FASD & Schulbegleitung

    Häufige Fragen zu FASD (Fetale Alkoholspektrumstörung), Schulbegleitung, Nachteilsausgleich und Unterstützung im Schulalltag.

    Häufig gestellte Fragen zu FASD & Schulbegleitung

    Was ist FASD (Fetale Alkoholspektrumstörung)?
    FASD steht für Fetal Alcohol Spectrum Disorder - auf Deutsch: Fetale Alkoholspektrumstörung. Es ist ein Oberbegriff für alle vorgeburtlichen Schädigungen, die durch Alkoholkonsum der Mutter während der Schwangerschaft entstehen. FASD ist die häufigste nicht-genetische Ursache für geistige Behinderungen in Deutschland. Schätzungen gehen von über 10.000 Neugeborenen pro Jahr aus, die betroffen sind.
    Hat mein Kind mit FASD Anspruch auf Schulbegleitung?
    Ja, Kinder mit FASD haben in der Regel Anspruch auf Schulbegleitung als Eingliederungshilfe. Je nach Art und Schwere der Beeinträchtigung erfolgt die Beantragung über das Jugendamt (§35a SGB VIII bei seelischer Behinderung) oder das Sozialamt (SGB IX bei geistiger oder körperlicher Behinderung). Eine ärztliche Diagnose und eine Stellungnahme der Schule sind erforderlich.
    Wie äußert sich FASD im Schulalltag?
    Kinder mit FASD zeigen im Schulalltag oft Schwierigkeiten mit Konzentration, Impulskontrolle, Arbeitsgedächtnis und der Einhaltung von Regeln. Sie haben häufig Probleme, Konsequenzen zu verstehen, soziale Situationen richtig einzuschätzen und Gelerntes auf neue Kontexte zu übertragen. Reizüberflutung, schnelle Ermüdung und emotionale Ausbrüche sind typisch.
    Welche besonderen Herausforderungen gibt es bei FASD in der Schule?
    Zu den größten Herausforderungen zählen: eingeschränkte Impulskontrolle, Schwierigkeiten beim Filtern von Reizen, fehlendes Verständnis für abstrakte Konzepte (z.B. Zeit, Geld), Probleme mit dem Kurzzeitgedächtnis und schnelle Überforderung in Gruppensituationen. Viele Kinder mit FASD wirken zunächst kompetenter als sie sind, was zu Überforderung und Missverständnissen führt.
    Welchen Nachteilsausgleich gibt es bei FASD?
    Kinder mit FASD können Nachteilsausgleich erhalten, z.B.: verlängerte Bearbeitungszeiten, vereinfachte Aufgabenstellungen, reizarmer Arbeitsplatz, häufigere Pausen, mündliche statt schriftliche Prüfungen, visuelle Hilfen und klare Tagesstruktur. Der Nachteilsausgleich wird bei der Schulleitung beantragt - idealerweise mit ärztlichem Attest und therapeutischer Empfehlung.
    Wie unterscheidet sich FASD von ADHS?
    FASD und ADHS zeigen ähnliche Symptome wie Unaufmerksamkeit, Impulsivität und Hyperaktivität, haben aber unterschiedliche Ursachen. FASD ist eine vorgeburtliche Schädigung durch Alkohol, ADHS eine neurobiologische Entwicklungsstörung. Bei FASD sind zusätzlich oft das Arbeitsgedächtnis, das Verständnis von Ursache-Wirkung und die exekutiven Funktionen stärker beeinträchtigt. FASD wird häufig als ADHS fehldiagnostiziert - eine korrekte Diagnose ist entscheidend für die richtige Förderung.
    Wie wird FASD diagnostiziert?
    Die Diagnose erfolgt durch spezialisierte FASD-Zentren oder Sozialpädiatrische Zentren (SPZ). Sie basiert auf vier Säulen: Wachstumsauffälligkeiten, Gesichtsmerkmale (bei FAS), ZNS-Auffälligkeiten und bestätigter oder wahrscheinlicher Alkoholkonsum in der Schwangerschaft. Bei Pflege- und Adoptivkindern kann die Bestätigung des Alkoholkonsums entfallen, wenn die anderen Kriterien erfüllt sind.
    Was kann eine Schulbegleitung bei FASD konkret leisten?
    Die Schulbegleitung unterstützt bei der Strukturierung des Schulalltags, gibt klare Anweisungen in einfacher Sprache, hilft bei der Impulskontrolle, begleitet soziale Interaktionen und schafft einen reizarmen Rahmen. Sie dient als verlässliche Bezugsperson und Brücke zwischen Kind, Lehrkräften und Eltern. Besonders wichtig: Geduld, Wiederholung und Verständnis für die unsichtbare Behinderung.
    Kann mein Kind mit FASD eine Regelschule besuchen?
    Ja, viele Kinder mit FASD besuchen mit der richtigen Unterstützung erfolgreich Regelschulen. Eine Schulbegleitung kann entscheidend dazu beitragen, dass der Schulbesuch gelingt. In manchen Fällen kann eine Förderschule die bessere Wahl sein - die Entscheidung sollte individuell und in enger Abstimmung mit Therapeuten, Schule und Jugendamt getroffen werden.
    Wo finde ich Beratung zu FASD und Schulbegleitung?
    Starke Schultern berät Familien kostenlos und individuell zum Thema FASD und Schulbegleitung. Wir haben Erfahrung in der Begleitung von Kindern mit FASD und sind an über 10 Standorten in Deutschland vertreten - u.a. in Essen, Köln, Bonn, Bielefeld und Hamburg. Zusätzlich empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit FASD-Fachzentren und dem FASD Deutschland e.V.

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