Niemand zählt die Schulbegleitung in NRW. Wir haben zusammengetragen, was belegt ist.
Wie viele Kinder in Nordrhein-Westfalen haben eine Schulbegleitung? Die ehrliche Antwort lautet: Das weiß niemand. Nicht das Schulministerium, nicht das Sozialministerium, nicht die Statistikbehörde. Die Landesregierung hat es dem Landtag 2023 selbst geschrieben: Die Zahl der Anträge auf Schulbegleitung wird nicht erhoben und ist ihr deshalb nicht bekannt. Auch Wartezeiten misst das Land nicht.
Gleichzeitig streiten Kommunen, Land und Verbände über kaum etwas so laut wie über die Kosten genau dieser Hilfe. Wir fanden: Das passt nicht zusammen. Deshalb haben wir in den vergangenen Monaten alles zusammengetragen, was sich zu Schulbegleitung in NRW tatsächlich belegen lässt. Herausgekommen ist eine Studie mit rund 200 Seiten: Schulbegleitung in Nordrhein-Westfalen. Die aktuelle Situation 2026.
Drei Zahlen, die fast alle verwechseln
Wer über Schulbegleitung in NRW spricht, wirft meist drei völlig verschiedene Zählungen in einen Topf. Die Studie hält sie auseinander:
43.959 junge Menschen erhielten 2024 in NRW eine Hilfe nach Paragraf 35a SGB VIII, also Eingliederungshilfe bei einer seelischen Beeinträchtigung. Das ist die größte und aktuellste Landeszahl. Aber sie zählt alle Hilfeorte, nicht nur die Schule, und sie ist eine Mindestzahl, weil Essen 2024 keine Daten liefern konnte.
28.819 Schülerinnen und Schüler mit genehmigter Integrationshilfe an NRW-Schulen hat die Universität Wuppertal für das Schuljahr 2021/22 hochgerechnet. Das ist die beste Annäherung an eine Schulbegleitungszahl, die NRW je hatte. Sie ist allerdings drei bis vier Jahre alt und wurde nie fortgeschrieben.
12.639 Hilfen nach Paragraf 35a liefen am 31. Dezember 2021 am Durchführungsort Schule. Diese Zahl hat die Landesregierung dem Landtag ein einziges Mal geliefert. Danach nie wieder.
Keine dieser drei Zahlen ist "die" Schulbegleitungszahl. Wer sie addiert, zählt doppelt. Wer eine davon zur Wahrheit erklärt, unterschlägt die anderen beiden.
Was die Studie sonst noch zeigt
Die Kosten steigen deutlich schneller als die Schülerzahl: Die Ausgaben nach Paragraf 35a wuchsen von 78 Millionen Euro im Jahr 2006 auf 793 Millionen Euro im Jahr 2024. Köln meldet für die Jugendhilfe-Schulbegleitung ein Plus von 555 Prozent in zehn Jahren. In Bochum trägt Schulbegleitung 85,7 Prozent der Kosten der ambulanten Eingliederungshilfe.
Die Zuständigkeit bleibt gespalten: Bei seelischen Beeinträchtigungen entscheidet das Jugendamt, bei körperlichen und geistigen das Sozialamt der Stadt oder des Kreises. Die oft gehörte Formel "der LVR zahlt das" ist für den Regelfall falsch. Und: Ablehnungen mit dem pauschalen Satz "das ist pädagogisch, Aufgabe der Schule" stehen in Spannung zur Rechtsprechung von Bundessozialgericht und OVG NRW, die den Kernbereich der Schule eng ziehen, auch an Förderschulen.
Vor allem aber dokumentiert die Studie 14 konkrete Datenlücken: keine Fallstatistik, keine Personalzahl, keine Wartezeitenerhebung, kein landesweiter Stundensatz. Ein Land, das 793 Millionen Euro für 35a-Hilfen ausgibt, zählt die Leistung, um die der Streit geht, nicht als eigene Zeile.
Was das für Familien bedeutet
Für Eltern ist die Studie vor allem eine Landkarte: Kapitel 1 und 2 erklären ohne Jurastudium, wohin der Antrag geht, welche Unterlagen gebraucht werden, was im Bescheid stehen sollte und warum die ambulante Schulbegleitung für Familien in der Regel beitragsfrei ist. Wer gerade einen Antrag stellen will oder eine Ablehnung bekommen hat, findet dort die Grundlagen mit allen Fundstellen.
Studie lesen und herunterladen
Die komplette Studie gibt es kostenlos, inklusive aller 13 Grafiken, des Glossars und des Quellenverzeichnisses mit über 130 amtlichen und wissenschaftlichen Quellen:
- Übersicht, Kernbefunde und Grafiken: starkeschultern.com/schulbegleitung-nrw-studie
- Direkt als PDF: auf der Studienseite, zusammen mit einer zweiseitigen Presseinformation
In den kommenden Wochen greifen wir hier im Blog die wichtigsten Themen der Studie einzeln auf: Wartezeiten, die Kernbereich-Rechtsprechung, die Kostendebatte, Poolmodelle und die Frage, was eigentlich in einen guten Bescheid gehört.
Jede Zahl in der Studie trägt Jahr, Definition und Quelle. Wo zwei Quellen auseinanderlaufen, stehen beide. Wo nichts belegt ist, steht: nicht belegt. So hätten wir uns die Debatte über Schulbegleitung schon lange gewünscht. Jetzt gibt es wenigstens die Grundlage dafür.
Und jetzt?
Der nächste Schritt ist kleiner, als Sie denken.
Egal, ob Sie sich gerade erst informieren oder der Antrag schon läuft: Wählen Sie, was zu Ihnen passt. Für Familien kostenlos.
Starke Schultern begleitet Familien vom ersten Gedanken bis zur Bewilligung und übernimmt danach die Schulbegleitung.