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    FAQ

    Häufig gestellte Fragen zu ADHS & Schule

    Hat mein Kind mit ADHS Anspruch auf eine Schulbegleitung?

    Das ist möglich. Kinder mit ADHS können Anspruch auf Schulbegleitung als Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII haben, wenn eine seelische Behinderung vorliegt oder droht. Entscheidend ist, dass das Kind wegen der ADHS ohne Unterstützung nicht ausreichend am Schulalltag teilhaben kann. Über den Antrag entscheidet das Jugendamt im Einzelfall. Grundlage ist in der Regel eine fachärztliche oder psychotherapeutische Stellungnahme.

    Welche Unterstützung bietet eine Schulbegleitung bei ADHS?

    Die Schulbegleitung hilft dem Kind, sich im Unterricht zu konzentrieren, Aufgaben strukturiert zu bearbeiten, soziale Interaktionen zu bewältigen und impulsives Verhalten zu regulieren. Sie ist keine Nachhilfe, sondern unterstützt bei der Teilhabe am Schulalltag, z. B. beim Zuhören, beim Organisieren von Materialien und bei Übergängen zwischen Unterrichtsphasen.

    Welche Rechte haben Kinder mit ADHS in der Schule?

    Kinder mit ADHS können einen Nachteilsausgleich erhalten, wenn sie durch die ADHS in Leistungssituationen benachteiligt sind, z. B. Zeitzuschläge bei Klassenarbeiten, einen separaten Arbeitsplatz, eine andere Form des Leistungsnachweises oder besondere Pausenregelungen. Der Nachteilsausgleich wird in der Regel bei der Schule beantragt; die Schule entscheidet im Einzelfall und legt ihn individuell fest.

    Wie erkenne ich, ob mein Kind mit ADHS Schulbegleitung braucht?

    Typische Anzeichen sind: häufige Konflikte mit Mitschülern oder Lehrkräften, Schwierigkeiten beim Stillsitzen und Zuhören, regelmäßiges Vergessen von Materialien, Überforderung in Gruppensituationen, drohender Schulausschluss oder Verweigerung des Schulbesuchs. Wenn die Schule regelmäßig anruft oder Ihr Kind zunehmend unter dem Schulalltag leidet, kann es sinnvoll sein, eine Schulbegleitung zu prüfen.

    Braucht mein Kind eine Diagnose, um Schulbegleitung zu bekommen?

    In der Regel ja. Bei ADHS wird die Diagnose meist von einer Fachärztin oder einem Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie oder von einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin bzw. einem Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten gestellt. Für den Antrag nach § 35a SGB VIII holt das Jugendamt eine Stellungnahme einer solchen Fachperson ein, ob eine seelische Störung vorliegt. Ob daraus eine Teilhabebeeinträchtigung folgt, prüft das Jugendamt selbst.

    Wie unterscheiden sich ADHS und ADS im schulischen Kontext?

    ADHS (mit Hyperaktivität) zeigt sich durch Unruhe, Impulsivität und Konzentrationsprobleme. ADS (ohne Hyperaktivität) äußert sich vor allem durch Tagträumerei, verlangsamtes Arbeitstempo und Schwierigkeiten bei der Aufmerksamkeit. Diese Kinder fallen oft weniger auf, können aber ebenso stark belastet sein. Bei beiden Formen kann ein Bedarf an Schulbegleitung bestehen.

    Kann die Schulbegleitung auch in der OGS oder im Hort helfen?

    Ja, wenn der bewilligte Umfang der Eingliederungshilfe auch den Nachmittagsbereich umfasst, kann die Schulbegleitung auch in der Offenen Ganztagsschule (OGS) oder im Hort eingesetzt werden. Geben Sie den Bedarf am Nachmittag deshalb schon im Antrag an.

    Welche Medikation gibt es bei ADHS und beeinflusst sie die Schulbegleitung?

    Häufig eingesetzte Wirkstoffe sind Methylphenidat (z. B. Ritalin, Medikinet) oder Lisdexamfetamin; über eine Medikation entscheidet immer die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt. Die Medikation kann die Konzentrationsfähigkeit verbessern, ersetzt aber nicht die individuelle Unterstützung durch eine Schulbegleitung. Beides kann sich ergänzen. Die Schulbegleitung entscheidet nicht über Medikamente; ob sie z. B. an die Einnahme erinnert, wird mit Eltern und Schule abgesprochen.

    Was kostet die Schulbegleitung bei ADHS?

    Für Familien entstehen keine Kosten. Bei ADHS wird die Schulbegleitung in der Regel als Eingliederungshilfe vom Jugendamt (§ 35a SGB VIII) finanziert. Die Kosten trägt vollständig der zuständige Kostenträger, Sie müssen keinen Eigenanteil leisten.

    Wo finde ich Hilfe, wenn mein Kind mit ADHS Probleme in der Schule hat?

    Erste Ansprechpartner sind die Schule, die behandelnde Kinderärztin oder der behandelnde Kinderarzt und das Jugendamt Ihrer Stadt. Starke Schultern berät Familien kostenlos zum Thema ADHS und Schulbegleitung. Wir sind in 15 Einsatzgebieten tätig, darunter Essen, Köln, Bonn, Bielefeld, Hamburg und Karlsruhe. Nehmen Sie einfach Kontakt auf, gemeinsam schauen wir, welche Unterstützung zu Ihrem Kind passt.

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