Kurz erklärt
Die gesetzliche Pflicht zum Schulbesuch - sie gilt für alle Kinder, auch für Kinder mit Behinderung, und begründet den Anspruch auf Unterstützung.
Die Schulpflicht ist in den Schulgesetzen der Bundesländer verankert und gilt ausnahmslos für alle Kinder - auch für Kinder mit schweren Behinderungen. Dies ist ein wichtiges Argument bei der Beantragung von Schulbegleitung: Wenn ein Kind aufgrund seiner Behinderung die Schule ohne Unterstützung nicht besuchen kann, muss der Staat die nötige Hilfe bereitstellen, damit die Schulpflicht erfüllt werden kann. Die Schulpflicht dauert in den meisten Bundesländern 10 Jahre (Vollzeitschulpflicht). Sie besteht unabhängig davon, ob das Kind eine Regel- oder Förderschule besucht.
Verwandte Begriffe
Schneller Einstieg für Familien
Fragen zu diesem Thema?
Wir beraten Sie kostenlos und individuell. Schildern Sie uns kurz die Situation Ihres Kindes, wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
Unser Beratungs-Assistent beantwortet Ihre Fragen sofort, kostenlos und ohne Anmeldung.
- 1.Fall in 5 Minuten schildern
- 2.Antwort innerhalb von 24 Stunden
- 3.Kostenlos und ohne Verpflichtung