Kurz erklärt
Das Leitprinzip des BTHG: Menschen mit Behinderung sollen über ihr Leben und ihre Unterstützung selbst entscheiden können.
Selbstbestimmung ist eines der zentralen Prinzipien des Bundesteilhabegesetzes. Es bedeutet, dass Menschen mit Behinderung nicht als passive Empfänger:innen von Fürsorge betrachtet werden, sondern als Expert:innen für ihr eigenes Leben. Im Kontext der Schulbegleitung heißt das: Kinder und Jugendliche sollen altersangemessen in Entscheidungen einbezogen werden. Das Ziel der Schulbegleitung ist es, Kinder schrittweise zu mehr Selbstständigkeit zu befähigen - nicht, sie dauerhaft abhängig von Unterstützung zu machen. Auch das Persönliche Budget ist ein Ausdruck des Selbstbestimmungsprinzips, weil Leistungsberechtigte ihre Hilfe selbst organisieren können.
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