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    Sonderpädagogischer Förderbedarf

    Die formale Feststellung, dass ein Kind aufgrund einer Behinderung oder Beeinträchtigung besondere schulische Unterstützung benötigt.

    Der sonderpädagogische Förderbedarf (SPF) wird durch ein standardisiertes Verfahren festgestellt, das in der Regel vom Schulamt durchgeführt wird. Eltern oder Schule stellen einen Antrag, eine sonderpädagogische Lehrkraft erstellt ein Gutachten, und das Schulamt entscheidet über Art und Umfang des Förderbedarfs. Es gibt sieben Förderschwerpunkte: Lernen, Sprache, Emotionale und soziale Entwicklung, Hören und Kommunikation, Sehen, Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung. Die Feststellung des SPF ist eine wichtige Voraussetzung für viele Maßnahmen, bedeutet aber nicht automatisch einen Anspruch auf Schulbegleitung — dieser ergibt sich aus der Eingliederungshilfe.

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