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Eingliederungshilfe
Sozialleistung zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, einschließlich Schulbegleitung.
Die Eingliederungshilfe ist eine zentrale Sozialleistung in Deutschland, die Menschen mit Behinderung unterstützt, am Leben in der Gesellschaft teilzuhaben. Im schulischen Kontext finanziert sie Schulbegleitung und Integrationshilfe. Die rechtliche Grundlage bildet das SGB IX (für körperliche und geistige Behinderungen) sowie §35a SGB VIII (für seelische Behinderungen bei Kindern und Jugendlichen). Kostenträger sind je nach Art der Behinderung das Sozialamt oder das Jugendamt. Eltern müssen keinen Eigenanteil zahlen.