    Schulbegleitung richtet sich nach dem Bedarf eines Kindes, nicht nach seiner Herkunft. Hat ein Kind mit Fluchterfahrung Anspruch auf Eingliederungshilfe, etwa wegen einer seelischen Beeinträchtigung nach belastenden Erlebnissen, ist eine Schulbegleitung möglich. Ob ein Anspruch besteht, hängt vom Einzelfall ab, unter anderem auch vom Aufenthaltsstatus. Zusätzlich bieten wir in Kooperation mit dem Trauerzentrum Amea eine Trauerbegleitung für Kinder mit Fluchterfahrung an, die Verluste erlebt haben und im Schulalltag zusätzliche Stabilität brauchen. Sprechen Sie uns an, wir klären das gemeinsam mit Ihnen.

    Schneller Einstieg für Familien

    Schulbegleitung im Kreis Gütersloh anfragen

    Sie suchen professionelle Schulbegleitung oder Inklusionshilfe im Kreis Gütersloh? Schildern Sie uns kurz die Situation, wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich und melden uns innerhalb von 24 Stunden.

    Unser Beratungs-Assistent beantwortet Ihre Fragen sofort, kostenlos und ohne Anmeldung.

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    • 2.Antwort innerhalb von 24 Stunden
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