Das gleichberechtigte Zusammenleben und -lernen aller Menschen — unabhängig von Behinderung, Herkunft oder anderen Merkmalen.

    Inklusion bedeutet, dass alle Menschen von Anfang an selbstverständlich dazugehören — in der Schule, im Beruf und im Alltag. Im schulischen Kontext meint Inklusion, dass Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam an Regelschulen lernen, mit der nötigen Unterstützung. Die rechtliche Grundlage bildet die UN-Behindertenrechtskonvention (Artikel 24), die Deutschland 2009 ratifiziert hat. Seitdem haben Eltern grundsätzlich das Recht, für ihr Kind eine Regelschule zu wählen. In NRW wird dafür der Begriff „Gemeinsames Lernen" verwendet. Schulbegleitung ist eines der wichtigsten Instrumente, um Inklusion im Schulalltag praktisch umzusetzen: Sie ermöglicht Kindern mit Förderbedarf die Teilnahme am Unterricht und am sozialen Leben der Klasse.

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