Was macht ein Schulbegleiter?
Aufgaben, Grenzen und Zusammenarbeit — alles was Eltern und Bewerber wissen müssen.
Häufig gestellte Fragen zu den Aufgaben
Grenzen der Schulbegleitung — Was dürfen Schulbegleiter nicht?
Schulbegleitung ist eine wertvolle Unterstützung, hat aber klare Grenzen. Diese Abgrenzung schützt sowohl das Kind als auch den Schulbegleiter und sorgt für professionelle Zusammenarbeit im Schulteam.
Kein Unterricht
Schulbegleiter erteilen keinen Unterricht, geben keine Noten und übernehmen keine Lehrfunktion. Die inhaltliche Wissensvermittlung bleibt Aufgabe der Lehrkraft.
Keine Therapie
Therapeutische Maßnahmen wie Logopädie, Ergotherapie oder Psychotherapie gehören nicht zu den Aufgaben der Schulbegleitung — auch wenn der Schulbegleiter pädagogisch geschult ist.
Keine medizinischen Entscheidungen
Schulbegleiter dürfen keine medizinischen Entscheidungen treffen, keine Medikamente verabreichen (außer mit klarer ärztlicher Anweisung und Elternvollmacht) und keine Diagnosen stellen.
Keine Aufsichtspflicht für die Klasse
Die Aufsichtspflicht liegt bei der Lehrkraft. Der Schulbegleiter ist ausschließlich für das begleitete Kind zuständig — nicht für die gesamte Klasse.
Keine Disziplinarmaßnahmen
Schulbegleiter dürfen keine Strafen verhängen, keine Verweise aussprechen und keine disziplinarischen Maßnahmen gegenüber anderen Kindern ergreifen.
Keine Elternersatzrolle
Trotz enger Beziehung zum Kind: Der Schulbegleiter ersetzt nicht die Eltern. Erziehungsentscheidungen und familiäre Angelegenheiten liegen nicht in seinem Verantwortungsbereich.
Diese klaren Grenzen ermöglichen eine professionelle Zusammenarbeit zwischen Schulbegleiter, Lehrkraft und Eltern. Bei Starke Schultern schulen wir unsere Mitarbeitenden umfassend zu diesen Abgrenzungen, damit die Schulbegleitung effektiv und im besten Interesse des Kindes erfolgt.
Fragen zur Schulbegleitung?
Ob als Elternteil oder als Bewerber — wir beraten Sie gerne persönlich und kostenlos.
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