Zum Inhalt springen

    Glossar

    Gesamtplanverfahren

    Kurz erklärt

    Das Gesamtplanverfahren ist das strukturierte Verfahren des Sozialamts, mit dem der Unterstützungsbedarf eines Kindes mit körperlicher oder geistiger Behinderung festgestellt und die passende Hilfe geplant wird. Es ist das Gegenstück zum Hilfeplanverfahren des Jugendamts und begleitet die bewilligte Leistung, etwa eine Schulbegleitung, über die gesamte Laufzeit.

    Schneller Einstieg für Familien

    Fragen zu diesem Thema?

    Wir beraten Sie kostenlos und individuell. Schildern Sie uns kurz die Situation Ihres Kindes, wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

    Unser Beratungs-Assistent beantwortet Ihre Fragen sofort, kostenlos und ohne Anmeldung.

    • 1.Fall in 5 Minuten schildern
    • 2.Antwort innerhalb von 24 Stunden
    • 3.Kostenlos und ohne Verpflichtung