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    Häufige Fragen

    Integrationskraft Schule: Was ist eine I-Kraft?

    Alles über Integrationskräfte in der Schule: Aufgaben, Unterschied zum Schulbegleiter, Beantragung und Kosten, verständlich erklärt.

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    Grundlagen

    Integrationskraft und Schulbegleiter: dieselbe Aufgabe

    FAQ

    Häufig gestellte Fragen zur Integrationskraft

    Was ist eine Integrationskraft (I-Kraft)?

    Eine Integrationskraft - häufig auch als I-Kraft, Schulbegleiter, Inklusionshelfer oder Schulassistenz bezeichnet - ist eine Person, die ein Kind mit besonderem Förderbedarf individuell im Schulalltag unterstützt. Die Integrationskraft ermöglicht dem Kind die Teilhabe am regulären Unterricht und hilft bei der sozialen Integration in die Klasse. Die Tätigkeit wird als Maßnahme der Eingliederungshilfe vom Jugend- oder Sozialamt finanziert.

    Was ist der Unterschied zwischen Integrationskraft und Schulbegleiter?

    Es gibt keinen inhaltlichen Unterschied. Die Begriffe 'Integrationskraft' (I-Kraft), 'Schulbegleiter', 'Inklusionshelfer', 'Integrationshelfer' und 'Schulassistenz' bezeichnen dieselbe Tätigkeit. Die Bezeichnung variiert je nach Bundesland, Kommune und Kostenträger. In Nordrhein-Westfalen ist 'Integrationskraft' oder 'I-Kraft' besonders gebräuchlich, während in anderen Bundesländern häufiger 'Schulbegleiter' verwendet wird.

    Was ist ein I-Helfer?

    I-Helfer ist die Kurzform von Integrationshelfer und meint dasselbe wie Integrationskraft, I-Kraft oder Schulbegleiter: eine Person, die ein Kind mit Behinderung oder drohender Behinderung im Schulalltag begleitet, damit es am Unterricht und am Schulleben teilnehmen kann. Der Begriff ist vor allem im Rheinland, im Ruhrgebiet und in Ostwestfalen verbreitet. Ein I-Helfer arbeitet in der Regel bei einem Träger wie Starke Schultern und wird vom Jugendamt oder Amt für Soziales als Eingliederungshilfe finanziert.

    Was ist der Unterschied zwischen I-Helfer und Schulbegleiter?

    Keiner. I-Helfer, Integrationshelfer, Integrationskraft, I-Kraft, Inklusionshelfer, Schulassistenz und Schulbegleiter bezeichnen dieselbe Tätigkeit. Unterschiede gibt es nur in der Bezeichnung je nach Region, Kostenträger und Träger. Für den Antrag, die Finanzierung und die Aufgaben spielt der Name keine Rolle.

    Welche Aufgaben hat eine Integrationskraft in der Schule?

    Die Aufgaben einer Integrationskraft umfassen: Unterstützung bei der Unterrichtsteilnahme (Konzentrationshilfen, Aufgabenstrukturierung), Förderung der sozialen Integration (Kontaktaufnahme, Konfliktlösung), Hilfe bei der Organisation des Schulalltags (Materialien, Stundenplan), Kommunikationsunterstützung (verbal und nonverbal), Unterstützung bei der Selbstversorgung (Mahlzeiten, Toilettengänge) und Krisenintervention bei Überforderungssituationen. Die konkrete Ausgestaltung richtet sich immer nach dem individuellen Bedarf des Kindes.

    Was darf ein Integrationshelfer nicht?

    Ein Integrationshelfer (I-Helfer) unterrichtet nicht, benotet nicht und übernimmt keine Aufsichtspflicht der Lehrkraft für die ganze Klasse. Er darf keine Nachhilfe erteilen, keine medizinischen Behandlungen durchführen, die eine Pflegefachkraft erfordern, und keine Entscheidungen über Förderziele oder Schullaufbahn treffen. Auch Hausaufgaben zu Hause gehören nicht dazu. Seine Aufgabe ist die individuelle Unterstützung eines Kindes im Schulalltag, im Rahmen des Hilfeplans und in Abstimmung mit Lehrkräften und Eltern.

    Wer bezahlt den I-Helfer?

    Der I-Helfer wird als Eingliederungshilfe vom zuständigen Amt bezahlt: bei seelischen Beeinträchtigungen (etwa Autismus, ADHS, Angststörungen) vom Jugendamt nach § 35a SGB VIII, bei körperlichen oder geistigen Behinderungen vom Amt für Soziales oder Sozialamt der Stadt nach § 112 SGB IX. In Karlsruhe heißt die Stelle Sozial- und Jugendbehörde, in Hamburg läuft es über das Bezirksamt. Für die Familie entstehen keine Kosten. Der Antrag wird bei der Stadt gestellt, nicht bei einem Landschaftsverband.

    Wann braucht ein Kind eine Integrationskraft?

    Ein Kind benötigt eine Integrationskraft, wenn es aufgrund einer Behinderung oder drohenden Behinderung ohne individuelle Unterstützung nicht am regulären Schulunterricht teilnehmen kann. Typische Gründe sind: Autismus-Spektrum-Störungen, ADHS mit starker Ausprägung, körperliche Behinderungen, geistige Behinderungen, schwere emotionale und soziale Entwicklungsstörungen, Angststörungen oder selektiver Mutismus. Die Notwendigkeit wird durch ein ärztliches oder psychologisches Gutachten festgestellt.

    Wie bekomme ich eine Integrationskraft für mein Kind?

    Der Weg zur Integrationskraft führt über einen Antrag auf Eingliederungshilfe beim zuständigen Jugendamt (bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII) oder Sozialamt (bei körperlicher/geistiger Behinderung nach SGB IX). Benötigt werden: ein ärztliches oder psychologisches Gutachten, eine Stellungnahme der Schule und der ausgefüllte Antrag. Starke Schultern unterstützt Sie gerne bei der Antragstellung - kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Beratung.

    Was kostet eine Integrationskraft?

    Für Familien ist die Integrationskraft kostenfrei. Die Kosten werden vollständig vom Jugendamt oder Sozialamt als Eingliederungshilfe übernommen. Es fällt kein Eigenanteil an. Die monatlichen Kosten für den Träger liegen je nach Stundenumfang und Qualifikation zwischen 2.000 und 4.000 Euro.

    Wie lange begleitet eine Integrationskraft mein Kind?

    Die Bewilligung einer Integrationskraft erfolgt in der Regel für ein Schuljahr und wird dann auf Antrag verlängert. Die Begleitung kann so lange fortgesetzt werden, wie der Bedarf besteht - von der Grundschule bis zum Schulabschluss. Ziel ist es, die Selbstständigkeit des Kindes schrittweise zu fördern, sodass die Unterstützung im Laufe der Zeit reduziert werden kann.

    Kann eine Integrationskraft auch im Kindergarten eingesetzt werden?

    Ja, Integrationskräfte können auch in Kindertagesstätten und Kindergärten eingesetzt werden. Hier spricht man häufig von 'Integrationshilfe in der Kita'. Die Beantragung und Finanzierung erfolgt analog zur Schulbegleitung über die Eingliederungshilfe. Starke Schultern konzentriert sich auf den schulischen Bereich, berät Sie aber gerne zu den Möglichkeiten.

    Ersetzt die Integrationskraft die Lehrkraft?

    Nein, die Integrationskraft ersetzt nicht die Lehrkraft und übernimmt keine pädagogischen Aufgaben im engeren Sinne. Sie ist kein Nachhilfelehrer und erteilt keinen Unterricht. Die Integrationskraft ergänzt die Arbeit der Lehrkraft, indem sie dem Kind hilft, am Unterricht teilzunehmen und die Inhalte zu verarbeiten. Die Verantwortung für den Unterricht liegt weiterhin bei der Lehrkraft.

    Wo finde ich eine qualifizierte Integrationskraft?

    Starke Schultern stellt qualifizierte Integrationskräfte an 15 Standorten: Essen, Mülheim an der Ruhr, Gelsenkirchen, Bottrop, Duisburg, Oberhausen, Velbert, Wuppertal, Köln, Bonn, Bielefeld, Paderborn, Kreis Gütersloh, Hamburg und Karlsruhe. Alle Mitarbeitenden werden geschult, fest angestellt und sorgfältig auf das jeweilige Kind abgestimmt. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Beratung.

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