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    Einsatzgebiet Bonn

    Schulbegleitung in Bonn

    Starke Schultern bietet professionelle Schulbegleitung und Inklusionshilfe in der Bundesstadt Bonn. Individuelle Unterstützung für Kinder mit besonderem Förderbedarf.

    • Kostenlos für Familien
    • Start in der Regel 3 Wochen nach Bewilligung
    • Persönliche Beratung

    Aktuell freie Kapazitäten in Bonn

    Start in der Regel innerhalb von 3 Wochen nach Bewilligung

    IQSB-geprüfte Qualität

    Starke Schultern erfüllt den IQSB-Standard in sieben Qualitätsdimensionen, von Fachlichkeit über Gewaltschutz bis zu Personalentwicklung. Mehr zum Siegel

    Einsatzgebiet

    Ihr Partner für Inklusionshilfe in Bonn

    Stadtbezirke und Ortsteile

    Schulbegleitung in allen vier Bonner Stadtbezirken

    Unsere Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter begleiten Kinder in Bonn, Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg.

    • Bonn
    • Bad Godesberg
    • Beuel
    • Hardtberg
    • Poppelsdorf
    • Endenich
    • Tannenbusch
    • Auerberg
    • Duisdorf
    • Lengsdorf
    • Mehlem
    • Friesdorf
    • Plittersdorf
    • Vilich
    • Pützchen
    • Oberkassel

    Ihr Ortsteil ist nicht aufgeführt? Kein Problem, wir begleiten Kinder in allen vier Bonner Stadtbezirken. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung.

    Leistungen

    Unsere Leistungen in Bonn

    • Individuelle Schulbegleitung: 1:1-Betreuung im gesamten Schulalltag, angepasst an die Bedürfnisse Ihres Kindes in Bonn.
    • Inklusionshilfe: Aktive Teilhabe am Schulleben für Kinder mit Behinderungen oder Entwicklungsverzögerungen an Bonner Schulen.
    • Beratung für Eltern in Bonn: Unterstützung bei der Beantragung von Inklusionshilfe beim Fachdienst Eingliederungshilfe der Bundesstadt Bonn.
    • Zusammenarbeit mit Bonner Schulen: Fortbildungen für Bonner Schulen, zum Beispiel Seminare zum Umgang mit Trauer, und enge Abstimmung mit den Lehrkräften im Schulalltag.

    Mehr zu unseren Leistungen erfahren Sie auf der Seite Unsere Leistungen.

    Zuständigkeit

    Wer ist in Bonn zuständig?

    Seelische Beeinträchtigung

    Fachdienst Eingliederungshilfe der Bundesstadt Bonn

    § 35a SGB VIII, z. B. Autismus-Spektrum, ADHS, Angststörung

    Körperlich oder geistig

    Fachdienst Eingliederungshilfe der Bundesstadt Bonn

    § 112 SGB IX, auch bei Sinnesbehinderung

    Antrag

    Schulbegleitung in Bonn beantragen: So läuft es ab

    Der Antrag geht an den Fachdienst Eingliederungshilfe der Bundesstadt Bonn. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

    Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Schritt-für-Schritt-Leitfaden zur Beantragung.

    1. Erstgespräch

      Sie melden sich bei uns, wir hören zu und klären gemeinsam, welche Rechtsgrundlage für Ihr Kind in Frage kommt.

    2. Unterlagen sammeln

      Sie holen die ärztliche Stellungnahme und die Stellungnahme der Schule ein, wir helfen beim Ausfüllen des Antrags.

    3. Antrag und Hilfeplan

      Der Antrag geht an den Fachdienst Eingliederungshilfe der Bundesstadt Bonn. Es folgt ein Planungsgespräch zum Bedarf Ihres Kindes, bei dem wir Sie auf Wunsch begleiten.

    4. Start der Begleitung

      Nach der Bewilligung lernen Sie die Schulbegleitung kennen, und wir stimmen den Einsatz mit der Schule ab.

    FAQ

    Häufige Fragen zur Schulbegleitung in Bonn

    Wer ist in Bonn für die Schulbegleitung zuständig?

    In Bonn gibt es dafür eine gemeinsame Anlaufstelle: den Fachdienst Eingliederungshilfe der Bundesstadt Bonn im Amt für Kinder, Jugend und Familie. Er ist zuständig bei einer seelischen Beeinträchtigung, etwa bei Autismus, ADHS oder einer Angststörung (§ 35a SGB VIII), und ebenso bei einer körperlichen, geistigen oder Sinnesbehinderung (Eingliederungshilfe nach § 112 SGB IX). Welche Rechtsgrundlage für Ihr Kind gilt, klären wir mit Ihnen vorab.

    Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag in Bonn?

    In der Regel werden eine ärztliche oder kinder- und jugendpsychiatrische Stellungnahme zur Beeinträchtigung, eine Stellungnahme der Schule zum Unterstützungsbedarf im Schulalltag und der ausgefüllte Antrag benötigt. Liegen bereits Gutachten oder ein festgestellter sonderpädagogischer Förderbedarf vor, legen Sie diese bei. Wir helfen Ihnen beim Sortieren und Formulieren, damit nichts fehlt.

    Kostet Schulbegleitung in Bonn etwas für unsere Familie?

    Nein. Die Schulbegleitung wird nach Bewilligung von der Bundesstadt Bonn als Leistung der Eingliederungshilfe finanziert. Für Familien fällt kein Eigenanteil an. Auch unsere Beratung vor und während des Antrags ist für Sie kostenlos.

    In welchen Stadtteilen von Bonn ist Starke Schultern tätig?

    Wir nehmen Familien aus allen vier Stadtbezirken auf: Bonn, Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg. Dazu gehören Ortsteile wie Poppelsdorf, Endenich, Tannenbusch, Duisdorf, Mehlem, Friesdorf, Vilich und Oberkassel.

    Kann die Schulbegleitung in Bonn auch an einem Gymnasium oder einer Gesamtschule eingesetzt werden?

    Ja. Schulbegleitung ist nicht an eine bestimmte Schulform gebunden. Wir begleiten Kinder an Bonner Grundschulen, Gesamtschulen, Realschulen, Gymnasien und Förderschulen. Entscheidend ist der individuelle Bedarf Ihres Kindes, nicht die Schulform.

    Was passiert, wenn die Schulbegleiterin oder der Schulbegleiter in Bonn krank ist?

    Wir organisieren nach Möglichkeit eine Vertretung, damit Ihr Kind nicht ohne Unterstützung bleibt. Längere Ausfälle besprechen wir offen mit Ihnen und der Schule. Eine lückenlose Vertretung können wir nicht in jedem Fall garantieren, aber wir halten Sie immer auf dem Laufenden.

    Schneller Einstieg für Familien

    Schulbegleitung in Bonn anfragen

    Sie suchen professionelle Schulbegleitung oder Inklusionshilfe in Bonn? Schildern Sie uns kurz die Situation, wir beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich.

    Unser Beratungs-Assistent beantwortet Ihre Fragen sofort, kostenlos und ohne Anmeldung.

    • 1.Fall in 5 Minuten schildern
    • 2.Antwort innerhalb von 24 Stunden
    • 3.Kostenlos und ohne Verpflichtung