Zum Inhalt springen

    Standort Bonn

    Schulbegleitung in Bonn

    Starke Schultern bietet professionelle Schulbegleitung und Inklusionshilfe in der Bundesstadt Bonn. Individuelle Unterstützung für Kinder mit besonderem Förderbedarf.

    • Kostenlos für Familien
    • Start in der Regel innerhalb von 3 Wochen
    • Team vor Ort in Bonn

    Aktuell freie Kapazitäten in Bonn

    Start in der Regel innerhalb von 3 Wochen nach Bewilligung

    Institut für Qualität in der Schulbegleitung · Standard erfüllt ·IQSBgeprüft

    IQSB-geprüfte Qualität

    Starke Schultern erfüllt den IQSB-Standard in sieben Qualitätsdimensionen, von Fachlichkeit über Gewaltschutz bis zu Personalentwicklung. Mehr zum Siegel

    Vor Ort

    Ihr Partner für Inklusionshilfe in Bonn

    Stadtbezirke und Ortsteile

    Schulbegleitung in allen vier Bonner Stadtbezirken

    Unsere Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter begleiten Kinder in Bonn, Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg.

    • Bonn
    • Bad Godesberg
    • Beuel
    • Hardtberg
    • Poppelsdorf
    • Endenich
    • Tannenbusch
    • Auerberg
    • Duisdorf
    • Lengsdorf
    • Mehlem
    • Friesdorf
    • Plittersdorf
    • Vilich
    • Pützchen
    • Oberkassel

    Ihr Ortsteil ist nicht aufgeführt? Kein Problem, wir begleiten Kinder in allen vier Bonner Stadtbezirken. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung.

    Leistungen

    Unsere Leistungen in Bonn

    • Individuelle Schulbegleitung: 1:1-Betreuung im gesamten Schulalltag, angepasst an die Bedürfnisse Ihres Kindes in Bonn.
    • Inklusionshilfe: Aktive Teilhabe am Schulleben für Kinder mit Behinderungen oder Entwicklungsverzögerungen an Bonner Schulen.
    • Beratung für Eltern in Bonn: Unterstützung bei der Beantragung von Inklusionshilfe beim Jugendamt oder beim Amt für Soziales der Bundesstadt Bonn.
    • Zusammenarbeit mit Bonner Schulen: Fortbildungen, Konzeptentwicklung und Beratung für inklusive Schulentwicklung in Bonn.

    Mehr zu unseren Leistungen erfahren Sie auf der Seite Unsere Leistungen.

    Zuständigkeit

    Jugendamt oder Amt für Soziales: Wer ist in Bonn zuständig?

    Seelische Beeinträchtigung

    Jugendamt der Bundesstadt Bonn

    § 35a SGB VIII, z. B. Autismus-Spektrum, ADHS, Angststörung

    Körperlich oder geistig

    Amt für Soziales der Bundesstadt Bonn

    § 112 SGB IX

    Antrag

    Schulbegleitung in Bonn beantragen: So läuft es ab

    Der Antrag geht an das Jugendamt oder das Amt für Soziales der Bundesstadt Bonn. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

    Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Schritt-für-Schritt-Leitfaden zur Beantragung.

    1. Erstgespräch

      Sie melden sich bei uns, wir hören zu und klären gemeinsam, ob das Jugendamt oder das Amt für Soziales der richtige Ansprechpartner ist.

    2. Unterlagen sammeln

      Sie holen die ärztliche Stellungnahme und die Stellungnahme der Schule ein, wir helfen beim Ausfüllen des Antrags.

    3. Antrag und Hilfeplan

      Der Antrag geht an das Jugendamt oder das Amt für Soziales der Bundesstadt Bonn. Es folgt ein Hilfeplan- oder Bedarfsgespräch, bei dem wir Sie auf Wunsch begleiten.

    4. Start der Begleitung

      Nach der Bewilligung lernen Sie die Schulbegleitung kennen, und wir stimmen den Einsatz mit der Schule ab.

    FAQ

    Häufige Fragen zur Schulbegleitung in Bonn

    Wer ist in Bonn für die Schulbegleitung zuständig: Jugendamt oder Amt für Soziales?

    Das hängt von der Art der Beeinträchtigung ab. Liegt eine seelische Beeinträchtigung vor, etwa bei Autismus, ADHS oder einer Angststörung, ist das Jugendamt der Bundesstadt Bonn nach § 35a SGB VIII zuständig. Bei einer körperlichen oder geistigen Behinderung stellen Sie den Antrag als Eingliederungshilfe nach § 112 SGB IX beim Amt für Soziales der Bundesstadt Bonn. Wir klären mit Ihnen vorab, welcher Weg für Ihr Kind der richtige ist.

    Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag in Bonn?

    In der Regel werden eine ärztliche oder kinder- und jugendpsychiatrische Stellungnahme zur Beeinträchtigung, eine Stellungnahme der Schule zum Unterstützungsbedarf im Schulalltag und der ausgefüllte Antrag benötigt. Liegen bereits Gutachten oder ein festgestellter sonderpädagogischer Förderbedarf vor, legen Sie diese bei. Wir helfen Ihnen beim Sortieren und Formulieren, damit nichts fehlt.

    Kostet Schulbegleitung in Bonn etwas für unsere Familie?

    Nein. Die Schulbegleitung wird nach Bewilligung durch das Jugendamt oder das Amt für Soziales der Bundesstadt Bonn als Leistung der Eingliederungshilfe finanziert. Für Familien fällt kein Eigenanteil an. Auch unsere Beratung vor und während des Antrags ist für Sie kostenlos.

    In welchen Stadtteilen von Bonn ist Starke Schultern tätig?

    Wir betreuen Bonn von unserem Team aus und begleiten Kinder in allen vier Stadtbezirken: Bonn, Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg. Dazu gehören Ortsteile wie Poppelsdorf, Endenich, Tannenbusch, Duisdorf, Mehlem, Friesdorf, Vilich und Oberkassel.

    Kann die Schulbegleitung in Bonn auch an einem Gymnasium oder einer Gesamtschule eingesetzt werden?

    Ja. Schulbegleitung ist nicht an eine bestimmte Schulform gebunden. Wir arbeiten an Bonner Grundschulen, Gesamtschulen, Realschulen, Gymnasien und Förderschulen. Entscheidend ist der individuelle Bedarf Ihres Kindes, nicht die Schulform.

    Was passiert, wenn die Schulbegleiterin oder der Schulbegleiter in Bonn krank ist?

    Wir organisieren nach Möglichkeit eine Vertretung aus unserem Bonner Team, damit Ihr Kind nicht ohne Unterstützung bleibt. Längere Ausfälle besprechen wir offen mit Ihnen und der Schule. Eine lückenlose Vertretung können wir nicht in jedem Fall garantieren, aber wir halten Sie immer auf dem Laufenden.

    Schneller Einstieg für Familien

    Schulbegleitung in Bonn anfragen

    Sie suchen professionelle Schulbegleitung oder Inklusionshilfe in Bonn? Schildern Sie uns kurz die Situation, wir beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich.

    Unser Beratungs-Assistent beantwortet Ihre Fragen sofort, kostenlos und ohne Anmeldung.

    • 1.Fall in 5 Minuten schildern
    • 2.Antwort innerhalb von 24 Stunden
    • 3.Kostenlos und ohne Verpflichtung