Schulbegleitung in Oberhausen
Starke Schultern bietet professionelle Schulbegleitung und Inklusionshilfe in Oberhausen. Individuelle Unterstützung für Kinder mit besonderem Förderbedarf im Ruhrgebiet.
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Oberhausen grenzt im Westen direkt an Essen und liegt damit nur wenige Kilometer von unserem Hauptsitz entfernt. Für Familien in Oberhausen heißt das: Wir können Anfragen zügig besprechen, die Schule persönlich kennenlernen und bei Bedarf schnell vor Ort sein. Ob Ihr Kind eine Schulbegleitung, eine I-Kraft oder eine Integrationsassistenz braucht: Starke Schultern begleitet Sie von der ersten Frage bis zum Schulalltag.
Die Stadt gliedert sich in die drei Stadtbezirke Alt-Oberhausen, Sterkrade und Osterfeld. Unsere Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter sind in allen Bezirken im Einsatz, etwa in Alstaden, Lirich, Styrum, Buschhausen, Schmachtendorf, Holten, Königshardt, Klosterhardt oder Rothebusch. Die Oberhausener Schullandschaft umfasst Grundschulen, Haupt- und Realschulen, Gesamtschulen, Gymnasien sowie Förderschulen; hinzu kommt an vielen Grundschulen der Offene Ganztag (OGS). An all diesen Schulformen können wir begleiten.
Als Träger mit Sitz in Essen kennen wir die Abläufe mit dem Jugendamt Oberhausen und dem Amt für Soziales der Stadt Oberhausen. Typische Anlässe für eine Schulbegleitung sind ADHS, Autismus, Angststörungen, emotionale Belastungen oder körperliche Beeinträchtigungen. Wir schauen gemeinsam mit Ihnen und der Schule, welche Unterstützung Ihr Kind konkret braucht.
Unsere Leistungen in Oberhausen
- Individuelle Schulbegleitung: 1:1-Betreuung im gesamten Schulalltag, angepasst an die Bedürfnisse Ihres Kindes in Oberhausen.
- Inklusionshilfe: Aktive Teilhabe am Schulleben für Kinder mit Behinderungen oder Entwicklungsverzögerungen an Oberhausener Schulen.
- Beratung für Eltern: Unterstützung bei der Beantragung von Inklusionshilfe beim Jugendamt Oberhausen und dem Amt für Soziales der Stadt.
- Zusammenarbeit mit Schulen: Fortbildungen, Konzeptentwicklung und Beratung für inklusive Schulentwicklung in Oberhausen.
Schulbegleitung in Oberhausen beantragen
Wer den Antrag bearbeitet, richtet sich nach der Art der Beeinträchtigung. Liegt eine seelische Beeinträchtigung vor, zum Beispiel ADHS, Autismus oder eine Angststörung, ist das Jugendamt Oberhausen nach § 35a SGB VIII Ihr Ansprechpartner. Bei einer körperlichen oder geistigen Behinderung stellen Sie den Antrag auf Eingliederungshilfe nach § 112 SGB IX beim Amt für Soziales der Stadt Oberhausen; die Kosten trägt im Hintergrund häufig der Landschaftsverband Rheinland (LVR). In beiden Fällen gilt: Für Ihre Familie entstehen bei Bewilligung keine Kosten.
Für den Antrag werden üblicherweise eine ärztliche oder psychologische Stellungnahme beziehungsweise ein Gutachten, eine Stellungnahme der Schule zum Unterstützungsbedarf und ein formloser Antrag auf Eingliederungshilfe benötigt. So läuft es in der Praxis ab:
- Erstberatung: Sie melden sich bei uns, wir klären den Bedarf und die Zuständigkeit (Jugendamt Oberhausen oder Amt für Soziales).
- Unterlagen sammeln: Wir sagen Ihnen, welche Nachweise fehlen, und stimmen uns bei Bedarf mit der Schule ab.
- Antrag stellen: Sie reichen den Antrag beim zuständigen Träger ein und nennen Starke Schultern als Wunschträger.
- Hilfeplan und Start: Nach der Bewilligung wählen wir die passende Begleitperson aus und starten in enger Abstimmung mit Schule und Familie.
Alle Details, inklusive Hinweisen zum Eilantrag bei dringendem Bedarf, finden Sie in unserem Schritt-für-Schritt-Leitfaden.
Häufige Fragen zur Schulbegleitung in Oberhausen
Wer ist in Oberhausen für die Schulbegleitung zuständig: Jugendamt oder Amt für Soziales?
Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag auf Schulbegleitung in Oberhausen?
Was kostet Schulbegleitung in Oberhausen für Familien?
Darf ich in Oberhausen Starke Schultern als Träger selbst auswählen?
Ist Starke Schultern in allen Oberhausener Stadtteilen aktiv?
Begleitet Starke Schultern auch im Offenen Ganztag (OGS) in Oberhausen?
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