Kurz erklärt
Der in NRW verwendete Begriff für den inklusiven Unterricht von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf an Regelschulen.
„Gemeinsames Lernen" ist der offizielle Terminus in Nordrhein-Westfalen für Inklusion an Regelschulen. Schulen des Gemeinsamen Lernens sind Regelschulen, die personell und sächlich dafür ausgestattet sind, Kinder mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf gemeinsam zu unterrichten. Dort arbeiten Regelschullehrkräfte und Sonderpädagog:innen zusammen. Schulbegleiter:innen unterstützen zusätzlich einzelne Kinder, die über die sonderpädagogische Förderung hinaus individuelle Hilfe im Schulalltag benötigen. Für Eltern in NRW ist die nächstgelegene Schule des Gemeinsamen Lernens oft die erste Anlaufstelle, wenn sie ihr Kind inklusiv beschulen möchten.
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