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Legasthenie / LRS
Legasthenie, fachlich Lese-Rechtschreib-Störung (LRS), bezeichnet ausgeprägte und anhaltende Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben, die nicht durch mangelnde Intelligenz oder fehlendes Üben erklärbar sind. Betroffene Kinder haben in der Schule Anspruch darauf, dass ihre Situation berücksichtigt wird, etwa durch einen Nachteilsausgleich.
Wenn ein Kind trotz Übens beim Lesen und Schreiben deutlich hinter seinen Möglichkeiten zurückbleibt, steht schnell der Begriff Legasthenie im Raum. Fachlich spricht man von einer Lese-Rechtschreib-Störung, kurz LRS. Gemeint ist eine umschriebene Entwicklungsstörung schulischer Fertigkeiten: Das Kind ist insgesamt normal begabt, hat aber in dem klar abgegrenzten Bereich Lesen und Rechtschreiben große und anhaltende Schwierigkeiten. Typisch ist, dass Buchstaben und Laute schwer zusammenfinden, das Lesen langsam und mühsam bleibt, Wörter immer wieder anders geschrieben werden und Gelerntes scheinbar nicht hängen bleibt. Das ist keine Frage von Faulheit oder mangelnder Anstrengung, im Gegenteil: Viele betroffene Kinder strengen sich weit mehr an als ihre Mitschülerinnen und Mitschüler und ernten trotzdem seltener Erfolgserlebnisse.
Genau darin liegt die eigentliche Belastung. Wer täglich erlebt, dass die eigene Mühe nicht ausreicht, beginnt irgendwann an sich zu zweifeln. Manche Kinder reagieren mit Bauchschmerzen vor Diktaten, mit Vermeidung, mit Clownerie oder mit Rückzug. Für Sie als Eltern ist deshalb wichtig zu wissen: Eine LRS sagt nichts über die Intelligenz oder den Wert Ihres Kindes aus. Sie beschreibt eine spezifische Hürde beim Schriftspracherwerb, und mit dieser Hürde kann man umgehen lernen. Viele Menschen mit LRS gehen erfolgreiche Bildungswege, wenn sie passende Unterstützung und verständnisvolle Erwachsene an ihrer Seite haben.
Der erste Schritt ist eine fundierte Diagnostik. Diese gehört in fachliche Hände, zum Beispiel zu Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und -psychiatern, zu spezialisierten Praxen oder zu entsprechenden Fachstellen und Beratungsstellen. Dort wird geprüft, wie sich die Lese- und Rechtschreibleistungen im Verhältnis zum Alter und zur allgemeinen Begabung des Kindes darstellen und ob andere Ursachen ausgeschlossen werden können, etwa eine unentdeckte Seh- oder Hörbeeinträchtigung. Auch die Schule kann Beobachtungen beisteuern, ersetzt aber keine fachliche Diagnostik. Scheuen Sie sich nicht, frühzeitig eine Abklärung anzustoßen, wenn Sie ein ungutes Gefühl haben: Je früher eine LRS erkannt wird, desto früher kann gezielte Förderung ansetzen, zum Beispiel durch eine Lerntherapie.
In der Schule ist der Nachteilsausgleich das zentrale Instrument. Dahinter steht ein einfacher Gedanke: Ein Kind mit LRS soll zeigen können, was es fachlich kann, ohne dass seine Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben ihm überall im Weg stehen. Möglich sind je nach Bundesland und Einzelfall zum Beispiel mehr Bearbeitungszeit, vorgelesene Aufgabenstellungen, veränderte Aufgabenformate oder eine zurückhaltende Gewichtung der Rechtschreibleistung. Wichtig zu wissen: Die Entscheidung über Art und Umfang eines Nachteilsausgleichs liegt bei der Schule, geregelt durch die Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes. Als Eltern können Sie das Gespräch mit der Klassenleitung suchen, vorhandene Befunde vorlegen und um eine Beratung bitten. Ein offenes, kooperatives Miteinander mit der Schule ist hier meist der wirksamste Weg.
Häufig fragen Eltern, ob eine LRS einen Anspruch auf Schulbegleitung begründet. Hier ist Ehrlichkeit wichtig: Eine LRS allein begründet in der Regel keine Schulbegleitung, denn eine Schulbegleitung ist keine Nachhilfe und keine Lerntherapie. Für die Förderung des Lesens und Schreibens sind Schule und gegebenenfalls außerschulische Lerntherapie zuständig. Anders kann es aussehen, wenn die LRS Teil eines größeren Gesamtbilds ist: Wenn ein Kind durch die dauerhafte Überforderung seelisch stark belastet ist, sich zurückzieht, Schulangst entwickelt oder den Schulbesuch kaum noch bewältigt, kann eine seelische Beeinträchtigung im Sinne des § 35a SGB VIII vorliegen. Dann ist das Jugendamt der richtige Ansprechpartner, und eine Schulbegleitung kann als Eingliederungshilfe in Betracht kommen. Entscheidend ist immer die Gesamtsituation des Kindes, nicht die Diagnose für sich genommen.
Zur Einordnung hilft auch die Abgrenzung zu verwandten Begriffen: Eine isolierte Rechtschreibstörung betrifft nur das Schreiben, eine Dyskalkulie das Rechnen, und der Förderschwerpunkt Lernen beschreibt umfassende Lernschwierigkeiten über viele Bereiche hinweg. Eine LRS ist demgegenüber eine punktuelle, klar umrissene Störung bei sonst altersgemäßer Entwicklung.
Wenn Sie unsicher sind, ob die Situation Ihres Kindes über die LRS hinausgeht und welche Unterstützung realistisch ist, hört Ihnen Starke Schultern gerne zu. Wir beraten Sie kostenlos, helfen bei der ehrlichen Einschätzung und begleiten Sie, falls ein Antrag auf Schulbegleitung sinnvoll erscheint, durch das gesamte Verfahren.