Kurz erklärt
Maß für die Auswirkung einer Behinderung auf die Teilhabe am Leben, festgestellt durch das Versorgungsamt.
Der Grad der Behinderung (GdB) wird auf einer Skala von 20 bis 100 festgestellt und gibt die Schwere der Beeinträchtigung an. Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert und erhält einen Schwerbehindertenausweis. Der GdB ist nicht zwingend notwendig für eine Schulbegleitung, kann aber den Antrag unterstützen.
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