Zum Inhalt springen

    Standort Oberhausen

    Schulbegleitung in Oberhausen

    Starke Schultern bietet professionelle Schulbegleitung und Inklusionshilfe in Oberhausen. Individuelle Unterstützung für Kinder mit besonderem Förderbedarf im Ruhrgebiet.

    • Kostenlos für Familien
    • Start in der Regel innerhalb von 2-3 Wochen
    • Kurze Wege vom Hauptsitz Essen

    Aktuell freie Kapazitäten in Oberhausen

    Start in der Regel innerhalb von 2-3 Wochen nach Bewilligung

    Institut für Qualität in der Schulbegleitung · Standard erfüllt ·IQSBgeprüft

    IQSB-geprüfte Qualität

    Starke Schultern erfüllt den IQSB-Standard in sieben Qualitätsdimensionen, von Fachlichkeit über Gewaltschutz bis zu Personalentwicklung. Mehr zum Siegel

    Vor Ort

    Ihr Partner für Inklusionshilfe in Oberhausen

    Stadtbezirke und Stadtteile

    Schulbegleitung in allen drei Oberhausener Stadtbezirken

    Unsere Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter sind in Alt-Oberhausen, Sterkrade und Osterfeld im Einsatz. Durch unseren Hauptsitz in Essen sind die Wege nach Oberhausen kurz.

    • Alt-Oberhausen
    • Sterkrade
    • Osterfeld
    • Alstaden
    • Lirich
    • Styrum
    • Buschhausen
    • Schmachtendorf
    • Holten
    • Königshardt
    • Klosterhardt
    • Rothebusch

    Ihr Stadtteil ist nicht aufgeführt? Kein Problem, wir begleiten Kinder in allen Oberhausener Stadtbezirken. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung.

    Leistungen

    Unsere Leistungen in Oberhausen

    • Individuelle Schulbegleitung: 1:1-Betreuung im gesamten Schulalltag, angepasst an die Bedürfnisse Ihres Kindes in Oberhausen.
    • Inklusionshilfe: Aktive Teilhabe am Schulleben für Kinder mit Behinderungen oder Entwicklungsverzögerungen an Oberhausener Schulen.
    • Beratung für Eltern: Unterstützung bei der Beantragung von Inklusionshilfe beim Jugendamt Oberhausen und dem Amt für Soziales der Stadt.
    • Zusammenarbeit mit Schulen: Fortbildungen, Konzeptentwicklung und Beratung für inklusive Schulentwicklung in Oberhausen.

    Mehr zu unseren Leistungen erfahren Sie auf der Seite Unsere Leistungen.

    Zuständigkeit

    Jugendamt oder Amt für Soziales: Wer ist in Oberhausen zuständig?

    Seelische Beeinträchtigung

    Jugendamt Oberhausen

    § 35a SGB VIII, z. B. ADHS, Autismus, Angststörung

    Körperlich oder geistig

    Amt für Soziales der Stadt Oberhausen

    § 112 SGB IX

    Antrag

    Schulbegleitung in Oberhausen beantragen: So läuft es ab

    Der Antrag geht an das Jugendamt Oberhausen oder an das Amt für Soziales der Stadt Oberhausen. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

    Alle Details, inklusive Hinweisen zum Eilantrag bei dringendem Bedarf, finden Sie in unserem Schritt-für-Schritt-Leitfaden.

    1. Erstberatung

      Sie melden sich bei uns, wir klären den Bedarf und die Zuständigkeit (Jugendamt Oberhausen oder Amt für Soziales).

    2. Unterlagen sammeln

      Wir sagen Ihnen, welche Nachweise fehlen, und stimmen uns bei Bedarf mit der Schule ab.

    3. Antrag stellen

      Sie reichen den Antrag beim zuständigen Träger ein und nennen Starke Schultern als Wunschträger.

    4. Hilfeplan und Start

      Nach der Bewilligung wählen wir die passende Begleitperson aus und starten in enger Abstimmung mit Schule und Familie.

    FAQ

    Häufige Fragen zur Schulbegleitung in Oberhausen

    Wer ist in Oberhausen für die Schulbegleitung zuständig: Jugendamt oder Amt für Soziales?

    Das hängt von der Art der Beeinträchtigung ab. Bei einer seelischen Beeinträchtigung, etwa ADHS, Autismus oder einer Angststörung, ist das Jugendamt Oberhausen nach § 35a SGB VIII zuständig. Bei einer körperlichen oder geistigen Behinderung stellen Sie den Antrag auf Eingliederungshilfe nach § 112 SGB IX beim Amt für Soziales der Stadt Oberhausen. Wenn Sie unsicher sind, klären wir das in der Erstberatung gemeinsam mit Ihnen.

    Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag auf Schulbegleitung in Oberhausen?

    Üblicherweise werden eine ärztliche oder psychologische Stellungnahme beziehungsweise ein Gutachten, eine Stellungnahme der Schule zum Unterstützungsbedarf und ein formloser Antrag auf Eingliederungshilfe benötigt. Welche Schule Ihr Kind in Oberhausen besucht, spielt dabei keine Rolle. Wir helfen Ihnen, die Unterlagen vollständig zusammenzustellen.

    Was kostet Schulbegleitung in Oberhausen für Familien?

    Für Familien entstehen in der Regel keine Kosten. Bei Bewilligung übernimmt der zuständige Kostenträger, also das Jugendamt Oberhausen oder das Amt für Soziales der Stadt Oberhausen, die Finanzierung im Rahmen der Eingliederungshilfe. Ein Eigenanteil ist nicht vorgesehen.

    Darf ich in Oberhausen Starke Schultern als Träger selbst auswählen?

    Ja. Eltern haben bei der Eingliederungshilfe ein Wunsch- und Wahlrecht und können dem Jugendamt Oberhausen oder dem Amt für Soziales mitteilen, welchen Träger sie sich wünschen. Nennen Sie im Antrag oder im Gespräch einfach Starke Schultern, wir stimmen uns dann direkt mit dem Kostenträger ab.

    Ist Starke Schultern in allen Oberhausener Stadtteilen aktiv?

    Ja. Wir begleiten Kinder in den drei Stadtbezirken Alt-Oberhausen, Sterkrade und Osterfeld, also zum Beispiel in Alstaden, Lirich, Styrum, Buschhausen, Schmachtendorf, Holten, Königshardt, Klosterhardt oder Rothebusch. Durch unseren Hauptsitz in Essen sind die Wege nach Oberhausen kurz.

    Begleitet Starke Schultern auch im Offenen Ganztag (OGS) in Oberhausen?

    Wenn der Bedarf im Bescheid entsprechend festgehalten ist, kann die Schulbegleitung auch den Offenen Ganztag umfassen. Wir sprechen das mit Ihnen, der Schule und dem Kostenträger ab, damit Ihr Kind auch nachmittags die nötige Unterstützung erhält.

    Schneller Einstieg für Familien

    Schulbegleitung in Oberhausen anfragen

    Sie suchen professionelle Schulbegleitung oder Inklusionshilfe in Oberhausen? Schildern Sie uns kurz die Situation, wir beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich.

    Unser Beratungs-Assistent beantwortet Ihre Fragen sofort, kostenlos und ohne Anmeldung.

    • 1.Fall in 5 Minuten schildern
    • 2.Antwort innerhalb von 24 Stunden
    • 3.Kostenlos und ohne Verpflichtung