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    Glossar

    Jugendamt

    Kurz erklärt

    Das Jugendamt ist die Behörde, die über Schulbegleitung entscheidet, wenn ein Kind eine seelische Beeinträchtigung hat, zum Beispiel Autismus, ADHS oder eine Angststörung. Rechtsgrundlage ist die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII.

    Schneller Einstieg für Familien

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