Kurz erklärt
Die formale Feststellung, dass ein Kind aufgrund einer Behinderung oder Beeinträchtigung besondere schulische Unterstützung benötigt.
Der sonderpädagogische Förderbedarf (SPF), in NRW Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung genannt, wird in einem festgelegten Verfahren durch die Schulaufsicht festgestellt. In NRW heißt dieses Verfahren AO-SF: Den Antrag stellen in der Regel die Eltern, eine Schule nur in Ausnahmefällen. Eine sonderpädagogische Lehrkraft erstellt gemeinsam mit einer Lehrkraft der allgemeinen Schule ein Gutachten, und die Schulaufsicht (je nach Schulform Schulamt oder Bezirksregierung) entscheidet über Bedarf und Förderschwerpunkt. In NRW gibt es sieben Förderschwerpunkte: Lernen, Sprache, Emotionale und soziale Entwicklung, Hören und Kommunikation, Sehen, Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung. Regelfall ist dort das Gemeinsame Lernen an der allgemeinen Schule. Die Feststellung des SPF ist eine wichtige Voraussetzung für viele schulische Maßnahmen, bedeutet aber nicht automatisch einen Anspruch auf Schulbegleitung: Dieser ergibt sich aus der Eingliederungshilfe.
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