Kurz erklärt
Das zentrale Reformgesetz von 2017, das die Eingliederungshilfe grundlegend modernisiert und die Rechte von Menschen mit Behinderung stärkt.
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde 2016 beschlossen und wird seit 2017 schrittweise umgesetzt. Es reformiert die Eingliederungshilfe grundlegend: Statt einer Fürsorge-Logik steht nun die Selbstbestimmung und Teilhabe im Mittelpunkt. Wichtige Neuerungen sind die ICF-basierte Bedarfsermittlung, das Gesamtplanverfahren und das Persönliche Budget. Für Familien, die Schulbegleitung beantragen, bedeutet das BTHG neue Verfahrenswege: Die Bedarfsermittlung erfolgt standardisiert, und der Gesamtplan soll alle Leistungen koordiniert zusammenführen. Seit 2020 ist die Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe herausgelöst und im SGB IX als eigenständiges Leistungsrecht verankert.
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