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    Schulbegleitung in Duisburg beantragen: Jugendamt § 35a und Amt für Soziales

    Von Jonah, Geschäftsführer

    Viele Familien aus Duisburg starten mit dem Satz „das macht der LVR“ und landen beim falschen Briefkasten. Für die typische Schulbegleitung eines Kindes, das zu Hause lebt und zur Schule geht, sind die ersten Adressen städtisch: der Fachdienst Eingliederungshilfe im Jugendamt (seelisch, § 35a SGB VIII) oder die Zentrale Eingliederungshilfe im Amt für Soziales und Wohnen (körperlich, geistig oder Mehrfachbehinderung, §§ 99, 112 SGB IX). Der Landschaftsverband Rheinland bleibt oft Hintergrund, nicht das Formular, das Sie zuerst ausfüllen. Dieser Leitfaden bündelt Kontakte, Zuständigkeiten, die Unterlagen laut Merkblatt und das Poolverfahren. Er ergänzt unseren Überblick Schulbegleitung Duisburg: Eingliederungshilfe beantragen und Träger finden und die Standortseite Duisburg.

    Es geht um Schulbegleitung (Integrationskraft, I-Kraft, Inklusionshilfe, Schulassistenz): individuelle Unterstützung, wenn die Schule den behinderungsbedingten Mehrbedarf nicht allein deckt. NRW-Rahmen: So beantragen Sie eine Schulbegleitung in NRW. Landschaftsverbände: LVR oder LWL. Rechtskreise: § 35a oder § 112. Hier: Duisburg als kreisfreie Stadt im LVR-Gebiet.

    Was in Duisburg anders ist als in Essen, Gelsenkirchen oder Velbert

    MerkmalDuisburgEssen (kreisfrei, LVR)Gelsenkirchen (kreisfrei, LWL)Velbert (kreisangehörig)
    Kommunale Strukturkreisfreie Stadtkreisfreie Stadtkreisfreie StadtStadt im Kreis Mettmann
    LandschaftsverbandLVR (Rheinland)LVR (Rheinland)LWL (Westfalen)LVR (Rheinland)
    Seelische Behinderung (§ 35a SGB VIII)Jugendamt, Fachdienst Eingliederungshilfe, SonnenwallJugendamt Stadt EssenJugendamt / Referat 51, ZeppelinalleeStädtischer Jugendhilfedienst Velbert
    Körperlich / geistig / Mehrfachbehinderung (Schulzeit)Amt für Soziales und Wohnen, Zentrale Eingliederungshilfe, Schifferstraßeörtlicher Träger der Stadt EssenReferat Soziales, VattmannstraßeKreis Mettmann als örtlicher Träger
    Erster Briefkasten LVR / LWL?in der Regel nein für Schulbegleitung im Elternhausin der Regel neinin der Regel neinin der Regel nein
    Besonderheit vor OrtMerkblatt mit Poolverfahren (Kostenvoranschlag entfällt dort); Vorschulkinder beim LVRAntrag lokal in der StadtverwaltungLWL-Hintergrund, städtische BriefkästenStadt und Kreis teilen die Wege

    Der Kontrast zu Essen: beide kreisfrei und LVR, in Duisburg aber klar getrennte Briefkästen (Sonnenwall vs. Schifferstraße) plus Poolverfahren im Sozialamt-Merkblatt. Der Kontrast zu Gelsenkirchen: LWL-Hintergrund statt LVR, erster Briefkasten trotzdem städtisch. Der Kontrast zu Velbert: dort teilen Stadt und Kreis Mettmann die Wege; Duisburg hält beide in der Stadtverwaltung. Wie die Nachbarstadt die beiden Wege organisiert, zeigt der Leitfaden für Oberhausen.

    Wer ist zuständig: Jugendamt oder Amt für Soziales?

    Weg A: Jugendamt, Fachdienst Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIII)

    Das Jugendamt Duisburg ist Rehabilitationsträger für junge Menschen mit einer (drohenden) seelischen Behinderung ab Beginn der Schullaufbahn (inkl. Jugendliche und junge Volljährige). Leistungen umfassen unter anderem schulische und häusliche Integrationshilfe, Lerntherapie bei LRS und Dyskalkulie sowie autismusspezifische Förderung. Vorschulkinder verweist die Stadt auf den LVR, nicht auf diesen Jugendamtsweg.

    Alltagsbeispiele: Autismus-Spektrum, ADHS, Angststörungen, sofern die Teilhabeprüfung greift. Ausschließlich seelische Behinderung gehört laut Sozialamt-Merkblatt ausdrücklich zum Jugendamt, nicht zur Schifferstraße.

    Kontakt laut Stadt Duisburg (Stand Abruf 21. September 2026):

    StelleDetails
    BehördeJugendamt Duisburg, Fachdienst Eingliederungshilfe
    AdresseBezirksamt-Mitte, Sonnenwall 73-75, 47051 Duisburg
    Fachdienst-E-Mailegh-jugendamt@stadt-duisburg.de
    Call DuisburgTel. +49 203 94000 (Mo bis Fr 8 bis 16 Uhr, Sa 9 bis 13 Uhr)
    BehördenbriefkastenBurgplatz 19, 47051 Duisburg

    Nutzen Sie die E-Mail des Fachdienstes oder Call Duisburg als Einstieg und lassen Sie sich an die zuständige Fachkraft weitervermitteln. Beratungen sind an bestimmten Tagen auch wohnortnah im Bezirk möglich; die Tage erfragen Sie bei Ihrer zuständigen Fachkraft.

    Weg B: Amt für Soziales und Wohnen, Zentrale Eingliederungshilfe (§§ 99, 112 SGB IX)

    Das Amt für Soziales und Wohnen ist im Wesentlichen zuständig für Kinder mit körperlicher, geistiger oder Mehrfachbehinderung vom Schuleintritt bis längstens Ende Sekundarstufe II. Im Vordergrund steht die Teilhabe an Bildung. Die Stadt nennt ausdrücklich Schulbegleitung, Autismustherapie und generalisierte Hilfsmittel (Beispiel Laptop).

    Der LVR bleibt überörtlicher Partner (laut Stadt u. a. Vorschulalter, Wohnformen außerhalb des Elternhauses, Erwachsene nach der Schulzeit). Für den Standardweg im Elternhaus während der Schulzeit bleibt die Zentrale Eingliederungshilfe der erste Briefkasten.

    Kontakt laut Stadt Duisburg (Stand Abruf 21. September 2026):

    StelleDetails
    BehördeAmt für Soziales und Wohnen, 50-35 Zentrale Eingliederungshilfe
    AdresseFive Boats, Schifferstraße 98-100, 47059 Duisburg
    E-Mailegh@stadt-duisburg.de
    Telefonische Erreichbarkeit Fachdienstab 01.04.2026: Di, Mi, Fr 8 bis 12 Uhr (laut Stadtseite)
    Einstieg / VermittlungCall Duisburg, Tel. +49 203 94000
    FormulareAntrag Schulbegleitung, Schweigepflichtentbindung, Schulbericht, Merkblatt und Checkliste zum Download auf der Stadtseite

    Anfragen und Unterlagen können per E-Mail an das EGH-Postfach. Die Telefonliste steht im Downloadbereich der Stadtseite. Achtung: Das Merkblatt (Stand März 2023) nennt noch die frühere Anschrift Schwanenstraße 5-7; Amtsseite und Telefonliste (Stand Juli 2026) führen die Schifferstraße.

    Schnellzuordnung

    AusgangslageErste Adresse
    Ausschließlich (drohende) seelische Behinderung, Fokus Teilhabe SchuleJugendamt, Sonnenwall 73-75 / egh-jugendamt@stadt-duisburg.de
    Körperliche, geistige oder Mehrfachbehinderung in der SchulzeitAmt für Soziales, Schifferstraße 98-100 / egh@stadt-duisburg.de
    Kind noch nicht eingeschult (Vorschulalter)laut Stadt: LVR, nicht Jugendamt-Schullaufbahn
    Unsicher, welche Behinderungsart maßgebend istschriftlich beantragen; die Stelle muss bei Unzuständigkeit weiterleiten
    „LVR Köln“ gehört, Kind lebt zu Hause und geht zur Schuletrotzdem zuerst städtisches Amt
    Kind in Einrichtung / Pflegefamilie mit Sonderkonstellationzusätzlich Landschaftsverband-Rahmen prüfen

    Schritt für Schritt: So stellen Sie den Antrag in Duisburg

    1. Bedarf mit der Schule besprechen. Situationen statt nur Diagnosen: Unterricht, Pausen, Übergänge, ggf. OGS. Die Schule bleibt für Unterricht verantwortlich; die Assistenz deckt den behinderungsbedingten Mehrbedarf, nicht Nachhilfe. Das Aufgaben-Merkblatt betont: keine Lehrkraft, kein therapeutisches Personal.
    2. Zuständigkeit grob zuordnen. Seelisch: Jugendamt Sonnenwall. Körperlich, geistig, Mehrfachbehinderung: Schifferstraße. Im Zweifel stellen und weiterleiten lassen. Den LVR als ersten Briefkasten im Elternhaus-Standardfall überspringen.
    3. Unterlagen sammeln. Sozialamt: Merkblatt und Checkliste (Downloads). Jugendamt: Pflichtlisten über den Fachdienst. Laut Merkblatt informieren Sie die Schulleitung über die vollständige Antragstellung.
    4. Antrag einreichen und Eingang sichern. Jugendamt: Sonnenwall 73-75 bzw. egh-jugendamt@stadt-duisburg.de. Sozialamt: Schifferstraße 98-100, egh@stadt-duisburg.de. Eingangsbestätigung sichern. Laut Merkblatt gilt der Antrag erst mit vollständigen Unterlagen als bearbeitungsfähig.
    5. Bedarfsprüfung abwarten. Prüfung anhand fachärztlicher Stellungnahme und Schulbericht. Wer vor Vollständigkeit oder vor Bescheid auf eigene Kosten startet, trägt laut Merkblatt das finanzielle Risiko. Kostenübernahme frühestens ab Antragstellung.
    6. Bescheid lesen und Träger wählen. Danach greift Ihr Wunsch- und Wahlrecht. Starke Schultern braucht von der Anfrage bis zum Einsatz im Durchschnitt 10 Werktage, sofern die Bewilligung vorliegt und Kapazität frei ist. Das ist unsere eigene Betriebskennzahl, keine Amtsfrist.

    Landesweiter Ablauf: NRW-Leitfaden. Duisburg ergänzt ihn um die beiden Briefkästen, Merkblatt und Poolverfahren.

    Unterlagen-Checkliste: Amt für Soziales (körperlich / geistig)

    Quelle: Merkblatt und Checkliste Schulbegleitung der Stadt Duisburg (Amt für Soziales und Wohnen, Stand Merkblatt März 2023, Abruf 21. September 2026). Formulare liegen auf der Stadtseite zum Download.

    UnterlageWozu
    [ ] Antrag Schulbegleitung (Vordruck der Stadt)formale Antragstellung
    [ ] Schweigepflichtentbindung (Vordruck)Abstimmung mit Schule und Ärzt:innen
    [ ] von der Schule ausgefüllter Schulberichtbehinderungsbedingte Unterstützung im Unterricht
    [ ] fachärztliche Stellungnahme inkl. Diagnosen nach ICD-10Nachweis körperlicher und/oder geistiger Behinderung
    [ ] aktuelle IQ-Testung (falls vorhanden)ergänzende Fachsicht
    [ ] letzter SPZ-Bericht (falls SPZ-Anbindung)ergänzende Fachsicht
    [ ] Kostenvoranschlag des Anbieterslaut Checkliste Pflicht, laut Merkblatt entfällt er beim Poolverfahren
    [ ] bei Folgeanträgen: Entwicklungs- bzw. Sachstandsbericht des bisherigen AnbietersAnschlussleistung
    [ ] aktueller Stundenplan mit Zeitangaben (sobald vorliegend)Stundenbild für den beantragten Zeitraum

    Zusätzlich bei EU-Bürger:innen mit Aufenthalt unter fünf Jahren in der Bundesrepublik nennt die Checkliste einen Antrag auf Eingliederungshilfe sowie Einkommens- und Vermögensnachweise.

    Anspruch laut Merkblatt: §§ 99, 112 SGB IX (Abweichung körperlicher Funktion und/oder geistiger Fähigkeit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate und beeinträchtigte Teilhabe). Prüfung über fachärztliche Stellungnahme und Schulbericht.

    Unterlagen-Checkliste: Jugendamt § 35a (Orientierung)

    Aktuelle Pflichtlisten holen Sie über den Fachdienst (Sonnenwall) bzw. die Jugendamtsseite. Orientierung:

    UnterlageWozu
    [ ] Fachärztliche Stellungnahme (z. B. Kinder- und Jugendpsychiatrie)Grundlage der seelischen Behinderung / drohenden Behinderung
    [ ] Antrag auf Eingliederungshilfe nach § 35aformale Antragstellung
    [ ] Sorgerechtsnachweiswer antragsberechtigt ist
    [ ] Geburtsurkunde bzw. Identitätsnachweis des KindesIdentifikation
    [ ] Schulische Stellungnahme zum AssistenzbedarfTeilhabe in Unterricht, Pausen, Übergängen
    [ ] Schweigepflichtentbindung (nach Absprache)Abstimmung mit Schule und Fachstellen
    [ ] Berichte aus Therapie / SPZ / Beratungsstelle (falls vorhanden)ergänzende Fachsicht

    Ergänzend hilfreich: eigene Kurzschilderung und Kontaktdaten der Klassenleitung (keine Pflichtunterlage).

    Poolverfahren in Duisburg: Was das Merkblatt sagt

    Das Sozialamt-Merkblatt nennt ausdrücklich ein Poolverfahren: Dort entfällt der Kostenvoranschlag des Anbieters, der Antrag bleibt. Gebündelter Einsatz an der Schule ersetzt die individuelle Prüfung nicht. Ob Ihre Schule teilnimmt, klären Sie mit Amt und Schulleitung. Einordnung: Poolmodell oder 1:1, Infrastrukturmodell und Poolmodell.

    Nach der Bewilligung: Matching und Wunsch- und Wahlrecht

    Mit dem Bescheid stehen Stundenumfang und Leistungsart fest. Organisation über freie Träger. Ihr Wunsch- und Wahlrecht bleibt (§ 5 SGB VIII bzw. § 8 SGB IX; Grenzen: unverhältnismäßige Mehrkosten, fehlende Vereinbarungen).

    Kriterien in Duisburg: Erreichbarkeit in allen sieben Stadtbezirken; Vertretung; Einarbeitung; Austausch mit der Klassenleitung; Erfahrung mit beiden Amtswegen. Anbieterwechsel: Schulbegleitung Anbieter wechseln.

    Nachteilsausgleich und AO-SF ersetzen die Schulbegleitung nicht (Nachteilsausgleich oder Schulbegleitung). Das Aufgaben-Merkblatt nennt unterstützende Tätigkeiten (Arbeitsplatz, Unterricht nach Anleitung, Pausen, Pflege/Hygiene nach Bedarf) und grenzt ab (keine Nachhilfe, kein selbstständiges Anpassen des Lehrstoffs, keine Klassenaufsicht).

    Häufige Fragen

    Gehört Duisburg zum LVR und muss ich den Antrag nach Köln schicken?

    Duisburg liegt im rheinischen Landesteil (LVR-Gebiet). Der LVR ist für bestimmte Personenkreise überörtlich zuständig (laut Stadt u. a. Vorschulalter, Wohnformen außerhalb des Elternhauses, Erwachsene nach der Schulzeit). Für die übliche Schulbegleitung im Elternhaus stellen Sie den Antrag beim Jugendamt (Sonnenwall) oder bei der Zentralen Eingliederungshilfe (Schifferstraße), nicht beim LVR als erstem Briefkasten.

    Wann ist das Amt für Soziales zuständig und nicht das Jugendamt?

    Wenn eine körperliche, geistige oder Mehrfachbehinderung im Vordergrund steht und Ihr Kind in der Schulzeit Unterstützung braucht. Bei ausschließlich seelischer Behinderung verweist das Sozialamt-Merkblatt ausdrücklich auf das Jugendamt (§ 35a SGB VIII).

    Was bedeutet Poolverfahren für meinen Antrag?

    Laut Merkblatt entfällt beim Poolverfahren der Kostenvoranschlag des Anbieters. Alle übrigen Unterlagen und die Antragsprüfung bleiben. Ob Ihre Schule am Poolverfahren teilnimmt, erfahren Sie beim Amt bzw. über die Schule.

    Reicht eine Diagnose für den Antrag?

    Nein. Fachärztliche Stellungnahme und Diagnose sind nötig, reichen aber nicht allein. Entscheidend ist die Teilhabebeeinträchtigung im Schulalltag. Deshalb gehören Schulbericht bzw. schulische Stellungnahme und die Antragsunterlagen dazu.

    Ist Schulbegleitung in Duisburg kostenpflichtig für Familien?

    Die bewilligte Leistung der Eingliederungshilfe ist für Familien kostenfrei. Finanziert wird sie über Jugendhilfe bzw. Eingliederungshilfe, nicht über ein Elternhonorar an den Träger. Einzelne Leistungen der sozialen Teilhabe können einkommens- und vermögensabhängig sein; das ändert nichts am Grundsatz der Kostenfreiheit der bewilligten Schulbegleitung für die Familie.

    Wie lange dauert es bis zum Start?

    Die Amtsprüfung hängt von Vollständigkeit und Einzelfall ab. Das Merkblatt macht klar: Erst mit vollständigen Unterlagen ist der Antrag bearbeitungsfähig. Nach der Bewilligung braucht Starke Schultern von der Anfrage bis zum Einsatz im Durchschnitt 10 Werktage, sofern Kapazität frei ist. Das ist eine Trägerangabe, keine Amtsfrist. Mehr dazu in Wartezeiten bei der Schulbegleitung.

    Was tun bei Ablehnung?

    Fristen und Widerspruch erklärt Antrag abgelehnt: Widerspruch in NRW. Bewahren Sie den Bescheid und die Eingangsbestätigung auf.

    Unterstützung durch Starke Schultern

    Wenn Sie den Antrag vorbereiten oder nach der Bewilligung eine Fachkraft für Duisburg suchen, sortieren wir den Weg mit: Jugendamt oder Amt für Soziales, Unterlagen, Schule, später das Matching. Für Familien ist das kostenfrei. Start: Schulbegleitung in Duisburg, Kontakt oder Hilfeportal. Telefon +49 170 5513301, E-Mail info@starkeschultern.com.

    Jonah

    Geschäftsführer von Starke Schultern

    Und jetzt?

    Der nächste Schritt ist kleiner, als Sie denken.

    Egal, ob Sie sich gerade erst informieren oder der Antrag schon läuft: Wählen Sie, was zu Ihnen passt. Für Familien kostenlos.

    Starke Schultern begleitet Familien vom ersten Gedanken bis zur Bewilligung und übernimmt danach die Schulbegleitung.