Schulbegleitung in Paderborn

    Starke Schultern bietet professionelle Schulbegleitung und Inklusionshilfe in Paderborn und dem Kreis Paderborn. Individuelle Unterstützung für Kinder mit besonderem Förderbedarf.

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    Ihr Partner für Inklusionshilfe in Paderborn

    Mit unserem Team vor Ort in Paderborn sind wir in Ostwestfalen-Lippe fest verankert. Das Team kennt die Wege zum Jugendamt, zum Amt für Soziales und zu den Schulen der Stadt. Ob Schulbegleitung, I-Kraft (Integrationskraft) oder Integrationsassistenz: Wir klären mit Ihnen, welche Form der Unterstützung zu Ihrem Kind passt.

    Wir begleiten Kinder und Jugendliche in der Kernstadt genauso wie in Schloß Neuhaus, Elsen, Sande, Wewer, Sennelager, Marienloh, Benhausen, Dahl und Neuenbeken. Auch Familien aus den übrigen Kommunen des Kreises Paderborn, zum Beispiel aus Bad Lippspringe, Delbrück, Salzkotten, Hövelhof, Borchen, Altenbeken, Büren, Lichtenau oder Bad Wünnenberg, können sich an uns wenden.

    Die Paderborner Schullandschaft ist vielfältig: Neben zahlreichen Grundschulen gibt es Gesamtschulen, Realschulen, Gymnasien und Förderschulen mit unterschiedlichen Schwerpunkten, außerdem Berufskollegs für den Übergang in die Ausbildung. Unsere Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter arbeiten an allen diesen Schulformen, im Unterricht, in den Pausen, im Offenen Ganztag und bei Ausflügen.

    Typische Anlässe für eine Schulbegleitung sind ADHS, Autismus, emotionale und soziale Schwierigkeiten, Lernbeeinträchtigungen sowie körperliche Einschränkungen. Gemeinsam mit Ihnen, der Schule und dem Kostenträger legen wir fest, wie die Unterstützung im Alltag konkret aussehen soll.

    Unsere Leistungen in Paderborn

    • Individuelle Schulbegleitung: 1:1-Betreuung im gesamten Schulalltag, angepasst an die Bedürfnisse Ihres Kindes in Paderborn.
    • Inklusionshilfe: Aktive Teilhabe am Schulleben für Kinder mit Behinderungen oder Entwicklungsverzögerungen an Paderborner Schulen.
    • Beratung für Eltern: Unterstützung bei der Beantragung von Inklusionshilfe beim Jugendamt oder beim Amt für Soziales der Stadt Paderborn.
    • Zusammenarbeit mit Schulen: Fortbildungen, Konzeptentwicklung und Beratung für inklusive Schulentwicklung in Paderborn.

    Schulbegleitung in Paderborn beantragen

    In Paderborn gibt es zwei Wege zur Schulbegleitung, je nach Art der Beeinträchtigung. Bei einer seelischen Beeinträchtigung (etwa Autismus, ADHS oder einer psychischen Erkrankung) ist das Jugendamt der Stadt Paderborn nach § 35a SGB VIII der richtige Ansprechpartner; für Familien aus den anderen Kommunen des Kreises ist es das Kreisjugendamt Paderborn. Bei einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung wird die Eingliederungshilfe nach § 112 SGB IX beim Amt für Soziales beziehungsweise Sozialamt Ihrer Stadt beantragt; die Kosten trägt im Hintergrund häufig der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL).

    Für den Antrag werden üblicherweise eine ärztliche Stellungnahme oder ein Gutachten (zum Beispiel vom Kinder- und Jugendpsychiater, SPZ oder Kinderarzt) sowie eine Stellungnahme der Schule benötigt, aus der hervorgeht, welche Unterstützung im Schulalltag gebraucht wird. Ergänzende Berichte aus Therapie, Frühförderung oder Kita können den Antrag stützen.

    1. Erstberatung: Sie schildern uns die Situation Ihres Kindes, wir klären die Zuständigkeit und die nötigen Unterlagen.
    2. Unterlagen sammeln: Ärztliche Stellungnahme und Stellungnahme der Schule einholen, wir helfen beim Formulieren.
    3. Antrag stellen: Einreichung beim Jugendamt Paderborn, Kreisjugendamt oder Amt für Soziales, anschließend Hilfeplangespräch beziehungsweise Bedarfsermittlung.
    4. Start der Begleitung: Nach der Bewilligung lernen Sie Ihre Schulbegleitung kennen, wir stimmen den Einsatz mit der Schule ab und bleiben im regelmäßigen Austausch.

    Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Schritt-für-Schritt-Leitfaden.

    Häufige Fragen zur Schulbegleitung in Paderborn

    Wer ist in Paderborn für die Schulbegleitung zuständig: Jugendamt oder Amt für Soziales?
    Das hängt von der Art der Beeinträchtigung ab. Liegt eine seelische Beeinträchtigung vor (zum Beispiel Autismus oder ADHS), ist das Jugendamt der Stadt Paderborn nach § 35a SGB VIII zuständig, für Familien aus den übrigen Kommunen des Kreises das Kreisjugendamt. Bei einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung stellen Sie den Antrag auf Eingliederungshilfe nach § 112 SGB IX beim Amt für Soziales beziehungsweise Sozialamt Ihrer Stadt. Wenn Sie unsicher sind, klären wir das gemeinsam in der Erstberatung.
    Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag in Paderborn?
    In der Regel benötigen Sie eine ärztliche oder therapeutische Stellungnahme, die die Diagnose und den Unterstützungsbedarf beschreibt, sowie eine Stellungnahme der Schule zum Bedarf im Unterricht. Hilfreich sind außerdem vorhandene Berichte aus Frühförderung, Kita oder Therapie. Wir gehen die Liste mit Ihnen durch, damit beim Jugendamt oder beim Amt für Soziales nichts nachgefordert werden muss.
    Kostet die Schulbegleitung in Paderborn etwas?
    Für Familien entstehen bei einer bewilligten Schulbegleitung keine Kosten. Die Leistung wird als Eingliederungshilfe vom Jugendamt beziehungsweise vom Amt für Soziales finanziert. Auch unsere Beratung und die Unterstützung bei der Antragstellung sind für Sie kostenlos.
    Begleitet Starke Schultern auch Kinder außerhalb der Paderborner Kernstadt?
    Ja. Wir sind in allen Paderborner Stadtteilen unterwegs, etwa in Schloß Neuhaus, Elsen, Sande, Wewer oder Sennelager, und ebenso in den Kommunen des Kreises wie Bad Lippspringe, Delbrück, Salzkotten, Hövelhof oder Borchen. Unser Team vor Ort ist in der gesamten Region für die Familien im Einsatz.
    An welchen Schulformen in Paderborn ist Schulbegleitung möglich?
    Schulbegleitung ist an jeder Schulform möglich: an Grundschulen, Gesamtschulen, Realschulen, Gymnasien und an Förderschulen. Auch im Offenen Ganztag und bei Klassenfahrten kann die Begleitung Teil der Bewilligung sein, wenn der Bedarf entsprechend begründet wird.
    Wie lange dauert es, bis die Schulbegleitung in Paderborn starten kann?
    Die Bearbeitungszeit legt der jeweilige Kostenträger fest und sie variiert je nach Vollständigkeit der Unterlagen und Auslastung. Wir empfehlen deshalb, den Antrag möglichst früh zu stellen, idealerweise vor den Sommerferien oder vor einem Schulwechsel. Sobald die Bewilligung vorliegt, stimmen wir den Start mit Ihnen und der Schule ab.

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