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    Gesamtplanverfahren

    Das durch das BTHG eingeführte Verfahren zur Koordination aller Teilhabeleistungen — es löst das bisherige Hilfeplanverfahren schrittweise ab.

    Das Gesamtplanverfahren ist das zentrale Planungsinstrument des BTHG für die Eingliederungshilfe. Es soll sicherstellen, dass alle Leistungen für einen Menschen mit Behinderung aufeinander abgestimmt werden — „aus einer Hand". Das Verfahren umfasst die Bedarfsermittlung (auf Basis der ICF), die Beteiligung des Leistungsberechtigten und die Erstellung eines Gesamtplans. Für Familien, die Schulbegleitung beantragen, bedeutet das: Der Bedarf wird standardisiert erhoben, die Eltern und ggf. das Kind werden aktiv beteiligt, und alle Hilfen werden in einem gemeinsamen Plan zusammengeführt. Das Gesamtplanverfahren ersetzt schrittweise das ältere Hilfeplanverfahren.

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