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    UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)

    Internationales Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen — seit 2009 in Deutschland geltendes Recht.

    Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) wurde 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und trat in Deutschland 2009 in Kraft. Artikel 24 garantiert das Recht auf inklusive Bildung: Kinder mit Behinderung sollen nicht aufgrund ihrer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden. Die Konvention verpflichtet Deutschland, ein inklusives Schulsystem auf allen Ebenen zu gewährleisten und angemessene Vorkehrungen zu treffen. Dies hat weitreichende Auswirkungen auf die Schulgesetzgebung der Bundesländer und ist die Grundlage für den Anspruch auf Schulbegleitung an Regelschulen.

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