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    Nach der Bewilligung

    Schulbegleitung bewilligt: Was nun?

    Ihr Antrag auf Schulbegleitung wurde bewilligt? Herzlichen Glückwunsch! Jetzt geht es darum, den richtigen Träger zu finden und die Begleitung schnell zu starten.

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    • Antwort innerhalb von 24 Stunden
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    So geht es weiter

    3 Schritte nach der Bewilligung

    Vom Bescheid bis zum ersten Schultag mit Begleitung: Diese drei Schritte liegen jetzt vor Ihnen.

    1. Träger auswählen

      Sie haben ein Wunsch- und Wahlrecht: Suchen Sie sich einen Träger, der zu Ihrem Kind passt. Achten Sie auf Erfahrung, Qualifikation und regionale Nähe.

    2. Kennenlernen & Matching

      Ein guter Träger stellt Ihnen den Schulbegleiter vor, bevor die Begleitung startet. Das persönliche Matching ist entscheidend für den Erfolg.

    3. Start der Begleitung

      Nach dem Matching beginnt die Schulbegleitung, mit regelmäßigen Fortschrittsgesprächen und enger Zusammenarbeit mit der Schule.

    Checkliste

    Den richtigen Träger finden

    Worauf Sie bei der Wahl des Schulbegleitungs-Trägers achten sollten:

    • Erfahrung mit dem Förderbedarf Ihres Kindes (z. B. ADHS, Autismus)
    • Regionale Präsenz, kurze Wege und schnelle Verfügbarkeit
    • Qualifiziertes, pädagogisch geschultes Personal
    • Persönliches Kennenlerngespräch vor dem Start
    • Regelmäßige Fortschrittsgespräche und Dokumentation
    • Transparente Kommunikation mit Schule und Eltern
    • Unterstützung bei Hilfeplangesprächen

    Ihr Träger

    Warum Starke Schultern?

    FAQ

    Häufige Fragen nach der Bewilligung

    Was passiert nach der Bewilligung der Schulbegleitung?

    Jetzt braucht es einen Träger, der eine passende Schulbegleitung für Ihr Kind stellt. In vielen Städten suchen Eltern den Träger selbst aus, manche Ämter schlagen Träger vor oder vermitteln. Sie haben dabei ein Wunsch- und Wahlrecht: Das zuständige Amt soll Ihrer Wahl entsprechen, wenn der Träger für die Leistung zugelassen ist und keine unverhältnismäßigen Mehrkosten entstehen.

    Wie schnell kann die Schulbegleitung nach der Bewilligung starten?

    Das hängt vor allem davon ab, ob eine passende Schulbegleitung verfügbar ist. Bei Starke Schultern vergehen von der Anfrage bis zum Einsatz im Schnitt etwa 10 Werktage, wenn die Bewilligung bereits vorliegt. Eine feste Zusage für einen bestimmten Starttermin ist das nicht.

    Kann ich den Träger für die Schulbegleitung frei wählen?

    Grundsätzlich ja. Nach § 5 SGB VIII beziehungsweise § 8 und § 104 SGB IX haben Sie ein Wunsch- und Wahlrecht. Es gilt in der Regel für Träger, die mit dem Kostenträger eine Vereinbarung über die Leistung haben, und solange keine unverhältnismäßigen Mehrkosten entstehen. An Vorschläge des Amtes sind Sie darüber hinaus nicht gebunden.

    Was tun, wenn ich mit dem aktuellen Träger unzufrieden bin?

    Ein Wechsel des Trägers ist grundsätzlich möglich. Sprechen Sie ihn mit dem Kostenträger ab, am besten schriftlich; wie der Wechsel konkret abläuft, regelt jedes Amt etwas anders. Mehr dazu in unserem Ratgeber zum Trägerwechsel.

    Mehr zum Thema Trägerwechsel erfahren Sie in unserem FAQ: Schulbegleitung Träger wechseln.

    Schneller Einstieg für Familien

    Bewilligung erhalten? Jetzt Schulbegleitung starten

    Sie haben die Bewilligung und suchen einen Träger? Schildern Sie uns kurz die Situation und laden Sie den Bescheid gleich mit hoch. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

    Unser Beratungs-Assistent beantwortet Ihre Fragen sofort, kostenlos und ohne Anmeldung.

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