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    Nach der Bewilligung

    Schulbegleitung bewilligt: Was nun?

    Ihr Antrag auf Schulbegleitung wurde bewilligt? Herzlichen Glückwunsch! Jetzt geht es darum, den richtigen Träger zu finden und die Begleitung schnell zu starten.

    • Kostenlos für Familien
    • Antwort innerhalb von 24 Stunden
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    So geht es weiter

    3 Schritte nach der Bewilligung

    Vom Bescheid bis zum ersten Schultag mit Begleitung: Diese drei Schritte liegen jetzt vor Ihnen.

    1. Träger auswählen

      Sie haben das Wunsch- und Wahlrecht: Suchen Sie sich einen Träger, der zu Ihrem Kind passt. Achten Sie auf Erfahrung, Qualifikation und regionale Nähe.

    2. Kennenlernen & Matching

      Ein guter Träger stellt Ihnen den Schulbegleiter vor, bevor die Begleitung startet. Das persönliche Matching ist entscheidend für den Erfolg.

    3. Start der Begleitung

      Nach dem Matching kann die Schulbegleitung oft innerhalb weniger Tage beginnen, mit regelmäßigen Fortschrittsgesprächen und enger Zusammenarbeit mit der Schule.

    Checkliste

    Den richtigen Träger finden

    Worauf Sie bei der Wahl des Schulbegleitungs-Trägers achten sollten:

    • Erfahrung mit dem Förderbedarf Ihres Kindes (z. B. ADHS, Autismus)
    • Regionale Präsenz, kurze Wege und schnelle Verfügbarkeit
    • Qualifiziertes, pädagogisch geschultes Personal
    • Persönliches Kennenlerngespräch vor dem Start
    • Regelmäßige Fortschrittsgespräche und Dokumentation
    • Transparente Kommunikation mit Schule und Eltern
    • Unterstützung bei Hilfeplangesprächen

    Ihr Träger

    Warum Starke Schultern?

    FAQ

    Häufige Fragen nach der Bewilligung

    Was passiert nach der Bewilligung der Schulbegleitung?

    Nach der Bewilligung wählen Sie einen Träger aus, der einen passenden Schulbegleiter für Ihr Kind sucht. Sie haben dabei das Wunsch- und Wahlrecht - das zuständige Amt (Jugendamt bzw. Amt für Soziales Ihrer Stadt) muss Ihre Wahl in der Regel akzeptieren.

    Wie schnell kann die Schulbegleitung nach der Bewilligung starten?

    Bei einem gut aufgestellten Träger wie Starke Schultern kann die Begleitung oft innerhalb weniger Tage nach Bewilligung beginnen. Entscheidend ist die Verfügbarkeit passender Schulbegleiter.

    Kann ich den Träger für die Schulbegleitung frei wählen?

    Ja. Das Wunsch- und Wahlrecht nach § 5 SGB VIII bzw. § 104 SGB IX garantiert Ihnen die freie Trägerwahl. Sie sind nicht an Vorschläge des Jugendamts gebunden.

    Was tun, wenn ich mit dem aktuellen Träger unzufrieden bin?

    Sie können den Träger jederzeit wechseln. Stellen Sie einen formlosen Antrag auf Trägerwechsel beim Kostenträger. Mehr dazu in unserem Ratgeber zum Trägerwechsel.

    Mehr zum Thema Trägerwechsel erfahren Sie in unserem FAQ: Schulbegleitung Träger wechseln.

    Schneller Einstieg für Familien

    Bewilligung erhalten? Jetzt Schulbegleitung starten

    Sie haben die Bewilligung und suchen einen erfahrenen Träger? Schildern Sie uns kurz die Situation und laden Sie den Bescheid gleich mit hoch. Wir starten schnell und unkompliziert und melden uns innerhalb von 24 Stunden.

    Unser Beratungs-Assistent beantwortet Ihre Fragen sofort, kostenlos und ohne Anmeldung.

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