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    Glossar

    UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)

    Kurz erklärt

    Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist ein völkerrechtliches Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, das in Deutschland seit 2009 verbindlich gilt. Ihr Artikel 24 verankert das Recht auf inklusive Bildung und bildet damit einen wichtigen Hintergrund für Unterstützung im Schulalltag wie die Schulbegleitung.

    Schneller Einstieg für Familien

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