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SGB IX
Neuntes Sozialgesetzbuch — Rehabilitation und Teilhabe. Regelt die Eingliederungshilfe für Menschen mit körperlicher und geistiger Behinderung.
Das SGB IX regelt die Rechte von Menschen mit Behinderung auf Rehabilitation und Teilhabe. Teil 2 des Gesetzes (ab §90) enthält die Regelungen zur Eingliederungshilfe, die u.a. Schulbegleitung für Kinder mit körperlicher oder geistiger Behinderung umfasst. Zuständig ist in der Regel das Sozialamt.