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Persönliches Budget
Eine alternative Leistungsform, bei der Menschen mit Behinderung Geld statt Sachleistungen erhalten und ihre Hilfe selbst organisieren.
Das Persönliche Budget ist seit 2008 ein Rechtsanspruch (§ 29 SGB IX). Statt dass ein Träger eine Schulbegleitung auswählt und beauftragt, erhalten die Leistungsberechtigten einen Geldbetrag und können die Hilfe selbst organisieren. Das stärkt die Selbstbestimmung: Eltern können z. B. selbst eine geeignete Schulbegleitung aussuchen und anstellen. In der Praxis wird das Persönliche Budget bei Schulbegleitung noch selten genutzt, weil der Verwaltungsaufwand hoch ist und viele Familien die Unterstützung eines Trägers bevorzugen. Es kann aber eine sinnvolle Option sein, wenn Familien besondere Anforderungen an die Begleitung haben.