Schulbegleitung in Bonn beantragen: Fachdienst, Bonner Modell und Einzelfall

    Von Jonah, Geschäftsführer

    Die Schule meldet Unterstützungsbedarf, Nachbarfamilien sprechen vom „Jugendamt Köln“, und in Bonn landen Sie trotzdem beim falschen Ansprechpartner. Bonn ist nicht Köln. Hier bearbeitet ein Fachdienst Eingliederungshilfe Anträge für seelische Behinderung nach SGB VIII und für körperliche, geistige oder Sinnesbehinderung nach SGB IX, wenn Ihr Kind zu Hause lebt und zur Schule geht. Dieser Beitrag ordnet die Bonner Zuständigkeit, erklärt das zweigleisige System aus Bonner Modell und Einzelfallmodell (ab Schuljahr 2025/2026) und führt Sie durch Antrag, Unterlagen und Trägerwahl.

    Es geht um Schulbegleitung (Inklusionsassistenz, Integrationskraft, I-Kraft, Schulassistenz): individuelle Unterstützung, wenn die Schule einen behinderungsbedingten Bedarf nicht allein decken kann. Den NRW-Rahmen erklärt So beantragen Sie eine Schulbegleitung in NRW. Den Kölner Kontrast finden Sie unter Schulbegleitung in Köln beantragen. Hier geht es um Bonn.

    Was Schulbegleitung / Inklusionsassistenz in Bonn bedeutet

    In Bonn heißt die Leistung auf den Seiten der Stadt oft Inklusionsassistenz. Gemeint ist dieselbe Elternleistung wie Schulbegleitung: Begleitung im Unterricht und Schulleben, nicht Nachhilfe und keine zweite Lehrkraft. Die Gesamtverantwortung für Bildung und Erziehung bleibt bei der Schule. Inhalte und Methoden des Unterrichts liegen bei den Lehrkräften. Die Assistenz richtet sich nach dem behinderungsbedingten Mehrbedarf Ihres Kindes (Struktur, Übergänge, Kommunikation, Pflege, soziales Miteinander), so wie es der Bescheid festlegt.

    Assistenzen werden über freie Träger organisiert und vom Amt für Kinder, Jugend und Familie finanziert und monatlich abgerechnet. Sie sind keine Lehrkräfte. Ob 1:1 oder geteilte Assistenz passt, entscheidet der Leistungsträger im Einzelfall, nicht die Schule allein. Die Abgrenzung zu § 35a und § 112 erklärt die Entscheidungshilfe § 35a oder § 112.

    Für Familien ist die bewilligte Leistung kostenfrei. Die Eingliederungshilfe trägt die Kosten. Der Stundenumfang folgt dem festgestellten Bedarf, nicht einem Trägerversprechen.

    Wer ist zuständig in Bonn vs. Köln vs. LVR

    Das ist der zentrale Unterschied zu Köln: In Bonn stellt die Stadt einen Fachdienst für beide Rechtskreise bereit. Sie müssen nicht erst entscheiden, ob Sie zum Jugendamt-ASD oder zum Sozialamt gehen, wie in Köln.

    MerkmalBonn Fachdienst EingliederungshilfeKölnLVR (überörtlich)
    Rechtsgrundlage für SchulbegleitungSGB VIII (seelische Behinderung) und SGB IX (körperlich, geistig, Sinne) in einem Amtgetrennt: ASD/Bezirksjugendamt (§ 35a SGB VIII) bzw. Amt für Soziales (§ 112 SGB IX)SGB IX, nur in den vom LVR genannten Ausnahmen
    Typische AusgangslageKind lebt zu Hause und besucht eine Schule in Bonn; Inklusionsassistenz, Autismustherapie, Hilfsmittel, außerschulische Lerntherapie, Persönliches Budget u. a.je nach Beeinträchtigung Bezirk oder zentrales Sozialamtjunge Menschen im Heim; Kinder in Pflegefamilien; Erwachsene (Dezernat 7); Kinder von Geburt bis Schuleintritt (Dezernat 4)
    Antrag stellen beiFachdienst Eingliederungshilfe, Ollenhauerstraße 1, 53113 Bonn (seit September 2024)ASD des Wohnbezirks oder Eingliederungshilfe Ottmar-Pohl-Platz 1in der Regel nicht für die Schulbegleitung schulpflichtiger Kinder in der Familie
    EinstiegBeratungsteam Eingangsmanagement (Erdgeschoss, barrierefrei, Wartebereich 0.17); laufende Fälle: fallführende Fachkräfte 1. Stock (Wartebereich 1.01, Zugang nicht vollständig barrierefrei)persönliche ASD-Vorsprache vor Antrag bzw. Versand an das SozialamtLVR-Beratungskompass, falls eine LVR-Leistung betroffen ist
    Gebührenkeine für die Antragstellungkeineentfällt für den kommunalen Antrag

    Postanschrift laut Stadt: Bundesstadt Bonn, 53103 Bonn. Persönliche Vorsprachen nur nach Termin. Schriftstücke können Sie in den Außenbriefkasten legen: neben dem Haupteingang, rechts am Gebäude, über dem Briefkasten von Vapiano (täglich geleert).

    Kontakt laut Fachdienst-Seite der Stadt Bonn (Stand Abruf 31. August 2026): Anwesenheitsdienst 0228 7747550 (erste Fragen zu Zuständigkeit und Antragstellung; täglich rotierend, nicht nach Fallzuständigkeit). Allgemeine E-Mail: eingliederungshilfe@bonn.de. Fax im Kontaktblock: 0228 779619688. Erstberatungstermine im Eingangsmanagement telefonisch oder per E-Mail anfragen: Montag bis Donnerstag 9 bis 16 Uhr, Freitag 9 bis 13 Uhr. Anwesenheitsdienst erreichbar Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr. Aktuelle Teamzuordnungen stehen auf bonn.de/fachdienst-eingliederungshilfe.

    Ob Rheinland oder Westfalen zahlt, ordnet LVR oder LWL: Wer zahlt in NRW. Bonn liegt im LVR-Gebiet; für die typische Inklusionsassistenz eines schulpflichtigen Kindes in der Familie bleibt trotzdem der städtische Fachdienst die erste Adresse.

    Bonner Modell vs. Einzelfallmodell (ab Schuljahr 2025/2026)

    Zum Schuljahr 2025/2026 hat Bonn das bisherige Poolmodell abgelöst. Grundlage ist der Ratsbeschluss vom 20. Juni 2024. Für zunächst zwei Jahre gilt ein zweigleisiges System, das weiterentwickelt werden soll. Die Leistung bleibt individuell beantragt, geprüft und im Hilfeplanverfahren bewilligt.

    Zwei öffentliche Aussagen der Stadt stehen nebeneinander und sollten Sie kennen: Die Produktseite des Fachdienstes beschreibt, dass die Inklusionsassistenz nach Bewilligung von Trägern übernommen wird, die den Schulen zugeordnet sind. Die Pressemitteilung zur Neuregelung (Schuljahr 2025/2026) stellt klar, dass die feste Träger-zu-Zuteilungsraum-Zuordnung aus rechtlichen Gründen entfällt und das Wunsch- und Wahlrecht in beiden Modellen uneingeschränkt bleibt. Praktisch heißt das: An vielen Schulen gibt es einen Hauptanbieter für Organisation und Vertretung. Familien behalten trotzdem das Recht, einen anderen geeigneten Träger zu wählen. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie unterstützt bei einem Trägerwechsel.

    MerkmalBonner ModellEinzelfallmodell
    Schwellegrößere Schulstandorte mit mindestens 15 Schüler:innen mit InklusionsassistenzbedarfStandorte mit kleinerer Fallzahl
    Organisationstrukturierter, am früheren Pool orientiert, mit angepassten Regeln; flexiblere Planung und engere Zusammenarbeit Schule/Trägerindividuelle Assistenz, möglichst vertraute Kräfte, wenn sinnvoll und möglich
    Wunsch- und Wahlrechtuneingeschränktuneingeschränkt
    Geteilte Assistenzmöglich, einzelfallabhängigmöglich, einzelfallabhängig
    Hilfeplan / Bewilligungindividuell beantragt, geprüft, bewilligtindividuell beantragt, geprüft, bewilligt
    FinanzierungAmt für Kinder, Jugend und Familie, monatliche Abrechnung über freie Trägergleich

    Die Stadt empfiehlt aus Organisations-, Vertretungs- und Kommunikationsgründen den Hauptanbieter am Schulstandort. Das ersetzt nicht Ihr Wunsch- und Wahlrecht. Mehr zur Organisationsform: Poolmodell oder 1:1.

    Schritt für Schritt: So stellen Sie den Antrag in Bonn

    1. Bedarf mit der Schule besprechen. Beschreiben Sie Situationen, nicht nur Diagnosen: Wann gelingt Teilhabe nicht, was wurde schon versucht (Nachteilsausgleich, schulinterne Förderung, OGS)? Die Schule bleibt für Unterricht und Erziehung verantwortlich. Der Auftrag der Assistenz ist der behinderungsbedingte Mehrbedarf, nicht der Wissenserwerb.
    2. Schul- bzw. OGS-Bericht einholen. Unter „Formulare und Links“ stellt die Stadt den barrierefreien „Bericht der Schule/OGS zur Notwendigkeit von Leistungen der Eingliederungshilfe“ bereit. Bitten Sie Klassenleitung und Schulleitung früh um die Ausfüllung. Dort liegt auch das Informationsblatt zu den Verfahrensabläufen bei Inklusionsassistenz und außerschulischer Lerntherapie.
    3. Unterlagen sammeln und Antrag vorbereiten. Nutzen Sie das barrierefreie allgemeine Antragsformular der Stadt (ebenfalls unter Formulare und Links). Vermerken Sie Beratungswünsche in der Begründung, falls Sie erst klären wollen, ob Bonn zuständig ist.
    4. Eingangsmanagement kontaktieren. Erstberatungstermine im Erdgeschoss der Ollenhauerstraße 1 nur nach Termin (telefonisch oder per E-Mail). Das pädagogische Beratungsteam Eingangsmanagement umfasst drei Mitarbeitende; die Zuständigkeit richtet sich nach der aktuellen oder zuletzt besuchten Schule. Der Anwesenheitsdienst (0228 7747550) beantwortet erste Fragen zu Zuständigkeit und Antragstellung. Laufende Fälle bearbeiten die fallführenden Fachkräfte im 1. Stock. Die sozialpädagogischen Fachkräfte sind laut Stadt nach 28 Zuteilungsräumen in acht Tandems und zwei Regionalteams organisiert. Wer aktuell für Ihren Zuteilungsraum zuständig ist, steht auf der Fachdienst-Seite der Stadt.
    5. Antrag einreichen und Vollständigkeit abwarten. Die wirtschaftliche Jugendhilfe übernimmt Eingangsbestätigung, Nachforderung fehlender Unterlagen, Überwachung der Vollständigkeit, Klärung der Zuständigkeit und ggf. Weiterleitung an den eigentlich zuständigen Kostenträger. Danach informiert das Amt über weitere noch nötige Unterlagen.
    6. Gesamtplanverfahren und Bescheid. Der Umfang der Inklusionsassistenz wird individuell im Gesamtplanverfahren ermittelt. Möglich sind Elterngespräch, Hausbesuch, Hospitation in der Schule und weitere Stellungnahmen. Treffen Sie vor dem Bescheid keine verbindlichen Stundenabsprachen mit einem Träger.
    7. Träger wählen und Start organisieren. Nach Bewilligung übernehmen freie Träger die Assistenz. An vielen Schulen gibt es einen Hauptanbieter; Ihr Wunsch- und Wahlrecht bleibt davon unberührt. Starke Schultern nennt für Bonn aktuell 2 bis 4 Wochen bis zum Start nach Bewilligung; das ist keine Amtsfrist.

    Den landesweiten Rahmen beschreibt der NRW-Leitfaden. Bonn ergänzt ihn um den einheitlichen Fachdienst und das Dualsystem Bonner Modell / Einzelfallmodell.

    Unterlagen-Checkliste für den Bonner Antrag

    Was im Einzelfall nachgefordert wird, hängt vom Rechtskreis und vom Kind ab. Das Informationsblatt der Stadt zu Inklusionsassistenz und Lerntherapie beschreibt die Verfahrensabläufe; nach Antragseingang teilt das Amt mit, was noch fehlt. Als Startpaket bewährt sich Folgendes:

    UnterlageWozu
    [ ] Allgemeiner Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe (barrierefreies Formular der Stadt)formale Antragstellung
    [ ] Bericht der Schule/OGS zur Notwendigkeit von Leistungen der Eingliederungshilfeschulischer Bedarf, Unterricht, Pausen, ggf. Nachmittag
    [ ] Medizinische und therapeutische Unterlagen zur BeeinträchtigungGrundlage der Bedarfsprüfung
    [ ] Schweigepflichtentbindung (falls angefordert)Abstimmung mit Schule und Fachstellen
    [ ] Schulzuweisung / AO-SF-Unterlagen, falls vorhandensonderpädagogischer Kontext
    [ ] Personalausweis oder Pass der SorgeberechtigtenIdentifikation
    [ ] Schwerbehindertenausweis, falls vorhandenergänzende Hinweise
    [ ] Kurze eigene Schilderung: Unterricht, Pausen, Übergänge, OGSmacht den Alltag greifbar
    [ ] Kontaktdaten Klassenleitung und SchulleitungRückfragen und Hospitation

    Nach der Antragstellung informiert der Fachdienst über weitere noch notwendige Unterlagen. Warten Sie nicht unbegrenzt auf ein „perfektes“ Gutachten, aber benennen Sie vorhandene Berichte und den Schulalltag klar.

    Nach der Bewilligung: Matching und Wunsch- und Wahlrecht

    Mit der Bewilligung steht Art und Umfang der Inklusionsassistenz fest. Die Organisation läuft über freie Träger. Das Wunsch- und Wahlrecht bleibt in beiden Bonner Modellen uneingeschränkt (Pressemitteilung zur Neuregelung). Für den Jugendhilfeweg stützt es sich auf § 5 SGB VIII, für die Eingliederungshilfe auf § 8 SGB IX. Grenzen sind unverhältnismäßige Mehrkosten und das Fehlen einer Vereinbarung mit dem Leistungsträger.

    Die Fachdienst-Seite beschreibt weiterhin schulzugeordnete Träger nach Bewilligung. Gleichzeitig empfiehlt die Stadt den Hauptanbieter am Standort aus praktischen Gründen (Vertretung, Kommunikation) und hält das Wahlrecht offen. Beides können Sie parallel lesen: Schule hat oft einen Hauptanbieter, Familien behalten die Wahl. Starke Schultern ist ein freier Träger in Bonn und nicht der städtische Hauptanbieter. Passt der aktuelle Anbieter nicht, ist ein Wechsel möglich: Schulbegleitung Anbieter wechseln.

    Sinnvolle Kriterien: Erreichbarkeit in Bonn, Vertretung, Einarbeitung an der Schule, Austausch mit der Klassenleitung, Erfahrung mit dem Modell vor Ort (Bonner Modell oder Einzelfall). Details zum Standort: Schulbegleitung in Bonn.

    Häufige Fragen

    Gibt es in Bonn wirklich nur ein Amt für SGB VIII und SGB IX?

    Ja, für junge Menschen mit seelischer Behinderung (SGB VIII) und mit körperlicher, geistiger oder Sinnesbehinderung (SGB IX), die in Bonn leben und zur Schule gehen, ist der Fachdienst Eingliederungshilfe Ansprechpartner. Das unterscheidet Bonn klar von Köln.

    Muss ich zum LVR?

    Für die typische Inklusionsassistenz eines schulpflichtigen Kindes, das in der Familie lebt, nein. Der LVR (Dezernat 7) ist für junge Menschen im Heim, Kinder in Pflegefamilien und Erwachsene zuständig; Dezernat 4 für Kinder von Geburt bis Schuleintritt. Im Zweifel klärt das Eingangsmanagement die Zuständigkeit.

    Weist die Schule den Träger zu?

    Nicht eigenmächtig. Die Fachdienst-Seite spricht von Trägern, die den Schulen zugeordnet sind. Die Pressemitteilung zur Neuregelung (ab Schuljahr 2025/2026) hebt die feste Zuteilungsraum-Zuordnung auf und betont das uneingeschränkte Wunsch- und Wahlrecht. Praktisch: Oft gibt es einen Hauptanbieter an der Schule; Sie dürfen trotzdem einen anderen geeigneten Träger wählen.

    Was ist der Unterschied zwischen Bonner Modell und 1:1?

    Das Bonner Modell gilt an größeren Standorten (ab 15 Schüler:innen mit Assistenzbedarf) und ist strukturierter organisiert. Das Einzelfallmodell gilt an kleineren Standorten und setzt stärker auf individuelle, möglichst vertraute Kräfte. In beiden Modellen bleibt die Bewilligung einzelfallbezogen; geteilte Assistenz ist möglich, wenn der Bedarf das hergibt. 1:1 ist damit nicht abgeschafft.

    Entstehen Kosten für uns als Familie?

    Für die Antragstellung fallen keine Gebühren an. Die bewilligte Inklusionsassistenz finanziert die Eingliederungshilfe über das Amt für Kinder, Jugend und Familie. Einen Elternbeitrag für die Assistenz selbst sieht das beschriebene Verfahren nicht vor.

    Kann die Assistenz auch in der OGS laufen?

    Die Stadt stellt einen eigenen Schul-/OGS-Bericht bereit. Ob Stunden den Offenen Ganztag abdecken, steht im Bescheid. Klären Sie den Nachmittagsbedarf im Antrag und im Schulbericht.

    Was ist, wenn der Antrag abgelehnt wird?

    Sie können Widerspruch einlegen. Die Frist steht im Bescheid; üblich ist ein Monat nach Zugang. Begründen Sie mit dem schulischen Bedarf und den Unterlagen. Praktische Schritte: Antrag abgelehnt, Widerspruch NRW.

    Wie lange gilt eine Bewilligung?

    Die Stadt veröffentlicht auf der Fachdienst-Seite keine pauschale Gültigkeitsdauer in Monaten. Die Leistung wird im Hilfeplan- bzw. Gesamtplanverfahren geprüft und fortgeschrieben. Fragen Sie Ihre fallführende Fachkraft nach dem Prüf- und Fortsetzungsrhythmus und melden Sie die Fortsetzung rechtzeitig vor dem Schuljahresende an.

    Wie erreiche ich das Eingangsmanagement?

    Persönliche Vorsprache nur nach Termin. Erstberatungstermine telefonisch oder per E-Mail anfragen: Montag bis Donnerstag 9 bis 16 Uhr, Freitag 9 bis 13 Uhr. Erste Fragen zu Zuständigkeit und Antrag: Anwesenheitsdienst 0228 7747550 (täglich rotierend). Allgemeine Mail: eingliederungshilfe@bonn.de. Fax: 0228 779619688. Adresse: Ollenhauerstraße 1, 53113 Bonn. Aktuelle Teamzuordnungen stehen auf der Fachdienst-Seite.

    Wie schnell kann es nach der Bewilligung losgehen?

    Das hängt von Träger, Matching und Schule ab. Starke Schultern nennt für Bonn typischerweise 2 bis 4 Wochen nach Bewilligung. Das ersetzt keine Amtsentscheidung und ist keine Garantie.

    Unterstützung durch Starke Schultern

    Wenn Sie den Antrag vorbereiten oder nach der Bewilligung eine Fachkraft suchen, sortieren wir den Weg mit: Zuständigkeit Fachdienst, Unterlagen, Schule, später das Matching. Für Familien ist das kostenfrei. Start: Schulbegleitung in Bonn, Kontakt oder Hilfeportal. Telefon +49 170 5513301, E-Mail info@starkeschultern.com.

    Und jetzt?

    Der nächste Schritt ist kleiner, als Sie denken.

    Egal, ob Sie sich gerade erst informieren oder der Antrag schon läuft: Wählen Sie, was zu Ihnen passt. Für Familien kostenlos.

    Starke Schultern begleitet Familien vom ersten Gedanken bis zur Bewilligung und übernimmt danach die Schulbegleitung.