Viele Familien aus Bottrop hören zuerst „das macht der LWL“ und starten beim falschen Briefkasten. Für die typische Schulbegleitung eines Kindes, das zu Hause lebt und zur Schule geht, sind die ersten Adressen städtisch: das Jugendamt mit der Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII in der Prosperstraße (seelisch) oder das Sozialamt der Stadt Bottrop am Berliner Platz (körperlich, geistig oder Mehrfachbehinderung). Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe bleibt oft Hintergrund, nicht das Formular, das Sie zuerst ausfüllen. Dieser 2026-Antrag-Guide korrigiert die Vereinfachung „LWL zuerst“, liefert Kontakte, Zuständigkeitstabelle, Unterlagen-Checklisten und Verfahrenslots:innen. Er ergänzt die ältere Übersicht Schulbegleitung in Bottrop: Antragstellung, Kosten und Trägerwahl und die Standortseite.
Es geht um Schulbegleitung (Integrationskraft, I-Kraft, Inklusionshilfe, Schulassistenz): individuelle Unterstützung, wenn die Schule den behinderungsbedingten Mehrbedarf nicht allein deckt. NRW-Rahmen: So beantragen Sie eine Schulbegleitung in NRW. Landschaftsverbände: LVR oder LWL. Rechtskreise: § 35a oder § 112. Hier: Bottrop als kreisfreie Stadt im LWL-Gebiet.
Was in Bottrop anders ist als in Essen, Oberhausen oder Duisburg
| Merkmal | Bottrop | Essen (kreisfrei, LVR) | Oberhausen (kreisfrei, LVR) | Duisburg (kreisfrei, LVR) |
|---|---|---|---|---|
| Kommunale Struktur | kreisfreie Stadt | kreisfreie Stadt | kreisfreie Stadt | kreisfreie Stadt |
| Landschaftsverband | LWL (Westfalen) | LVR (Rheinland) | LVR (Rheinland) | LVR (Rheinland) |
| Seelische Behinderung (§ 35a SGB VIII) | Jugendamt, Prosperstr. 71/1 | Jugendamt Stadt Essen | Fachstelle § 35a, Alte Heid 13 | Jugendamt, Fachdienst Eingliederungshilfe, Sonnenwall |
| Körperlich / geistig / Mehrfachbehinderung (Schulzeit) | Sozialamt Stadt Bottrop, Berliner Platz 7 (Einstieg Haus-der-Beratung) | örtlicher Träger der Stadt Essen | Fachbereich 3-2-20 Eingliederungshilfe, Essener Str. 53 | Amt für Soziales und Wohnen, Zentrale Eingliederungshilfe, Schifferstraße |
| Erster Briefkasten LVR / LWL? | in der Regel nein für Schulbegleitung im Elternhaus | in der Regel nein | in der Regel nein | in der Regel nein |
| Besonderheit vor Ort | LWL-Nachbarstadt zu Essen/Oberhausen; eigenes §-35a-Formular; Verfahrenslots:innen im Jugendamt | Antrag lokal in der Stadtverwaltung | zwei klar getrennte Briefkästen plus Verfahrenslots:innen Rathaus Osterfeld | Merkblatt mit Poolverfahren |
Der Kontrast zu Essen, Oberhausen und Duisburg: geografisch nah, aber LWL statt LVR. Der erste Briefkasten bleibt trotzdem die Stadtverwaltung, nicht der Landschaftsverband in Münster. Die ältere Faustformel „körperlich oder geistig gleich LWL zuerst“ greift für den Elternhaus-Standardfall zu kurz. Veröffentlichen tut die Stadt Bottrop für diesen Weg das Sozialamt; der LWL erscheint dort ausdrücklich bei Leistungen des überörtlichen Trägers und bei Antragsannahme für stationäre bzw. teilstationäre Maßnahmen.
Wer ist zuständig: Jugendamt § 35a oder Sozialamt?
Weg A: Jugendamt, Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII (seelisch)
Die Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII unterstützt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die von seelischer Behinderung bedroht sind. In die Zuständigkeit fällt laut Stadt unter anderem die Beantragung und Steuerung von Integrationshelfer:innen und anderen Einzelfallhilfen zur Verbesserung der Teilhabe am Alltag. Alltagsbeispiele: Autismus-Spektrum, ADHS, Angststörungen, Depressionen, sofern die Teilhabeprüfung greift. Rechtsgrundlage: § 35a SGB VIII.
Kontakt laut Stadt Bottrop und Formular-Kopf (Stand Abruf 28. September 2026):
| Stelle | Details |
|---|---|
| Behörde | Jugendamt der Stadt Bottrop, Sachgebiet Allgemeiner und Besondere Soziale Dienste (51/2-2), Dienstleistung Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII |
| Post- und Besuchsadresse (Formular) | Prosperstr. 71/1, 46236 Bottrop |
| Postfach (LWL-Jugendamtsverzeichnis) | Postfach 101554, 46215 Bottrop |
| Jugendamt-E-Mail (Einstieg) | amt51@bottrop.de |
| Telefon | keine eigene Nummer veröffentlicht; Zentrale der Stadt Tel. +49 2041 7030 |
| Sprechzeiten Sachgebiet (Stadtseite) | Mo, Mi, Do 08:30 bis 12:30 Uhr, Do zusätzlich 14:00 bis 17:00 Uhr; Di und Fr nach telefonischer Vereinbarung |
| Fax Jugendamt (LWL-Verzeichnis) | +49 2041 703797 |
Die Stadtseite zu § 35a nennt mehrere Fachkräfte mit Durchwahl namentlich. Wir geben diese Namen hier nicht wieder: Fallzuordnungen wechseln, und die Stadt pflegt die Liste selbst. Eine eigene Rufnummer veröffentlicht die Stelle nicht. Nutzen Sie amt51@bottrop.de oder die Zentrale der Stadt und lassen Sie sich zur zuständigen Fachkraft für Ihr Kind durchstellen. Die aktuelle Namensliste steht auf der Seite der Stadt Bottrop zur Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII. Die Stadtverwaltung nennt als zentrale Adresse außerdem Ernst-Wilczok-Platz 1, 46236 Bottrop. Für den §-35a-Antrag ist die Prosperstraße laut Formular-Kopf die fachliche Adresse.
Weg B: Sozialamt, Hilfen für Menschen mit Behinderung (körperlich / geistig / Mehrfachbehinderung)
Für körperliche, geistige oder Mehrfachbehinderung verweist die Standortseite Bottrop auf das Sozialamt der Stadt Bottrop und die Teilhabe an Bildung (§ 112 SGB IX). Die Stadtseite „Hilfen für Menschen mit Behinderung (Eingliederungshilfen/Kostenübernahmen)“ ist eine Dienstleistung des Sozialamtes. Dort geht es um Eingliederungshilfe für geistig, körperlich und/oder seelisch behinderte Personen oder von einer solchen Behinderung Bedrohte, sofern es sich um eine dauernde oder wesentliche Behinderung handelt. Die Stadt nennt außerdem Leistungen des überörtlichen Sozialhilfeträgers nach dem AG-SGB IX NRW und die Antragsannahme für stationäre und teilstationäre Maßnahmen bei Zuständigkeit des LWL.
Wichtig: Der erste veröffentlichte Briefkasten für diesen kommunalen Weg ist das Sozialamt (Berliner Platz), nicht der LWL in Münster. Ob im Einzelfall der örtliche oder der überörtliche Träger entscheidet, klärt das Amt. Familien sollten den Antrag nicht selbst nach Münster schicken, solange die Stadt einen kommunalen Einstieg nennt.
Kontakt laut Stadt Bottrop (Stand Abruf 28. September 2026):
| Stelle | Details |
|---|---|
| Behörde | Sozialamt, Hilfen für Menschen mit Behinderung (Eingliederungshilfen/Kostenübernahmen) |
| Adresse Sozialamt | Verwaltungsgebäude Berliner Platz, Berliner Platz 7, 46236 Bottrop |
| Weitere Standortangabe | Horster Straße 6/8 (laut Sozialamt-Seite, gemeinsam mit Berliner Platz) |
| Einstiegs-E-Mail (Eingliederungshilfe) | Haus-der-Beratung@bottrop.de |
| Sozialamt allgemein | amt50@bottrop.de |
| Telefon (Eingliederungshilfe laut Produktseite) | +49 2041 7030 |
| Abteilung | Senioren und Menschen mit Behinderungen; Wohnungsnotfälle (Infotheke im Warteraum der 4. Etage laut Sozialamt-Seite) |
| Persönliche Sprechzeiten | Mo, Mi, Fr jeweils 08:30 bis 12:30 Uhr |
| Telefonische Erreichbarkeit | Mo bis Fr jeweils 08:30 bis 12:30 Uhr |
| Posteinwurf | roter Briefkasten neben dem Eingang Berliner Platz 7 |
Für Bildung und Teilhabe (BuT: Schulbedarf, Ausflüge, Lernförderung) gibt es eine eigene Stelle. Das ist nicht derselbe Weg wie Integrationshelfer:innen. BuT-Kontakt laut Sozialamt-Übersicht: Tel. +49 2041 704507, BildungundTeilhabe@bottrop.de.
Schnellzuordnung
| Ausgangslage | Erste Adresse |
|---|---|
| (Drohende) seelische Behinderung, Fokus Teilhabe Schule | Jugendamt, Prosperstr. 71/1 / amt51@bottrop.de |
| Körperliche, geistige oder Mehrfachbehinderung in der Schulzeit | Sozialamt, Berliner Platz 7 / Haus-der-Beratung@bottrop.de |
| Unsicher, welche Behinderungsart maßgebend ist | schriftlich beantragen; die Stelle muss bei Unzuständigkeit weiterleiten |
| „LWL Münster“ gehört, Kind lebt zu Hause und geht zur Schule | trotzdem zuerst städtisches Amt (Prosperstraße oder Berliner Platz) |
| Antrag, Bescheid oder Behördenweg unklar | Verfahrenslots:innen im Jugendamt (siehe unten) |
| Nur Schulbedarf, Ausflug oder Lernförderung (BuT) | Bildung und Teilhabe, nicht Integrationshelfer-Antrag |
Unique-Data: Verfahrenslots:innen in Bottrop
Bottrop unterhält Verfahrenslots:innen im Jugendamt. Ein Verfahrenslotse bzw. eine Verfahrenslotsin ist laut Stadt eine Ansprechperson im Jugendamt. Sie unterstützt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung oder drohender Behinderung sowie ihre Familien. Ziel: passende Hilfen finden und den Weg durch Anträge und Zuständigkeiten erleichtern.
Wer kann sich melden? Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung oder drohender Behinderung; Eltern, Pflegeeltern oder andere Erziehungsberechtigte; Personen, die sich um diese jungen Menschen kümmern.
Was bieten sie? Informationen über mögliche Leistungen, Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen, Begleitung zu Gesprächen mit Ämtern, Schulen oder anderen Stellen, Erklärung von Bescheiden oder Schreiben, Unterstützung bei der Wahrnehmung von Rechten im Zusammenhang mit Eingliederungshilfeleistungen. Kostenfrei, freiwillig, vertraulich und unabhängig von anderen Stellen.
Kontakt laut Stadt Bottrop (Stand Abruf 28. September 2026):
| Stelle | Details |
|---|---|
| Behörde | Jugendamt, Allgemeiner und Besondere Soziale Dienste / Förderung von Kindern, Jugendlichen und Familien |
| Adresse (Jugendamt) | Prosperstr. 71/1, 46236 Bottrop |
| Einstieg (über das Jugendamt) | amt51@bottrop.de oder Zentrale der Stadt Tel. +49 2041 7030 |
Die Stadtseite nennt zwei Verfahrenslotsinnen namentlich mit Durchwahl, aber weder eine eigene Adresse noch ein eigenes Postfach. Die Namen geben wir hier nicht wieder, sie ändern sich mit der Stellenbesetzung. Fragen Sie über amt51@bottrop.de oder die Zentrale der Stadt nach den Verfahrenslots:innen, dann werden Sie durchgestellt. Die Verfahrenslots:innen ersetzen weder den Antrag noch die Entscheidung des Amtes. Sie machen den Weg oft greifbarer, bevor oder während Sie bei Jugendamt oder Sozialamt einreichen.
Schritt für Schritt: So stellen Sie den Antrag in Bottrop
- Bedarf mit der Schule besprechen. Situationen statt nur Diagnosen: Unterricht, Pausen, Übergänge, ggf. OGS. Die Schule bleibt für den Unterricht verantwortlich; die Assistenz deckt den behinderungsbedingten Mehrbedarf, nicht Nachhilfe.
- Zuständigkeit grob zuordnen. Seelisch: Jugendamt Prosperstr. 71/1. Körperlich, geistig, Mehrfachbehinderung: Sozialamt Berliner Platz 7. Im Zweifel stellen und weiterleiten lassen. Den LWL als ersten Briefkasten im Elternhaus-Standardfall überspringen.
- Unterlagen sammeln. Orientierung unten. Für § 35a stellt die Stadt ein eigenes Formular „Vertrauliche fachärztliche Stellungnahme“ bereit. Informieren Sie die Schulleitung über die vollständige Antragstellung. Bei Unsicherheit können Verfahrenslots:innen helfen.
- Antrag einreichen und Eingang sichern. Weg A: Prosperstr. 71/1 bzw. amt51@bottrop.de. Weg B: Berliner Platz 7 bzw. Haus-der-Beratung@bottrop.de / amt50@bottrop.de. Eingangsbestätigung sichern.
- Bedarfsprüfung abwarten. Die zuständige Stelle prüft Unterlagen und entscheidet über Bewilligung oder Ablehnung. Wer vor Bescheid auf eigene Kosten startet, trägt das finanzielle Risiko. Kostenübernahme frühestens ab Antragstellung.
- Bescheid lesen und Träger wählen. Danach Wunsch- und Wahlrecht. Starke Schultern braucht von der Anfrage bis zum Einsatz im Durchschnitt 10 Werktage, sofern die Bewilligung vorliegt und Kapazität frei ist.
Landesweiter Ablauf: NRW-Leitfaden. Bottrop ergänzt ihn um Prosperstraße vs. Berliner Platz, das §-35a-Formular und Verfahrenslots:innen.
Unique-Data: Formular fachärztliche Stellungnahme (§ 35a)
Die Stadt Bottrop stellt ein achtseitiges Formular „Vertrauliche fachärztliche Stellungnahme (§ 203 StGB / § 76 SGB X) zum Antrag auf Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII“ bereit. Kopfzeile: Jugendamt der Stadt Bottrop, Abteilung 51/2-2, Eingliederungshilfen gem. § 35a SGB VIII, Prosperstr. 71/1, 46236 Bottrop.
Das Formular richtet sich an Fachärzt:innen bzw. Therapeut:innen (u. a. niedergelassene Kinder- und Jugendpsychiater:innen, Kinder- und Jugendpsychotherapeut:innen, Klinik, Ambulanz). Es fragt unter anderem ab:
| Inhaltlicher Block | Wozu |
|---|---|
| Institution, Fachrichtung, Kontaktdaten der Fachkraft | wer die Stellungnahme abgibt |
| Patient:innen-Daten und Einwilligung der Personensorgeberechtigten | Identifikation und Datenschutz |
| Art der Behandlung (ambulant, stationär, teilstationär; erstmalig oder regelmäßig) | Fachkontext |
| Anspruchsberechtigte diagnostische Ergebnisse nach WHO-Kriterien (§ 301 Abs. 2 Satz 1 SGB V) | ob eine (drohende) seelische Störung vorliegt |
| ggf. Hinweis auf Hilfe zur Erziehung nach § 27 ff. SGB VIII | Abgrenzung zu anderen Hilfen |
Aktuelle Pflichtlisten und das Formular holen Sie über das Jugendamt (Prosperstraße) bzw. amt51@bottrop.de. Ohne schulische Schilderung des Assistenzbedarfs bleibt die Teilhabeprüfung oft unvollständig.
Unterlagen-Checkliste: Jugendamt § 35a (Orientierung)
| Unterlage | Wozu |
|---|---|
| [ ] Vertrauliche fachärztliche Stellungnahme (Stadtformular) | Grundlage der seelischen Behinderung / drohenden Behinderung |
| [ ] Antrag auf Eingliederungshilfe nach § 35a | formale Antragstellung |
| [ ] Sorgerechtsnachweis | wer antragsberechtigt ist |
| [ ] Geburtsurkunde bzw. Identitätsnachweis des Kindes | Identifikation |
| [ ] Schulische Stellungnahme zum Assistenzbedarf | Teilhabe in Unterricht, Pausen, Übergängen |
| [ ] Schweigepflichtentbindung (nach Absprache) | Abstimmung mit Schule und Fachstellen |
| [ ] Berichte aus Therapie / SPZ / Beratungsstelle (falls vorhanden) | ergänzende Fachsicht |
Ergänzend hilfreich: eigene Kurzschilderung und Kontaktdaten der Klassenleitung (keine Pflichtunterlage).
Unterlagen-Checkliste: Sozialamt / körperlich und geistig (Orientierung)
Eine detaillierte öffentliche Schulbegleitungs-Checkliste des Bottroper Sozialamtes lag beim Abruf nicht in derselben Klarheit vor wie die §-35a-Seite. Orientierung an üblichen Unterlagen zur Teilhabe an Bildung; aktuelle Pflichtlisten fragen Sie bei Haus-der-Beratung@bottrop.de bzw. am Berliner Platz nach.
| Unterlage | Wozu |
|---|---|
| [ ] Ärztliche Unterlagen (Diagnosen, Fachgutachten) | Nachweis der Behinderung und Fachsicht |
| [ ] Schwerbehindertenausweis und/oder Bescheid Versorgungsamt (falls vorhanden) | behinderungsbezogene Nachweise |
| [ ] Stellungnahme der Schule | behinderungsbedingte Unterstützung im Unterricht |
| [ ] Therapieberichte / Entwicklungsberichte | ergänzende Fachsicht |
| [ ] Bescheid des Schulamtes über Förderort und Förderschwerpunkt (falls vorhanden) | schulische Einordnung |
| [ ] Nachteilsausgleich (falls vorhanden) | Abgrenzung zur Assistenz (Nachteilsausgleich oder Schulbegleitung) |
| [ ] weitere Unterlagen nach Rückfrage der Stadt | Vervollständigung des Antrags |
Nach der Bewilligung: Matching und Wunsch- und Wahlrecht
Mit dem Bescheid stehen Stundenumfang und Leistungsart fest. Organisation über freie Träger. Ihr Wunsch- und Wahlrecht bleibt (§ 5 SGB VIII bzw. § 8 SGB IX; Grenzen: unverhältnismäßige Mehrkosten, fehlende Vereinbarungen).
Kriterien in Bottrop: Erreichbarkeit in Stadtmitte, Kirchhellen, Boy, Eigen, Fuhlenbrock und Welheim; Vertretung; Einarbeitung; Austausch mit der Klassenleitung; Erfahrung mit Jugendamt- und Sozialamt-Weg. Pool- oder Infrastrukturmodelle an einzelnen Schulen ersetzen die individuelle Prüfung nicht (Poolmodell oder 1:1, Infrastrukturmodell und Poolmodell).
Nachteilsausgleich und AO-SF ersetzen die Schulbegleitung nicht (Nachteilsausgleich oder Schulbegleitung).
Von der Anfrage bis zum Einsatz braucht Starke Schultern im Durchschnitt 10 Werktage, sofern die Bewilligung vorliegt und Kapazität frei ist. Das ist keine Amtsfrist.
Häufige Fragen
Gehört Bottrop zum LWL und muss ich den Antrag nach Münster schicken?
Bottrop liegt im westfälischen Landesteil (LWL-Gebiet). Für die übliche Schulbegleitung im Elternhaus stellen Sie den Antrag beim Jugendamt (Prosperstr. 71/1, § 35a) oder beim Sozialamt (Berliner Platz 7), nicht beim LWL als erstem Briefkasten. Die Stadt nennt den LWL ausdrücklich im Zusammenhang mit Leistungen des überörtlichen Trägers und mit Antragsannahme für stationäre bzw. teilstationäre Maßnahmen. Dass der LWL im Hintergrund oft mitgedacht wird, ändert nichts am ersten städtischen Briefkasten. Vertiefung: LVR oder LWL.
Was machen die Verfahrenslots:innen und ersetzen sie den Antrag?
Nein. Sie beraten und begleiten beim Antrag und beim Verstehen von Bescheiden, unabhängig und vertraulich, für junge Menschen bis 27 und ihre Familien, bei körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung. Den Antrag und die Entscheidung treffen weiter Jugendamt bzw. Sozialamt. Kontakt über amt51@bottrop.de oder die Zentrale der Stadt +49 2041 7030, Stichwort Verfahrenslots:innen.
Reicht eine Diagnose für den Antrag?
Nein. Ärztliche Unterlagen und Diagnosen sind nötig, reichen aber nicht allein. Entscheidend ist die Teilhabebeeinträchtigung im Schulalltag. Deshalb gehören schulische Stellungnahme bzw. Entwicklungsberichte und die übrigen Antragsunterlagen dazu. Für § 35a gibt es in Bottrop ein eigenes Formular für die fachärztliche Stellungnahme.
Ist Schulbegleitung in Bottrop kostenpflichtig für Familien?
Die bewilligte Leistung der Eingliederungshilfe ist für Familien kostenfrei. Finanziert wird sie über Jugendhilfe bzw. Eingliederungshilfe, nicht über ein Elternhonorar an den Träger. Einzelne Leistungen der sozialen Teilhabe können einkommens- und vermögensabhängig sein; das ändert nichts am Grundsatz der Kostenfreiheit der bewilligten Schulbegleitung für die Familie.
Was tun bei Ablehnung?
Fristen und Widerspruch erklärt Antrag abgelehnt: Widerspruch in NRW. Bewahren Sie den Bescheid und die Eingangsbestätigung auf. Verfahrenslots:innen können beim Verstehen des Bescheids helfen.
Unterstützung durch Starke Schultern
Wenn Sie den Antrag vorbereiten oder nach der Bewilligung eine Fachkraft für Bottrop suchen, sortieren wir den Weg mit: Jugendamt Prosperstraße oder Sozialamt Berliner Platz, Unterlagen, Schule, später das Matching. Für Familien ist das kostenfrei. Start: Schulbegleitung in Bottrop, Kontakt oder Hilfeportal. Telefon +49 170 5513301, E-Mail info@starkeschultern.com.
