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    Nachteilsausgleich

    Maßnahmen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile in der Schule, z.B. Zeitzuschläge oder angepasste Prüfungsbedingungen.

    Der Nachteilsausgleich ermöglicht es Kindern mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, unter angepassten Bedingungen Prüfungen abzulegen und am Unterricht teilzunehmen. Typische Maßnahmen sind verlängerte Bearbeitungszeiten, separater Arbeitsplatz, mündliche statt schriftliche Prüfungen oder Nutzung von Hilfsmitteln. Die Anforderungen bleiben gleich — nur die Bedingungen werden angepasst. Der Nachteilsausgleich wird nicht im Zeugnis vermerkt.

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