Integrationskraft Schule - Was ist eine I-Kraft?

    Alles über Integrationskräfte in der Schule: Aufgaben, Unterschied zum Schulbegleiter, Beantragung und Kosten - verständlich erklärt.

    Eine Integrationskraft (kurz I-Kraft) unterstützt Kinder mit besonderem Förderbedarf individuell im Schulalltag. In vielen Regionen Deutschlands - insbesondere in NRW - ist der Begriff „Integrationskraft" gebräuchlicher als „Schulbegleiter", obwohl beide Begriffe dieselbe Tätigkeit beschreiben.

    Auf dieser Seite erfahren Sie alles über die Aufgaben, die Beantragung und die Kosten einer Integrationskraft. Als erfahrener Träger bietet Starke Schultern qualifizierte Integrationskräfte in Essen, Köln, Bonn und an weiteren Standorten.

    Häufig gestellte Fragen zur Integrationskraft

    Was ist eine Integrationskraft (I-Kraft)?
    Eine Integrationskraft - häufig auch als I-Kraft, Schulbegleiter, Inklusionshelfer oder Schulassistenz bezeichnet - ist eine Person, die ein Kind mit besonderem Förderbedarf individuell im Schulalltag unterstützt. Die Integrationskraft ermöglicht dem Kind die Teilhabe am regulären Unterricht und hilft bei der sozialen Integration in die Klasse. Die Tätigkeit wird als Maßnahme der Eingliederungshilfe vom Jugend- oder Sozialamt finanziert.
    Was ist der Unterschied zwischen Integrationskraft und Schulbegleiter?
    Es gibt keinen inhaltlichen Unterschied. Die Begriffe 'Integrationskraft' (I-Kraft), 'Schulbegleiter', 'Inklusionshelfer', 'Integrationshelfer' und 'Schulassistenz' bezeichnen dieselbe Tätigkeit. Die Bezeichnung variiert je nach Bundesland, Kommune und Kostenträger. In Nordrhein-Westfalen ist 'Integrationskraft' oder 'I-Kraft' besonders gebräuchlich, während in anderen Bundesländern häufiger 'Schulbegleiter' verwendet wird.
    Welche Aufgaben hat eine Integrationskraft in der Schule?
    Die Aufgaben einer Integrationskraft umfassen: Unterstützung bei der Unterrichtsteilnahme (Konzentrationshilfen, Aufgabenstrukturierung), Förderung der sozialen Integration (Kontaktaufnahme, Konfliktlösung), Hilfe bei der Organisation des Schulalltags (Materialien, Stundenplan), Kommunikationsunterstützung (verbal und nonverbal), Unterstützung bei der Selbstversorgung (Mahlzeiten, Toilettengänge) und Krisenintervention bei Überforderungssituationen. Die konkrete Ausgestaltung richtet sich immer nach dem individuellen Bedarf des Kindes.
    Wann braucht ein Kind eine Integrationskraft?
    Ein Kind benötigt eine Integrationskraft, wenn es aufgrund einer Behinderung oder drohenden Behinderung ohne individuelle Unterstützung nicht am regulären Schulunterricht teilnehmen kann. Typische Gründe sind: Autismus-Spektrum-Störungen, ADHS mit starker Ausprägung, körperliche Behinderungen, geistige Behinderungen, schwere emotionale und soziale Entwicklungsstörungen, Angststörungen oder selektiver Mutismus. Die Notwendigkeit wird durch ein ärztliches oder psychologisches Gutachten festgestellt.
    Wie bekomme ich eine Integrationskraft für mein Kind?
    Der Weg zur Integrationskraft führt über einen Antrag auf Eingliederungshilfe beim zuständigen Jugendamt (bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII) oder Sozialamt (bei körperlicher/geistiger Behinderung nach SGB IX). Benötigt werden: ein ärztliches oder psychologisches Gutachten, eine Stellungnahme der Schule und der ausgefüllte Antrag. Starke Schultern unterstützt Sie gerne bei der Antragstellung - kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Beratung.
    Was kostet eine Integrationskraft?
    Für Familien ist die Integrationskraft kostenfrei. Die Kosten werden vollständig vom Jugendamt oder Sozialamt als Eingliederungshilfe übernommen. Es fällt kein Eigenanteil an. Die monatlichen Kosten für den Träger liegen je nach Stundenumfang und Qualifikation zwischen 2.000 und 4.000 Euro.
    Wie lange begleitet eine Integrationskraft mein Kind?
    Die Bewilligung einer Integrationskraft erfolgt in der Regel für ein Schuljahr und wird dann auf Antrag verlängert. Die Begleitung kann so lange fortgesetzt werden, wie der Bedarf besteht - von der Grundschule bis zum Schulabschluss. Ziel ist es, die Selbstständigkeit des Kindes schrittweise zu fördern, sodass die Unterstützung im Laufe der Zeit reduziert werden kann.
    Kann eine Integrationskraft auch im Kindergarten eingesetzt werden?
    Ja, Integrationskräfte können auch in Kindertagesstätten und Kindergärten eingesetzt werden. Hier spricht man häufig von 'Integrationshilfe in der Kita'. Die Beantragung und Finanzierung erfolgt analog zur Schulbegleitung über die Eingliederungshilfe. Starke Schultern konzentriert sich auf den schulischen Bereich, berät Sie aber gerne zu den Möglichkeiten.
    Ersetzt die Integrationskraft die Lehrkraft?
    Nein, die Integrationskraft ersetzt nicht die Lehrkraft und übernimmt keine pädagogischen Aufgaben im engeren Sinne. Sie ist kein Nachhilfelehrer und erteilt keinen Unterricht. Die Integrationskraft ergänzt die Arbeit der Lehrkraft, indem sie dem Kind hilft, am Unterricht teilzunehmen und die Inhalte zu verarbeiten. Die Verantwortung für den Unterricht liegt weiterhin bei der Lehrkraft.
    Wo finde ich eine qualifizierte Integrationskraft?
    Starke Schultern vermittelt qualifizierte Integrationskräfte an über 10 Standorten in Deutschland: Essen, Köln, Bonn, Bielefeld, Paderborn, Duisburg, Oberhausen, Kreis Gütersloh, Karlsruhe und Hamburg. Alle unsere Mitarbeitenden erhalten umfassende Schulungen und werden sorgfältig auf die Bedürfnisse des jeweiligen Kindes abgestimmt. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Beratung.

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