Kurz erklärt
Das zentrale Reformgesetz, 2016 beschlossen und seit 2017 in Stufen in Kraft, das die Eingliederungshilfe grundlegend neu geordnet und die Rechte von Menschen mit Behinderung gestärkt hat.
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde 2016 beschlossen und wird seit 2017 schrittweise umgesetzt. Es reformiert die Eingliederungshilfe grundlegend: Statt einer Fürsorge-Logik steht nun die Selbstbestimmung und Teilhabe im Mittelpunkt. Wichtige Neuerungen sind eine Bedarfsermittlung mit Instrumenten, die sich an der ICF orientieren (§ 118 SGB IX), ein neu geregeltes Gesamtplanverfahren und das Teilhabeplanverfahren, wenn mehrere Leistungsträger beteiligt sind. Für Familien, die Schulbegleitung beim Sozialamt nach § 112 SGB IX beantragen, bedeutet das BTHG feste Verfahrenswege: Die Bedarfsermittlung folgt an der ICF orientierten Instrumenten, und der Gesamtplan hält Bedarf, Ziele und Leistungen verbindlich fest. Seit 2020 ist die Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe herausgelöst und im SGB IX als eigenständiges Leistungsrecht verankert.
Schneller Einstieg für Familien
Fragen zu diesem Thema?
Wir beraten Sie kostenlos und individuell. Schildern Sie uns kurz die Situation Ihres Kindes, wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
Unser Beratungs-Assistent beantwortet Ihre Fragen sofort, kostenlos und ohne Anmeldung.
- 1.Fall in 5 Minuten schildern
- 2.Antwort innerhalb von 24 Stunden
- 3.Kostenlos und ohne Verpflichtung