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SGB VIII
Achtes Sozialgesetzbuch — Kinder- und Jugendhilfe. Regelt u.a. die Eingliederungshilfe für Kinder mit seelischer Behinderung (§35a).
Das SGB VIII ist das zentrale Gesetz für die Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. §35a regelt den Anspruch auf Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche, die von einer seelischen Behinderung bedroht oder betroffen sind — z.B. bei Autismus, ADHS oder Angststörungen. Zuständig ist das Jugendamt. Die Schulbegleitung wird häufig über diesen Paragraphen finanziert.