Kurz erklärt
Ein Organisationsmodell, bei dem sich mehrere Kinder mit Förderbedarf eine oder mehrere Schulbegleitungen teilen.
Beim Poolmodell wird die Schulbegleitung nicht einem einzelnen Kind fest zugeordnet, sondern ein Team von Schulbegleiter:innen betreut flexibel mehrere Kinder an einer Schule. Die Idee: Statt starrer 1:1-Zuordnung können die Begleitungen je nach Bedarf eingesetzt werden, zum Beispiel stärker in schwierigen Unterrichtsphasen und weniger dort, wo ein Kind schon gut allein zurechtkommt. Befürworter:innen sehen Vorteile in der Flexibilität und der geringeren Stigmatisierung. Kritiker:innen warnen, dass besonders Kinder mit hohem Unterstützungsbedarf (z. B. Autismus) eine feste Bezugsperson brauchen. Rechtlich ist die gemeinsame Erbringung für mehrere Kinder in § 112 Abs. 4 SGB IX geregelt. Mehrere Kommunen, auch in NRW, erproben Poolmodelle; sie sind aber umstritten.
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