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    Schulbegleitung in Gelsenkirchen beantragen: Jugendamt und Referat Soziales

    Von Jonah, Geschäftsführer

    Viele Familien aus Gelsenkirchen hören zuerst „LWL Münster“, weil die Stadt in Westfalen liegt. Für die typische Schulbegleitung eines Kindes, das zu Hause lebt und zur Schule geht, ist der erste Briefkasten trotzdem ein städtisches Amt: das Jugendamt (Referat 51) oder das Referat Soziales. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe bleibt oft Hintergrund und überörtlicher Rahmen, nicht das Formular, das Sie als Eltern zuerst ausfüllen. Dieser Beitrag ordnet die beiden städtischen Türen, grenzt den LWL klar ab und führt Sie durch Antrag, Bewilligung und Trägerwahl.

    Es geht um Schulbegleitung (Integrationskraft, I-Kraft, Inklusionshilfe, Schulassistenz): individuelle Unterstützung, wenn die Schule einen behinderungsbedingten Mehrbedarf nicht allein decken kann. Den NRW-Rahmen erklärt So beantragen Sie eine Schulbegleitung in NRW. Die Landschaftsverband-Logik steht unter LVR oder LWL: Wer zahlt in NRW. Hier geht es um Gelsenkirchen als kreisfreie Stadt im LWL-Gebiet.

    Was in Gelsenkirchen anders ist als in Essen oder Velbert

    MerkmalGelsenkirchenEssen (kreisfrei)Velbert (kreisangehörig)
    Kommunale Strukturkreisfreie Stadtkreisfreie StadtStadt im Kreis Mettmann
    LandschaftsverbandLWL (Westfalen)LVR (Rheinland)LVR (Rheinland)
    Seelische Behinderung (§ 35a SGB VIII)Jugendamt / Referat 51 Kinder, Jugend und FamilienJugendamt Stadt EssenStädtischer Jugendhilfedienst Velbert
    Körperlich / geistig (Schulzeit)Referat Soziales als örtlicher Träger der Eingliederungshilfeörtlicher Träger der Stadt EssenKreis Mettmann als örtlicher Träger
    Erster Briefkasten LWL / LVR?in der Regel nein für Schulbegleitung im Elternhausin der Regel neinin der Regel nein
    Typischer EinstiegJugendamt Zeppelinallee oder Referat Soziales VattmannstraßeJugendamt Essen bzw. örtliche EingliederungshilfeTagesdienst Jugendhilfedienst oder Kreis-Eingliederungshilfe

    Der Kontrast zu Velbert: Velbert teilt die Wege mit dem Kreis Mettmann. Gelsenkirchen ist kreisfrei und hält Jugendhilfe und örtliche Eingliederungshilfe in der Stadtverwaltung. Der Kontrast zu Essen: beide Städte sind kreisfrei und organisieren den Antrag lokal. Der Unterschied liegt im Landschaftsverband (LWL statt LVR). Das ändert den ersten Briefkasten für die übliche Schulbegleitung im Elternhaus nicht.

    Wer ist zuständig: Jugendamt oder Referat Soziales?

    Weg A: Jugendamt / Referat 51 (§ 35a SGB VIII)

    Bei ausschließlich seelischer Behinderung (oder drohender seelischer Behinderung) ist laut Stadt das örtliche Jugendamt bzw. das Referat Kinder, Jugend und Familien vorrangig zuständig. Anträge nach § 35a SGB VIII richten Sie also direkt an Referat 51, nicht an das Referat Soziales und nicht an den LWL in Münster. Beispiele aus dem Alltag der Familien: Autismus-Spektrum, ADHS, Angststörungen oder vergleichbare seelische Beeinträchtigungen, wenn die Teilhabeprüfung greift.

    Kontakt laut Stadt Gelsenkirchen (Stand Abruf 14. September 2026):

    StelleDetails
    BehördeReferat 51 Kinder, Jugend und Familien (Jugendamt)
    AdresseZeppelinallee 9-13, 45879 Gelsenkirchen (Dienstgebäude ehem. Finanzamt)
    Referatsleitung / VorzimmerTel. +49 209 169-9300, Fax +49 209 169-9377
    E-Mailvorzimmer.51@gelsenkirchen.de

    Nutzen Sie die offizielle Referatsleitung als Einstieg und lassen Sie sich an die zuständige Fachstelle für Eingliederungshilfe nach § 35a weitervermitteln. Andere Nummern aus Verzeichnissen können veraltet oder teambezogen sein.

    Der Geschäftsbericht 2023 des Referats Kinder, Jugend und Familien ordnet Antragsprüfung und Hilfeplanung nach § 35a dem Fachdienst § 35a SGB VIII an der Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern zu. Die Stadt schreibt dort, dass die Anträge nach § 35a zahlenmäßig zugenommen haben und die Zahl der Eingliederungshilfen, insbesondere der Schulbegleitung, in den letzten Jahren stetig und deutlich gestiegen ist. Die Kennzahlen des Berichts: ambulante Hilfen nach § 35a 462 (2021), 573 (2022), 675 (2023). Als Ziel nennt der Bericht, dass der Einsatz von Integrationshelfenden für die Eingliederungshilfen nach § 35a optimiert ist. Das sind städtische Zahlen und Trends, keine Aussage über Ihren Einzelfall.

    Weg B: Referat Soziales, örtliche Eingliederungshilfe (§ 112 SGB IX / Teilhabe an Bildung)

    Das Referat Soziales der Stadt Gelsenkirchen ist örtlicher Träger der Eingliederungshilfe im Wesentlichen für Kinder und Jugendliche mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung. Der Zeitraum beginnt ab Schuleintritt und reicht bis zur Beendigung der Schulausbildung an einer allgemeinen Schule oder Förderschule, längstens bis zur Beendigung der Sekundarstufe II. Zu den Leistungen zählt die Stadt ausdrücklich Schulbegleitung bzw. Integrationshilfe, Autismustherapie, Hilfsmittel, Freizeitassistenz bzw. Familienunterstützenden Dienst (FUD) und Fahrdienst.

    Die Stadt stellt klar: Für einen Großteil der Eingliederungshilfe in NRW sind die Landschaftsverbände zuständig. Für Gelsenkirchen ist das der LWL in Münster. Für die genannten schulzeitbezogenen Leistungen an Kinder und Jugendliche mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung bleibt aber das Referat Soziales der örtliche Ansprechpartner. Ausschließlich seelische Behinderung gehört explizit zum Jugendamt / Referat 51.

    Kontakt laut Stadt Gelsenkirchen (Stand Abruf 14. September 2026):

    StelleDetails
    BehördeReferat Soziales, Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
    AdresseVattmannstraße 2-8, 45879 Gelsenkirchen
    E-Maileingliederungshilfe@gelsenkirchen.de
    ÖffnungszeitenMo, Di, Do 08:30 bis 12:30 und 13:30 bis 15:30; Fr 08:30 bis 12:30
    HinweisTerminvereinbarung erforderlich

    Für Ihren Antrag gilt: ohne Termin keine verlässliche Vorsprache.

    Schnellzuordnung

    AusgangslageErste Adresse
    Ausschließlich (drohende) seelische Behinderung, Fokus Teilhabe SchuleJugendamt / Referat 51, Zeppelinallee
    Körperliche und/oder geistige Behinderung in der SchulzeitReferat Soziales, Vattmannstraße
    Unsicher, welche Behinderungsart maßgebend istSchriftlich beantragen; die Stelle muss bei Unzuständigkeit weiterleiten
    „LWL Münster“ gehört, Kind lebt zu Hause und geht zur Schuletrotzdem zuerst städtisches Amt, nicht LWL-Formular
    Kind lebt in Einrichtung / Pflegefamilie mit Sonderkonstellationzusätzlich Landschaftsverband-Rahmen prüfen (siehe LVR/LWL-Beitrag)

    Die Abgrenzung der Rechtskreise vertieft die Entscheidungshilfe § 35a oder § 112.

    Schritt für Schritt: So stellen Sie den Antrag in Gelsenkirchen

    1. Bedarf mit der Schule besprechen. Beschreiben Sie Situationen, nicht nur Diagnosen: Unterricht, Pausen, Übergänge, Gruppenphasen, ggf. OGS. Die Schule bleibt für Unterricht und Erziehung verantwortlich. Die Assistenz deckt den behinderungsbedingten Mehrbedarf, nicht Nachhilfe.
    2. Zuständigkeit grob zuordnen. Seelisch: Jugendamt / Referat 51. Körperlich und/oder geistig: Referat Soziales. Im Zweifel trotzdem stellen und weiterleiten lassen. Den LWL als ersten Briefkasten überspringen Sie für den Standardfall im Elternhaus.
    3. Unterlagen sammeln. Fachärztliche bzw. medizinische Stellungnahmen, schulische Schilderung zum Assistenzbedarf, Sorgerechtsnachweis, Identitätsunterlagen. Beim Referat Soziales: Unterlagen nach Rücksprache (laut Stadtseite). Beim Jugendamt: vollständige Antragsunterlagen für § 35a.
    4. Antrag einreichen und Eingang sichern. Jugendamt: Zeppelinallee 9-13 bzw. Vorzimmer Referat 51. Referat Soziales: Vattmannstraße 2-8, E-Mail eingliederungshilfe@gelsenkirchen.de, Termin vereinbaren. Bitten Sie um eine schriftliche Eingangsbestätigung.
    5. Bedarfsprüfung abwarten. Das Amt prüft Anspruch und Umfang. Möglich sind Elterngespräch, Rückfragen an die Schule, weitere Stellungnahmen. Treffen Sie vor dem Bescheid keine verbindlichen Stundenabsprachen mit einem Träger.
    6. Bescheid lesen und Träger wählen. Mit der Bewilligung stehen Art und Umfang fest. Danach greift Ihr Wunsch- und Wahlrecht. Starke Schultern braucht von der Anfrage bis zum Einsatz im Durchschnitt 10 Werktage, sofern die Bewilligung vorliegt und Kapazität frei ist. Das ist unsere eigene Betriebskennzahl, keine Amtsfrist.

    Den landesweiten Ablauf beschreibt der NRW-Leitfaden. Gelsenkirchen ergänzt ihn um die LWL-Klarstellung und die beiden städtischen Briefkästen.

    Unterlagen-Checkliste: Jugendamt § 35a (Gelsenkirchen)

    Orientierung für den §-35a-Weg. Konkrete Formulare und Pflichtlisten holen Sie über das Referat 51 ein.

    UnterlageWozu
    [ ] Fachärztliche StellungnahmeGrundlage der seelischen Behinderung / drohenden Behinderung
    [ ] Formeller Antrag auf Eingliederungshilfe nach § 35aformale Antragstellung
    [ ] Sorgerechtsnachweiswer antragsberechtigt ist
    [ ] Geburtsurkunde bzw. Identitätsnachweis des KindesIdentifikation
    [ ] Schulische Stellungnahme zum AssistenzbedarfTeilhabe in Unterricht, Pausen, Übergängen
    [ ] Schweigepflichtentbindung (nach Absprache)Abstimmung mit Schule und Fachstellen
    [ ] Berichte aus Therapie / SPZ / Beratungsstelle (falls vorhanden)ergänzende Fachsicht

    Ergänzen Sie aus der Praxis eine kurze eigene Schilderung von Unterricht, Pausen und Übergängen sowie Kontaktdaten der Klassenleitung. Das ersetzt keine Pflichtunterlage, macht den Alltag aber greifbar.

    Unterlagen-Checkliste: Referat Soziales (körperlich / geistig)

    Die Stadtseite nennt Unterlagen „nach Rücksprache“. Bereiten Sie trotzdem vor:

    UnterlageWozu
    [ ] Antrag auf Eingliederungshilfe (örtlicher Träger)formale Antragstellung
    [ ] Medizinische Gutachten / Diagnostikkörperliche und/oder geistige Behinderung
    [ ] Schulische Stellungnahme zum AssistenzbedarfTeilhabe an Bildung
    [ ] Sorgerechtsnachweis / Unterschriften aller SorgeberechtigtenAntragsberechtigung
    [ ] SchweigepflichtentbindungAbstimmung mit Schule und Ärzt:innen
    [ ] Bei Weiterbewilligung: bisheriger Bescheid und VerlängerungsunterlagenAnschlussleistung

    Eingliederungshilfe ist nachrangig. Unter Umständen prüft die Stadt Einkommen und Vermögen. Die bewilligte Schulbegleitung bleibt für Familien in der Praxis der Eingliederungshilfe kostenfrei finanziert. Reichen Sie den Antrag nicht endlos „perfekt fertig“ auf; benennen Sie vorhandene Berichte und reichen Sie Nachforderungen zeitnah nach.

    Nach der Bewilligung: Matching und Wunsch- und Wahlrecht

    Mit dem Bescheid stehen Stundenumfang und Leistungsart fest. Die Organisation läuft über freie Träger. Ihr Wunsch- und Wahlrecht bleibt: Für den Jugendhilfeweg stützt es sich auf § 5 SGB VIII, für die Eingliederungshilfe auf § 8 SGB IX. Grenzen sind unverhältnismäßige Mehrkosten und fehlende Vereinbarungen mit dem Leistungsträger.

    Sinnvolle Kriterien in Gelsenkirchen: Erreichbarkeit in Buer, Horst, Erle, Schalke, Bismarck, Ückendorf, Rotthausen und Altstadt; Vertretung; Einarbeitung an der Schule; Austausch mit der Klassenleitung; Erfahrung mit § 35a und Fällen beim Referat Soziales. Passt der aktuelle Anbieter nicht, ist ein Wechsel möglich: Schulbegleitung Anbieter wechseln.

    Abgrenzung zu schulischen Maßnahmen: Nachteilsausgleich und AO-SF ersetzen die Schulbegleitung nicht. Die Orientierung liefert Nachteilsausgleich oder Schulbegleitung. Zur Organisationsform 1:1 oder Pool: Poolmodell oder 1:1.

    Häufige Fragen

    Gehört Gelsenkirchen zum LWL und muss ich den Antrag nach Münster schicken?

    Gelsenkirchen liegt im westfälischen Landesteil (LWL-Gebiet). Der LWL ist für einen Großteil der Eingliederungshilfe überörtlich zuständig. Für die übliche Schulbegleitung im Elternhaus stellen Sie den Antrag trotzdem beim Jugendamt (Referat 51) oder beim Referat Soziales der Stadt, nicht beim LWL in Münster als erstem Briefkasten.

    Wann ist das Referat Soziales zuständig und nicht das Jugendamt?

    Wenn eine körperliche und/oder geistige Behinderung im Vordergrund steht und Ihr Kind in der Schulzeit Unterstützung braucht (ab Schuleintritt, längstens bis Ende Sekundarstufe II). Bei ausschließlich seelischer Behinderung verweist die Stadt ausdrücklich auf das Jugendamt / Referat 51 (§ 35a SGB VIII).

    Reicht eine Diagnose für den Antrag?

    Nein. Diagnose oder fachärztliche Stellungnahme sind nötig, reichen aber nicht allein. Entscheidend ist die Teilhabebeeinträchtigung im Schulalltag. Deshalb gehören Schulschilderung bzw. Schulbericht und die Antragsunterlagen dazu.

    Ist Schulbegleitung in Gelsenkirchen kostenpflichtig für Familien?

    Die bewilligte Leistung der Eingliederungshilfe ist für Familien kostenfrei. Finanziert wird sie über Jugendhilfe bzw. Eingliederungshilfe, nicht über ein Elternhonorar an den Träger. Einzelne Leistungen der Eingliederungshilfe können einkommens- und vermögensabhängig sein; das ändert nichts am Grundsatz der Kostenfreiheit der Schulbegleitung für die Familie nach Bewilligung.

    Wie lange dauert es bis zum Start?

    Die Amtsprüfung hängt von Vollständigkeit und Einzelfall ab; gesetzlich gelten die Fristen aus Paragraf 14 SGB IX, eine veröffentlichte Bearbeitungsdauer nennt die Stadt nicht. Nach der Bewilligung braucht Starke Schultern von der Anfrage bis zum Einsatz im Durchschnitt 10 Werktage, sofern Kapazität frei ist. Das ist eine Trägerangabe, keine Amtsfrist. Mehr dazu in Wartezeiten bei der Schulbegleitung.

    Was tun bei Ablehnung?

    Fristen und Widerspruch erklärt Antrag abgelehnt: Widerspruch in NRW. Bewahren Sie den Bescheid und die Eingangsbestätigung auf.

    Unterstützung durch Starke Schultern

    Wenn Sie den Antrag vorbereiten oder nach der Bewilligung eine Fachkraft für Gelsenkirchen suchen, sortieren wir den Weg mit: Jugendamt oder Referat Soziales, Unterlagen, Schule, später das Matching. Für Familien ist das kostenfrei. Start: Schulbegleitung in Gelsenkirchen, Kontakt oder Hilfeportal. Telefon +49 170 5513301, E-Mail info@starkeschultern.com.

    Jonah

    Geschäftsführer von Starke Schultern

    Und jetzt?

    Der nächste Schritt ist kleiner, als Sie denken.

    Egal, ob Sie sich gerade erst informieren oder der Antrag schon läuft: Wählen Sie, was zu Ihnen passt. Für Familien kostenlos.

    Starke Schultern begleitet Familien vom ersten Gedanken bis zur Bewilligung und übernimmt danach die Schulbegleitung.