Kurz erklärt
Kurzform von Integrationshelfer:in; dieselbe Tätigkeit wie Schulbegleiter:in, Integrationskraft (I-Kraft) oder Inklusionshelfer:in.
I-Helfer:in ist die umgangssprachliche Kurzform von Integrationshelfer:in und vor allem im Rheinland, im Ruhrgebiet und in Ostwestfalen gebräuchlich. Gemeint ist eine Person, die ein Kind mit Behinderung oder drohender Behinderung im Schulalltag begleitet, damit es am Unterricht und am Schulleben teilnehmen kann. Inhaltlich gibt es keinen Unterschied zu Schulbegleiter:in, Integrationskraft (I-Kraft), Inklusionshelfer:in, Schulassistenz oder Teilhabeassistenz; die Bezeichnung hängt von Region, Kostenträger und Träger ab. Finanziert wird der I-Helfer als Eingliederungshilfe vom Jugendamt (§ 35a SGB VIII) oder vom Amt für Soziales (§ 112 SGB IX) der Stadt, für Familien entstehen keine Kosten. Ein I-Helfer unterrichtet nicht und ersetzt keine Lehrkraft, sondern unterstützt individuell im Rahmen des Hilfeplans.
Verwandte Begriffe
Schneller Einstieg für Familien
Fragen zu diesem Thema?
Wir beraten Sie kostenlos und individuell. Schildern Sie uns kurz die Situation Ihres Kindes, wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
Unser Beratungs-Assistent beantwortet Ihre Fragen sofort, kostenlos und ohne Anmeldung.
- 1.Fall in 5 Minuten schildern
- 2.Antwort innerhalb von 24 Stunden
- 3.Kostenlos und ohne Verpflichtung