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    Schulbegleitung in Oberhausen beantragen: Fachstelle § 35a und Eingliederungshilfe

    Von Jonah, Geschäftsführer

    Viele Familien aus Oberhausen hören zuerst „das macht der LVR“ und starten beim falschen Briefkasten. Für die typische Schulbegleitung eines Kindes, das zu Hause lebt und zur Schule geht, sind die ersten Adressen städtisch: die Fachstelle gem. § 35a SGB VIII in der Alten Heid (seelisch) oder der Fachbereich 3-2-20 Eingliederungshilfe im Sozialrathaus Essener Straße 53 (körperlich, geistig oder Mehrfachbehinderung). Der Landschaftsverband Rheinland bleibt oft Hintergrund, nicht das Formular, das Sie zuerst ausfüllen. Dieser Leitfaden bündelt Kontakte, Zuständigkeiten, Unterlagen, die Verfahrenslots:innen der Stadt und das Persönliche Budget. Er ergänzt unseren Überblick Schulbegleitung Oberhausen: Anbieter, Antragstellung und Kosten und die Standortseite.

    Es geht um Schulbegleitung (Integrationskraft, I-Kraft, Inklusionshilfe, Schulassistenz): individuelle Unterstützung, wenn die Schule den behinderungsbedingten Mehrbedarf nicht allein deckt. NRW-Rahmen: So beantragen Sie eine Schulbegleitung in NRW. Landschaftsverbände: LVR oder LWL. Rechtskreise: § 35a oder § 112. Hier: Oberhausen als kreisfreie Stadt im LVR-Gebiet.

    Was in Oberhausen anders ist als in Essen, Duisburg oder Bottrop

    MerkmalOberhausenEssen (kreisfrei, LVR)Duisburg (kreisfrei, LVR)Bottrop (kreisfrei, LWL)
    Kommunale Strukturkreisfreie Stadtkreisfreie Stadtkreisfreie Stadtkreisfreie Stadt
    LandschaftsverbandLVR (Rheinland)LVR (Rheinland)LVR (Rheinland)LWL (Westfalen)
    Seelische Behinderung (§ 35a SGB VIII)Fachstelle § 35a, Alte Heid 13Jugendamt Stadt EssenJugendamt, Fachdienst Eingliederungshilfe, SonnenwallJugendamt Bottrop (LWL-Hintergrund)
    Körperlich / geistig / Mehrfachbehinderung (Schulzeit)Fachbereich 3-2-20 Eingliederungshilfe, Essener Str. 53örtlicher Träger der Stadt EssenAmt für Soziales, Zentrale Eingliederungshilfe, Schifferstraßeörtlicher Träger Stadt Bottrop (LWL-Hintergrund)
    Erster Briefkasten LVR / LWL?in der Regel nein für Schulbegleitung im Elternhausin der Regel neinin der Regel neinin der Regel nein
    Besonderheit vor OrtVerfahrenslots:innen Rathaus Osterfeld; Persönliches Budget laut Stadt ausdrücklich möglichAntrag lokal in der StadtverwaltungMerkblatt mit PoolverfahrenLWL-Nachbarstadt; Briefkästen trotzdem städtisch

    Der Kontrast zu Essen und Duisburg: alle drei kreisfrei und LVR, in Oberhausen aber zwei klar benannte städtische Briefkästen (Alte Heid vs. Essener Straße) plus eine eigene Verfahrenslots:innen-Stelle. Der Kontrast zu Bottrop: geografisch nah, aber LWL statt LVR. Der erste Briefkasten bleibt in beiden Fällen die Stadtverwaltung, nicht der Landschaftsverband.

    Wer ist zuständig: Fachstelle § 35a oder Eingliederungshilfe?

    Weg A: Fachstelle gem. § 35a SGB VIII (seelisch)

    Die Fachstelle Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII ist für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit (drohender) seelischer Behinderung zuständig. Alltagsbeispiele: Autismus-Spektrum, ADHS, Angststörungen, Depressionen, sofern die Teilhabeprüfung greift. Rechtsgrundlage: § 35a SGB VIII.

    Kontakt laut Stadt Oberhausen (Stand Abruf 21. September 2026):

    StelleDetails
    BehördeFachbereich 3-1-40 / Fachstelle § 35a
    AdresseAlte Heid 13, 46047 Oberhausen
    E-Mailfachstelle35a@oberhausen.de
    ServicezeitenMo bis Do 8:30 bis 12:00 und 13:30 bis 15:00 Uhr; Fr 8:30 bis 12:00 Uhr
    Allgemeines Jugendamt (Einstieg / Leichte Sprache)Tel. +49 208 825-9390, jugendamt@oberhausen.de; Kinder, Jugend und Familie, Mülheimer Straße 6, 46049 Oberhausen

    Eine allgemeine Telefonnummer nennt die Fachstelle nicht. Nutzen Sie die Fachstelle-E-Mail als Einstieg. Die Nummer des Jugendamts hilft, wenn Sie unsicher sind, ob § 35a oder der Sozialrathaus-Weg greift.

    Weg B: Fachbereich 3-2-20 Eingliederungshilfe (körperlich / geistig / Mehrfachbehinderung)

    Für Kinder und Jugendliche mit körperlicher, geistiger oder Mehrfachbehinderung ist die örtliche Eingliederungshilfe der Stadt Oberhausen zuständig. Im Vordergrund steht die Teilhabe an Bildung (§ 112 SGB IX), darunter Schulbegleitung durch Integrationshelfer:innen (inkl. Ganztagsangebote), Begleitung zu Klassenfahrten und Ausflügen, heilpädagogische oder sonstige Maßnahmen sowie Gegenstände und Hilfsmittel.

    Wichtig: Der erste Briefkasten ist das Sozialrathaus Essener Straße 53, nicht der LVR. Die Stadt Oberhausen nennt den LVR ausdrücklich für Kinder vor der Einschulung und für Erwachsene mit Behinderungen. Für die Schulzeit im Elternhaus bleibt die städtische Eingliederungshilfe Ihre erste Adresse.

    Kontakt laut Stadt Oberhausen (Stand Abruf 21. September 2026):

    StelleDetails
    BehördeFachbereich 3-2-20, Eingliederungshilfe (Bereich Ältere Menschen, Pflegebedürftige und behinderte Menschen)
    AdresseSozialrathaus, Essener Str. 53, 46047 Oberhausen (2. Obergeschoss, Südflügel laut Leichte-Sprache-Seite)
    Sammel-E-Mail (empfohlener Einstieg)eingliederungshilfe@oberhausen.de
    Servicezeiten (Serviceportal)Mo, Di, Do 8:00 bis 16:00 Uhr; Mi und Fr 8:00 bis 12:00 Uhr; Termin nach vorheriger Absprache
    Fax+49 208 825-4207

    Die Fälle sind nach Anfangsbuchstaben des Nachnamens auf pädagogische Fachkräfte und Sachbearbeitung verteilt; die aktuelle Zuordnung steht in der Kontaktübersicht der Stadt. Weil Zuordnungen wechseln, starten Sie am sichersten über eingliederungshilfe@oberhausen.de und lassen sich an die zuständige Fachkraft weitervermitteln.

    Schnellzuordnung

    AusgangslageErste Adresse
    (Drohende) seelische Behinderung, Fokus Teilhabe SchuleFachstelle § 35a, Alte Heid 13 / fachstelle35a@oberhausen.de
    Körperliche, geistige oder Mehrfachbehinderung in der SchulzeitEingliederungshilfe, Essener Str. 53 / eingliederungshilfe@oberhausen.de
    Kind noch nicht eingeschult (Vorschulalter)laut Stadt-Übersicht Eingliederungshilfe: LVR
    Erwachsene mit Behinderungenlaut Stadt-Übersicht Eingliederungshilfe: LVR
    Unsicher, welche Behinderungsart maßgebend istschriftlich beantragen; die Stelle muss bei Unzuständigkeit weiterleiten
    „LVR Köln“ gehört, Kind lebt zu Hause und geht zur Schuletrotzdem zuerst städtisches Amt (Alte Heid oder Essener Straße)
    Antrag, Bescheid oder Behördenweg unklarVerfahrenslots:innen Rathaus Osterfeld (siehe unten)

    Verfahrenslots:innen: Beratung beim Antrag

    Oberhausen unterhält eigene Verfahrenslots:innen. Sie begleiten freiwillig, unabhängig und vertraulich. Sie informieren über Rechte und Leistungen der Eingliederungshilfe, helfen beim Ausfüllen von Anträgen, erklären Bescheide und vermitteln zu Ansprechpartner:innen. Die Orientierung gilt dem Willen der jungen Menschen und ihrer Familien.

    Wer kann sich melden? Junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr mit möglichen Leistungsansprüchen der Eingliederungshilfe gem. SGB IX bzw. § 35a SGB VIII (ggf. in Verbindung mit § 41 SGB VIII), sowie Familien, Erziehungs- und Personensorgeberechtigte, Pflegeeltern und gesetzliche Betreuer:innen. Bei Bedarf können Sprachmittler:innen hinzugezogen werden. Die Beratung ist vertraulich; ohne Einverständnis gehen keine Informationen an andere Stellen.

    Kontakt laut Stadt Oberhausen (Stand Abruf 21. September 2026):

    StelleDetails
    BehördeKinder, Jugend und Familie, Fachbereich 3-1-20 / Beratung
    AdresseRathaus Osterfeld, Bottroper Str. 183, 46117 Oberhausen
    E-Mailverfahrens-lotsen@oberhausen.de

    Die Verfahrenslots:innen ersetzen weder den Antrag noch die Entscheidung des Amtes. Sie machen den Weg oft greifbarer, bevor oder während Sie bei Fachstelle oder Eingliederungshilfe einreichen.

    Schritt für Schritt: So stellen Sie den Antrag in Oberhausen

    1. Bedarf mit der Schule besprechen. Situationen statt nur Diagnosen: Unterricht, Pausen, Übergänge, ggf. OGS. Die Schule bleibt für den Unterricht verantwortlich; die Assistenz deckt den behinderungsbedingten Mehrbedarf, nicht Nachhilfe.
    2. Zuständigkeit grob zuordnen. Seelisch: Fachstelle § 35a, Alte Heid 13. Körperlich, geistig, Mehrfachbehinderung: Essener Straße 53. Im Zweifel stellen und weiterleiten lassen. Den LVR als ersten Briefkasten im Elternhaus-Standardfall überspringen.
    3. Unterlagen sammeln. Orientierung unten (städtische Listen zur Teilhabe an Bildung bzw. § 35a). Bei Unsicherheit können Verfahrenslots:innen helfen.
    4. Antrag einreichen und Eingang sichern. Weg A: Alte Heid 13 bzw. fachstelle35a@oberhausen.de. Weg B: Essener Str. 53 bzw. eingliederungshilfe@oberhausen.de. Eingangsbestätigung sichern.
    5. Bedarfsprüfung abwarten. Die Stadt prüft Unterlagen und entscheidet über Bewilligung, Ablehnung oder (bei Wahl) Persönliches Budget. Wer vor Bescheid auf eigene Kosten startet, trägt das finanzielle Risiko. Kostenübernahme frühestens ab Antragstellung.
    6. Bescheid lesen und Träger wählen. Danach greift Ihr Wunsch- und Wahlrecht. Starke Schultern braucht von der Anfrage bis zum Einsatz im Durchschnitt 10 Werktage, sofern die Bewilligung vorliegt und Kapazität frei ist. Das ist unsere eigene Betriebskennzahl, keine Amtsfrist.

    Landesweiter Ablauf: NRW-Leitfaden. Oberhausen ergänzt ihn um die beiden Briefkästen, Verfahrenslots:innen und das Persönliche Budget.

    Unterlagen-Checkliste: körperlich / geistig (Teilhabe an Bildung)

    Quelle: Stadtseite Leistungen zur Teilhabe an Bildung (§ 112 SGB IX) sowie Leichte-Sprache-Seite Schul-Begleitung (Abruf 21. September 2026). Weitere Unterlagen sind möglich; fragen Sie bei der Eingliederungshilfe nach.

    UnterlageWozu
    [ ] Ärztliche Unterlagen (Diagnosen, IQ-Testungen usw.)Nachweis der Behinderung und Fachsicht
    [ ] Schwerbehindertenausweis und/oder Bescheid Versorgungsamtbehinderungsbezogene Nachweise
    [ ] Gutachten des Medizinischen Dienstes über die Pflegebedürftigkeit (falls vorhanden)ergänzende Fachsicht
    [ ] Stellungnahme der Schulebehinderungsbedingte Unterstützung im Unterricht
    [ ] Therapieberichteergänzende Fachsicht
    [ ] Entwicklungsbericht Kindertagesstätte und/oder SchuleVerlauf und Alltagsbedarf
    [ ] Bescheid des Schulamtes über Förderort und Förderschwerpunktschulische Einordnung
    [ ] Nachteilsausgleich (falls vorhanden)Abgrenzung zur Assistenz (Nachteilsausgleich oder Schulbegleitung)
    [ ] weitere Unterlagen nach Rückfrage der StadtVervollständigung des Antrags

    Die Leichte-Sprache-Seite zur Schul-Begleitung nennt beispielhaft: Schwerbehindertenausweis, Therapieberichte, Unterlagen von Ärzt:innen, Berichte von Kita oder Schule, Bescheid vom Schulamt.

    Unterlagen-Checkliste: Fachstelle § 35a (Orientierung)

    Aktuelle Pflichtlisten holen Sie über die Fachstelle (Alte Heid) bzw. fachstelle35a@oberhausen.de. Orientierung:

    UnterlageWozu
    [ ] Fachärztliche Stellungnahme (z. B. Kinder- und Jugendpsychiatrie)Grundlage der seelischen Behinderung / drohenden Behinderung
    [ ] Antrag auf Eingliederungshilfe nach § 35aformale Antragstellung
    [ ] Sorgerechtsnachweiswer antragsberechtigt ist
    [ ] Geburtsurkunde bzw. Identitätsnachweis des KindesIdentifikation
    [ ] Schulische Stellungnahme zum AssistenzbedarfTeilhabe in Unterricht, Pausen, Übergängen
    [ ] Schweigepflichtentbindung (nach Absprache)Abstimmung mit Schule und Fachstellen
    [ ] Berichte aus Therapie / SPZ / Beratungsstelle (falls vorhanden)ergänzende Fachsicht

    Ergänzend hilfreich: eigene Kurzschilderung und Kontaktdaten der Klassenleitung (keine Pflichtunterlage).

    Persönliches Budget laut Stadt Oberhausen

    Leistungen zur Teilhabe an Bildung können laut Stadt Oberhausen auch als Persönliches Budget zur Verfügung gestellt werden (die Stadt nennt § 28 SGB IX, seit 2018 steht die Regelung in § 29 SGB IX). Dabei erhalten Leistungsberechtigte ein monatliches Budget zur selbstständigen Verplanung der benötigten Leistungen. Die Leistung muss beantragt werden. Bei Wahl des Persönlichen Budgets wird eine Zielvereinbarung mit dem Fallmanagement getroffen. Das Persönliche Budget muss laut Stadt mindestens 6 Monate genutzt werden. Fragen dazu stellen Sie bei der Antragstellung.

    Vertiefung: Persönliches Budget Schulbegleitung. Ob Budget oder Sachleistung besser passt, hängt vom Einzelfall ab; die Stadt und ggf. Verfahrenslots:innen können den Unterschied erklären.

    Nach der Bewilligung: Gesamtplan, Matching und Wunsch- und Wahlrecht

    Hat die Stadt den Antrag bewilligt, wird laut Leichte-Sprache-Seite ein Gesamtplan oder Teilhabeplan geschrieben. Darin steht, welche Hilfen das Kind braucht. Der Plan wird immer wieder geprüft. Die Hilfe läuft so lange, wie sie benötigt wird.

    Mit dem Bescheid stehen Stundenumfang und Leistungsart fest. Organisation über freie Träger. Ihr Wunsch- und Wahlrecht bleibt (§ 5 SGB VIII bzw. § 8 SGB IX; Grenzen: unverhältnismäßige Mehrkosten, fehlende Vereinbarungen).

    Kriterien in Oberhausen: Erreichbarkeit in Alt-Oberhausen, Sterkrade und Osterfeld; Vertretung; Einarbeitung; Austausch mit der Klassenleitung; Erfahrung mit beiden Amtswegen. Pool- oder Infrastrukturmodelle an einzelnen Schulen ersetzen die individuelle Prüfung nicht (Poolmodell oder 1:1, Infrastrukturmodell und Poolmodell).

    Nachteilsausgleich und AO-SF ersetzen die Schulbegleitung nicht (Nachteilsausgleich oder Schulbegleitung).

    Nach der Bewilligung braucht Starke Schultern von der Anfrage bis zum Einsatz im Durchschnitt 10 Werktage, sofern Kapazität frei ist. Das ist eine Trägerangabe, keine Amtsfrist. Mehr dazu in Wartezeiten bei der Schulbegleitung.

    Häufige Fragen

    Gehört Oberhausen zum LVR und muss ich den Antrag nach Köln schicken?

    Oberhausen liegt im rheinischen Landesteil (LVR-Gebiet). Laut Stadt-Übersicht Eingliederungshilfe ist der LVR zuständig für Kinder vor der Einschulung und für Erwachsene mit Behinderungen. Für die übliche Schulbegleitung im Elternhaus stellen Sie den Antrag bei der Fachstelle § 35a (Alte Heid) oder bei der Eingliederungshilfe (Essener Straße 53), nicht beim LVR als erstem Briefkasten. Dass der LVR im Hintergrund oft mitgedacht wird, ändert nichts am ersten städtischen Briefkasten.

    Was machen die Verfahrenslots:innen und ersetzen sie den Antrag?

    Nein. Sie beraten und begleiten beim Antrag und beim Verstehen von Bescheiden, unabhängig und vertraulich, für junge Menschen bis 27 und ihre Familien. Den Antrag und die Entscheidung treffen weiter Fachstelle bzw. Eingliederungshilfe. Kontakt: Rathaus Osterfeld, Bottroper Str. 183, verfahrens-lotsen@oberhausen.de.

    Was ist das Persönliche Budget bei der Schulbegleitung?

    Laut Stadt können Leistungen zur Teilhabe an Bildung als Persönliches Budget (§ 29 SGB IX) beantragt werden. Es gibt eine Zielvereinbarung mit dem Fallmanagement und eine Mindestnutzung von 6 Monaten. Details: Persönliches Budget Schulbegleitung.

    Reicht eine Diagnose für den Antrag?

    Nein. Ärztliche Unterlagen und Diagnosen sind nötig, reichen aber nicht allein. Entscheidend ist die Teilhabebeeinträchtigung im Schulalltag. Deshalb gehören schulische Stellungnahme bzw. Entwicklungsberichte und die übrigen Antragsunterlagen dazu.

    Ist Schulbegleitung in Oberhausen kostenpflichtig für Familien?

    Die bewilligte Leistung der Eingliederungshilfe ist für Familien kostenfrei. Finanziert wird sie über Jugendhilfe bzw. Eingliederungshilfe, nicht über ein Elternhonorar an den Träger. Einzelne Leistungen der sozialen Teilhabe können einkommens- und vermögensabhängig sein; das ändert nichts am Grundsatz der Kostenfreiheit der bewilligten Schulbegleitung für die Familie.

    Was tun bei Ablehnung?

    Fristen und Widerspruch erklärt Antrag abgelehnt: Widerspruch in NRW. Bewahren Sie den Bescheid und die Eingangsbestätigung auf. Verfahrenslots:innen können beim Verstehen des Bescheids helfen.

    Unterstützung durch Starke Schultern

    Wenn Sie den Antrag vorbereiten oder nach der Bewilligung eine Fachkraft für Oberhausen suchen, sortieren wir den Weg mit: Fachstelle § 35a oder Eingliederungshilfe Essener Straße, Unterlagen, Schule, später das Matching. Für Familien ist das kostenfrei. Start: Schulbegleitung in Oberhausen, Kontakt oder Hilfeportal. Telefon +49 170 5513301, E-Mail info@starkeschultern.com.

    Jonah

    Geschäftsführer von Starke Schultern

    Und jetzt?

    Der nächste Schritt ist kleiner, als Sie denken.

    Egal, ob Sie sich gerade erst informieren oder der Antrag schon läuft: Wählen Sie, was zu Ihnen passt. Für Familien kostenlos.

    Starke Schultern begleitet Familien vom ersten Gedanken bis zur Bewilligung und übernimmt danach die Schulbegleitung.