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    Glossar

    Teilhabe

    Kurz erklärt

    Teilhabe ist der Leitbegriff des deutschen Sozialrechts und meint die gleichberechtigte, aktive Mitwirkung am Leben in der Gemeinschaft. In der Schule bedeutet Teilhabe, dass ein Kind wirklich mitlernen, mitmachen und dazugehören kann, nicht nur körperlich anwesend ist.

    Schneller Einstieg für Familien

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