Kommunale Behörde, die u.a. für die Eingliederungshilfe bei seelischer Behinderung von Kindern und Jugendlichen zuständig ist.

    Das Jugendamt ist zuständig für Leistungen nach dem SGB VIII, einschließlich der Eingliederungshilfe nach §35a für Kinder mit seelischer Behinderung. Es bewilligt Schulbegleitung, erstellt Hilfepläne und übernimmt die Finanzierung. Der Antrag auf Schulbegleitung wird dort gestellt.

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