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    Legasthenie / LRS

    Eine Lese-Rechtschreib-Störung, die als Teilleistungsstörung anerkannt ist — besonders relevant für Nachteilsausgleich in der Schule.

    Legasthenie (auch: Lese-Rechtschreib-Störung, LRS) ist eine Teilleistungsstörung, bei der Kinder trotz normaler Intelligenz und ausreichender Beschulung erhebliche Schwierigkeiten beim Lesen und/oder Schreiben haben. In Deutschland haben Kinder mit diagnostizierter LRS einen Anspruch auf Nachteilsausgleich: Das kann bedeuten, dass Rechtschreibfehler nicht gewertet werden, mehr Zeit bei Klassenarbeiten gewährt wird oder technische Hilfsmittel erlaubt sind. Schulbegleitung ist bei reiner LRS in der Regel nicht vorgesehen, kann aber bei zusätzlichen Beeinträchtigungen (z. B. ADHS + LRS) relevant werden. Eltern können den Nachteilsausgleich formlos bei der Schule beantragen.

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