Zurück zum Glossar
Gesamtplanverfahren
Das Gesamtplanverfahren ist das strukturierte Verfahren des Sozialamts, mit dem der Unterstützungsbedarf eines Kindes mit körperlicher oder geistiger Behinderung festgestellt und die passende Hilfe geplant wird. Es ist das Gegenstück zum Hilfeplanverfahren des Jugendamts und begleitet die bewilligte Leistung, etwa eine Schulbegleitung, über die gesamte Laufzeit.
Wenn Sie für Ihr Kind eine Schulbegleitung beim Sozialamt beantragen, weil eine körperliche oder geistige Behinderung vorliegt, prüft die Behörde nicht nur, ob ein Anspruch besteht. Sie plant die Hilfe auch inhaltlich: Welche Unterstützung braucht Ihr Kind genau, in welchem Umfang, mit welchen Zielen und für welchen Zeitraum? Genau dafür gibt es das Gesamtplanverfahren. Es ist im Neunten Sozialgesetzbuch verankert und sorgt dafür, dass Leistungen der Eingliederungshilfe nicht nach Schema F vergeben werden, sondern auf den einzelnen Menschen zugeschnitten sind.
Für Sie als Eltern ist zunächst wichtig zu wissen, wer überhaupt zuständig ist. Bei einer seelischen Behinderung, etwa Autismus oder ADHS, ist in der Regel das Jugendamt nach § 35a SGB VIII der richtige Ansprechpartner, und dort heißt das entsprechende Verfahren Hilfeplanverfahren. Bei einer körperlichen oder geistigen Behinderung ist dagegen meist das Sozialamt nach § 112 SGB IX zuständig, und dort läuft das Gesamtplanverfahren. Beide Verfahren verfolgen denselben Grundgedanken: Der Bedarf Ihres Kindes wird ermittelt, die Hilfe wird geplant, und es wird regelmäßig geprüft, ob sie noch passt.
Im Alltag erleben Eltern das Gesamtplanverfahren vor allem in Form von Gesprächen. Nach dem Antrag lädt das Sozialamt häufig zu einer Gesamtplankonferenz oder einem Planungsgespräch ein. Daran nehmen in der Regel Sie als Eltern teil, oft auch die Schule, gegebenenfalls Ärztinnen und Therapeuten und später auch der Anbieter der Schulbegleitung. Ihr Kind selbst soll, soweit es Alter und Entwicklung erlauben, ebenfalls einbezogen werden, denn es geht um seine Wünsche und seine Sicht auf den Schulalltag. In diesem Gespräch wird besprochen, wo Ihr Kind Unterstützung braucht, was es bereits gut alleine schafft und welche Ziele die Hilfe erreichen soll.
Das Ergebnis wird in einem schriftlichen Gesamtplan festgehalten. Darin stehen üblicherweise der festgestellte Bedarf, die vereinbarten Ziele, die bewilligte Leistung mit ihrem Umfang und der Zeitpunkt, zu dem alles überprüft wird. Dieser Plan ist kein starres Dokument. Er wird in regelmäßigen Abständen fortgeschrieben, meist im Rahmen von Folgegesprächen. Dabei wird geschaut, welche Fortschritte Ihr Kind gemacht hat, ob die Schulbegleitung im richtigen Umfang bewilligt ist und ob die Ziele angepasst werden sollten. Für Eltern bedeutet das: Eine Bewilligung ist häufig befristet, und die Fortschreibung des Gesamtplans ist der Moment, in dem über die Verlängerung entschieden wird.
Viele Eltern empfinden diese Gespräche zunächst als Prüfungssituation, dabei sind sie eigentlich eine Chance. Sie können dort schildern, wie der Schulalltag wirklich aussieht, was gut läuft und wo es hakt. Ein häufiges Missverständnis ist, dass gute Fortschritte automatisch zur Streichung der Hilfe führen. Tatsächlich geht es um eine ehrliche Einschätzung: Wenn Ihr Kind Fortschritte macht, weil die Schulbegleitung wirkt, ist das in der Regel ein Argument für die passende Fortführung der Hilfe, nicht gegen sie. Wichtig ist, dass Sie konkret bleiben und den tatsächlichen Unterstützungsbedarf im Alltag beschreiben, statt aus Sorge zu beschönigen oder zu dramatisieren.
Zur Abgrenzung: Das Gesamtplanverfahren ist nicht dasselbe wie die Bedarfsermittlung, auch wenn beides eng zusammenhängt. Die Bedarfsermittlung ist der Schritt, in dem mit Gutachten, Stellungnahmen und Gesprächen festgestellt wird, welche Unterstützung Ihr Kind braucht. Das Gesamtplanverfahren ist der größere Rahmen, der diese Ermittlung, die Zielplanung, die Bewilligung und die regelmäßige Überprüfung umfasst. Und noch einmal zur Erinnerung: Beim Jugendamt heißt das vergleichbare Verfahren Hilfeplanverfahren, die Grundidee ist aber dieselbe.
Sie müssen diesen Weg nicht alleine gehen. Als Träger für Schulbegleitung kennen wir von Starke Schultern die Abläufe der Ämter aus der täglichen Praxis. Wir unterstützen Sie kostenlos beim Antrag, bereiten mit Ihnen die Gespräche vor und begleiten Sie auf Wunsch auch zur Gesamtplankonferenz, damit die Unterstützung für Ihr Kind so ankommt, wie sie gebraucht wird.