Kurz erklärt
Kurzform von Integrationshelfer:in; dieselbe Tätigkeit wie Schulbegleiter:in, Integrationskraft (I-Kraft) oder Inklusionshelfer:in.
I-Helfer:in ist die umgangssprachliche Kurzform von Integrationshelfer:in und besonders in Nordrhein-Westfalen gebräuchlich. Gemeint ist eine Person, die ein Kind mit Behinderung oder drohender Behinderung im Schulalltag begleitet, damit es am Unterricht und am Schulleben teilnehmen kann. Inhaltlich gibt es keinen Unterschied zu Schulbegleiter:in, Integrationskraft (I-Kraft), Inklusionshelfer:in, Schulassistenz oder Teilhabeassistenz; die Bezeichnung hängt von Region, Kostenträger und Träger ab. Finanziert wird der I-Helfer in NRW als Eingliederungshilfe vom Jugendamt (§ 35a SGB VIII) oder vom Amt für Soziales (§ 112 SGB IX) der Stadt oder des Kreises, für Familien entstehen keine Kosten. Ein I-Helfer unterrichtet nicht und ersetzt keine Lehrkraft, sondern unterstützt individuell im Rahmen des Hilfe- oder Gesamtplans.
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