Schulbegleitung in Köln beantragen: Jugendamt, LVR und Bezirke

    Von Jonah, Geschäftsführer

    Die Klassenleitung ruft an, der Unterricht klappt nur mit Dauerbegleitung, und trotzdem ist unklar, wo in Köln der Antrag hingehört. Viele Familien landen beim falschen Amt oder sammeln Unterlagen, die die andere Stelle nicht braucht. Dieser Beitrag ordnet die Kölner Zuständigkeiten, nennt die Anlaufstellen in den Bezirken und folgt den öffentlichen Angaben der Stadt.

    Es geht um Schulbegleitung (Integrationshilfe, I-Kraft, Schulassistenz): individuelle Unterstützung, wenn die Schule einen behinderungsbedingten Bedarf nicht allein decken kann. Den NRW-Rahmen erklärt So beantragen Sie eine Schulbegleitung in NRW. Hier geht es um Köln.

    Was Schulbegleitung in Köln bedeutet

    Schulbegleitung ist keine Nachhilfe und keine zweite Lehrkraft. Sie soll Teilhabe am Unterricht und am Schulleben ermöglichen: Struktur, Übergänge, Konflikte, Pflege oder Orientierung, je nachdem, was der Bescheid bewilligt. Ob 1:1 oder ein anderes Setting passt, entscheidet der Leistungsträger nach individueller Bedarfsfeststellung, nicht die Schule allein.

    Das gilt in Köln an allen Schulformen. Die Stadt stellt klar: Art und Umfang werden im Einzelfall festgestellt. Sprechen Sie die Klassenleitung früh an, treffen Sie aber keine verbindlichen Hilfearrangements vor der Amtsentscheidung. So steht es auf der Produktseite des Jugendamts zur Schulbegleitung bei seelischer Behinderung.

    Für die Antragstellung fallen keine Gebühren an. Die bewilligte Leistung finanziert die Eingliederungshilfe. Der Stundenumfang folgt dem festgestellten Bedarf, nicht einem Trägerversprechen.

    Wer zuständig ist: Jugendamt Köln vs. LVR / § 35a vs. § 112

    In Köln stellen Sie den Antrag in der Regel nicht beim LVR, sondern bei der Stadt. Der Landschaftsverband ist überörtlicher Träger. Für Schulbegleitung von Kindern, die in der Familie leben und zur Schule gehen, bleiben nach der LVR-Fachinformation die kreisfreien Städte zuständig. Der LVR ist vor allem bei Frühförderung, Pflegefamilien (körperliche, geistige oder Sinnesbehinderung) und Leistungen über Tag und Nacht in einer Wohneinrichtung direkt zuständig.

    Innerhalb Kölns teilt sich die Zuständigkeit nach der Art der Beeinträchtigung:

    MerkmalJugendamt Köln (ASD im Bezirksjugendamt)Amt für Soziales, Arbeit und Senioren (Eingliederungshilfe)LVR (überörtlich)
    Rechtsgrundlage§ 35a SGB VIII (seelische Behinderung, auch drohend)§ 112 SGB IX (Teilhabe an Bildung); Leistungsberechtigung § 99 SGB IXSGB IX, nur in den vom LVR genannten Ausnahmen
    Typische Ausgangslagez. B. ADHS, Autismus-Spektrum, Angst, soweit dem Jugendamt zugeordnetgeistige, körperliche oder MehrfachbehinderungFrühförderung; Pflegefamilie (nicht seelisch); stationär über Tag und Nacht
    Antrag stellen beiASD des WohnbezirksEingliederungshilfe, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Kölnin der Regel nicht für die Schulbegleitung
    Persönliche Vorspracheerforderlich vor Antragstellung, Termin telefonischnicht erforderlich; Gespräch oder Fallkonferenz später möglichLVR-Beratungskompass, falls eine LVR-Leistung betroffen ist
    Innere Zuordnungnach Wohnbezirknach Familiennamen des Kindes (Infoblatt der Stadt)regionale LVR-Mitarbeitende
    Gebührenkeinekeineentfällt für den kommunalen Antrag

    Unsicher, welcher Weg passt? Reichen Sie den Antrag trotzdem ein. Ist das Amt für Soziales nicht zuständig, leitet es den Vorgang nach eigenen Angaben weiter (zum Beispiel an das Jugendamt) und informiert Sie. Unabhängig beraten die Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen nach § 10b SGB VIII: Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln, Telefon 0221 221-33700.

    Bezirke: Welches Jugendamt für § 35a?

    Für § 35a wenden Sie sich an den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) Ihres Wohnbezirks. Persönliche Vorsprache nur nach Termin. Anschriften und Telefone laut den Adressseiten der Stadt:

    StadtbezirkASD-AnschriftTelefon
    ChorweilerBezirksrathaus Chorweiler, Pariser Platz 1, 50765 Köln0221 221-96999
    EhrenfeldBezirksrathaus Ehrenfeld, Venloer Straße 419-421, 50825 Köln0221 221-94999
    InnenstadtLudwigstraße 8, 50667 Köln0221 221-91999
    KalkBezirksrathaus Kalk, Kalker Hauptstraße 247-273, 51103 Köln0221 221-98999
    LindenthalBezirksrathaus Lindenthal, Aachener Straße 220, 50931 Köln0221 221-93999
    MülheimBezirksrathaus Mülheim, Wiener Platz 2 a, 51065 Köln0221 221-99999
    NippesBezirksrathaus Nippes, Neusser Straße 450, 50733 Köln0221 221-95999
    PorzBezirksrathaus Porz, Alfred-Moritz-Platz 1, 51143 Köln0221 221-97999
    RodenkirchenIndustriestraße 161, 50999 Köln0221 221-92999

    Schalterzeiten laut ASD-Seiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, 8 bis 12 Uhr, sowie nach Terminvereinbarung. Mittwoch ist nicht als offene Sprechzeit ausgewiesen. Postfach 10 35 64, 50475 Köln.

    Für § 112 ist nicht das Bezirksjugendamt zuständig, sondern die zentrale Eingliederungshilfe:

    • Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, Eingliederungshilfe, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln (Kalk Karree)
    • Telefon 0221 221-27379, Fax 0221 221-6527468, E-Mail eingliederungshilfe@stadt-koeln.de
    • Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, 8 bis 12 Uhr sowie nach Vereinbarung

    Die Stadt übernimmt diese Leistungen bis zum Abschluss einer ersten allgemeinen Schulausbildung, längstens bis zum Ende der Sekundarstufe II.

    Unterlagen: Checkliste für den Kölner Antrag

    Was verlangt wird, hängt vom Rechtskreis ab. Sammeln Sie die Unterlagen, bevor Sie den ASD-Termin oder den Versand an das Amt für Soziales vorbereiten.

    Weg A: seelische Behinderung (§ 35a SGB VIII, ASD)

    • Medizinische und therapeutische Unterlagen: Warum weicht der seelische Gesundheitszustand vom lebensaltertypischen Zustand ab?
    • Aussteller: Ärztin/Arzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Kinder- und Jugendpsychotherapeutin bzw. -therapeut oder Ärztin/Arzt bzw. psychologische Psychotherapeutin/Psychotherapeut mit besonderen Erfahrungen bei seelischen Störungen im Kindes- und Jugendalter
    • Kopie der Schulzuweisung, falls sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt
    • Stichpunkte für das Pflichtgespräch: Schulalltag, bereits erprobte schulische Maßnahmen, was in Klasse und Pausen nicht gelingt

    Fehlen Unterlagen, holt das Jugendamt Stellungnahmen nach eigenen Angaben selbst ein. Warten Sie nicht unbegrenzt auf ein „perfektes“ Gutachten. Zum Termin sollten Sie den Schulalltag und vorhandene Berichte aber benennen können.

    Weg B: geistige, körperliche oder Mehrfachbehinderung (§ 112 SGB IX)

    • Ausgefüllter Antrag auf Eingliederungshilfe (Vordruck unter „Downloads und Infos“ auf der städtischen Produktseite)
    • Medizinische und therapeutische Unterlagen zur Behinderung
    • Schweigepflichtentbindung
    • Schulzuweisung bei festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf, falls vorhanden
    • Personalausweis oder Pass
    • Schwerbehindertenausweis, falls vorhanden

    Einreichung laut Infoblatt: Post an Ottmar-Pohl-Platz 1, Fax 0221 221-6527468 oder E-Mail an eingliederungshilfe@stadt-koeln.de.

    Für beide Wege hilfreich

    • Kurze Schilderung des Bedarfs im Unterricht, in Pausen, bei Übergängen, ggf. in der OGS
    • Berichte von Therapie, Frühförderung oder SPZ, sofern vorhanden (in Köln u. a. SPZ Kinderklinik Amsterdamer Straße und SPZ Uniklinik Köln)
    • Kontaktdaten von Klassenleitung und Schulleitung

    Die Klärung läuft in enger Abstimmung mit der Schule. Beim §-35a-Weg bezieht das Amt zusätzlich die Schulaufsicht ein.

    Schritt für Schritt: So stellen Sie den Antrag in Köln

    1. Bedarf mit der Schule besprechen. Beschreiben Sie Situationen, nicht Diagnosen: Wann gelingt Teilhabe nicht, was wurde schon versucht? Die Stadt empfiehlt das Gespräch mit Lehrkräften und Schulleitung möglichst früh.
    2. Zuständigkeit grob klären. Seelisch: ASD Ihres Bezirks. Geistig, körperlich, Mehrfachbehinderung: Eingliederungshilfe im Kalk Karree. Im Zweifel Verfahrenslotsen (0221 221-33700) oder Elternberatung Inklusion (Peter-Huppertz-Straße 75, 51063 Köln, 0221 221-21171).
    3. Beim Jugendamt: Beratungstermin vereinbaren. Für § 35a ist die persönliche Beratung vor der Antragstellung erforderlich. Das Amt klärt dabei auch Hilfen jenseits der Schule.
    4. Beim Amt für Soziales: Antrag und Anlagen einreichen. Eine Vorsprache zur Antragstellung ist nicht nötig. Bewahren Sie Sendebeleg oder Eingangsbestätigung auf.
    5. Bedarfsprüfung abwarten. Möglich sind Elterngespräch, Abstimmung mit der Schule und, beim Amt für Soziales, eine Fallkonferenz. Treffen Sie vor dem Bescheid keine verbindlichen Stundenabsprachen mit einem Träger.
    6. Bescheid lesen und Träger wählen. Nach der Bewilligung wählen Sie einen anerkannten Leistungserbringer.
    7. Fortsetzung rechtzeitig anstoßen. Der Hilfebedarf wird laut Infoblatt im Regelfall jährlich überprüft. Die Mitteilung zur Fortsetzung sollte ein bis zwei Monate vor den Sommerferien eingehen.

    Den landesweiten Rahmen beschreibt der NRW-Leitfaden. Köln ergänzt ihn um die Pflichtberatung im ASD und den Sozialamtsweg ohne Vorsprache.

    Typische Dauer: Was öffentlich belegt ist

    Die Stadt Köln veröffentlicht keine pauschale Bearbeitungszeit in Wochen. Deshalb setzen wir hier keine „üblichen 6 bis 8 Wochen“ ein. Belegt ist Folgendes:

    • Beim Jugendamt liegt der Beratungstermin vor der Antragstellung. Die Terminwartezeit gehört zur Gesamtdauer und unterscheidet sich nach Bezirk.
    • Rehabilitationsträger sollen innerhalb von zwei Wochen klären, ob sie zuständig sind, und einen unzuständigen Antrag weiterleiten (§ 14 SGB IX). Das ersetzt keine inhaltliche Entscheidung.
    • Die Zwei-Monats-Genehmigungsfiktion des § 18 SGB IX gilt nicht für Eingliederungshilfe und öffentliche Jugendhilfe (§ 18 Abs. 7 SGB IX).
    • Der Bedarf wird laut Infoblatt im Regelfall jährlich geprüft; Fortsetzung ein bis zwei Monate vor den Sommerferien anmelden.
    • Die Vermittlung einer Fachkraft nach Bewilligung hängt vom Träger ab. Starke Schultern nennt für Köln aktuell 2 bis 4 Wochen nach Bewilligung; das ist keine Amtsfrist.

    Fehlende Unterlagen, eine ausstehende Schulstellungnahme oder eine Fallkonferenz verlängern das Verfahren. Nachfragen mit Aktenzeichen ist sachlich.

    Nach der Bewilligung: Trägerwahl und Wunsch- und Wahlrecht

    Mit dem Bewilligungsbescheid versendet das Amt für Soziales laut Infoblatt eine Übersicht anerkannter Leistungserbringer. In Absprache mit der Sachbearbeitung können Sie schon vorher Kontakt zu einem Träger aufnehmen. Den Vertrag über die Schulbegleitung schließen Sie mit dem gewählten Träger. Das Amt beauftragt die Leistung; die Schule weist niemanden eigenmächtig ein.

    Das Wunsch- und Wahlrecht folgt für den Jugendhilfeweg aus § 5 SGB VIII, für die Eingliederungshilfe aus § 8 SGB IX. Sie dürfen zwischen geeigneten Diensten wählen. Grenzen sind unverhältnismäßige Mehrkosten und das Fehlen einer Vereinbarung mit dem Leistungsträger. Der öffentliche Träger muss auf dieses Recht hinweisen. Passt der aktuelle Anbieter nicht, ist ein Wechsel möglich: Schulbegleitung Anbieter wechseln.

    Sinnvolle Kriterien: Erreichbarkeit im Bezirk, Vertretung, Einarbeitung an der Schule, Austausch mit der Klassenleitung. Starke Schultern arbeitet in Köln mit einem eigenen Team. Details: Schulbegleitung in Köln.

    Häufige Fragen

    Wo muss ich Schulbegleitung in Köln beantragen?

    Bei (drohender) seelischer Behinderung beim ASD Ihres Bezirksjugendamtes. Bei geistiger, körperlicher oder Mehrfachbehinderung bei der Eingliederungshilfe im Amt für Soziales. Die Stadt verlangt die Beantragung in Zusammenarbeit mit der Schule.

    Reicht ein formloser Brief?

    Beim Jugendamt ist die persönliche Beratung vor der Antragstellung vorgeschrieben. Beim Amt für Soziales gibt es einen Vordruck; ein formloser Brief ersetzt ihn dort nicht.

    Entstehen Kosten für uns als Familie?

    Für die Antragstellung fallen laut Stadt keine Gebühren an. Die bewilligte Leistung finanziert die Eingliederungshilfe. Einen Elternbeitrag für die Schulbegleitung selbst sieht das beschriebene Verfahren nicht vor.

    Was ist, wenn der Antrag abgelehnt wird?

    Sie können Widerspruch einlegen. Die Frist steht im Bescheid; üblich ist ein Monat nach Zugang. Begründen Sie mit dem schulischen Bedarf und den Unterlagen.

    Kann die Schulbegleitung auch im Offenen Ganztag laufen?

    Kinder mit Unterstützungsbedarf können in Köln grundsätzlich am Ganztag teilnehmen. Ob Stunden der Schulbegleitung die OGS abdecken, steht im Bescheid. Klären Sie das im Antrag.

    Muss ich zum LVR?

    Für die typische Schulbegleitung eines Kindes, das in Köln in der Familie lebt, nein. Ausnahmen (Pflegefamilie, stationäres Wohnen, Frühförderung) klären Sie mit den Verfahrenslotsen oder dem LVR-Beratungskompass.

    Wer hilft, wenn ich den Überblick verliere?

    Verfahrenslotsen (Ottmar-Pohl-Platz 1, 0221 221-33700), Elternberatung Inklusion, Schulamt und Schulpsychologischer Dienst. Einen Träger dürfen Sie schon vor der Bewilligung um Orientierung bitten, ohne dass daraus ein Anspruch entsteht.

    Wie lange gilt eine Bewilligung?

    Laut Infoblatt wird der Bedarf im Regelfall jährlich überprüft. Fortsetzung ein bis zwei Monate vor den Sommerferien anmelden, nicht in der letzten Schulwoche.

    Unterstützung durch Starke Schultern

    Wenn Sie den Antrag vorbereiten oder nach der Bewilligung eine Fachkraft suchen, sortieren wir den Weg mit: Zuständigkeit, Unterlagen, Schule, später das Matching. Für Familien ist das kostenfrei. Start: Schulbegleitung in Köln, Kontakt oder Hilfeportal. Telefon +49 170 5513301, E-Mail info@starkeschultern.com.

    Und jetzt?

    Der nächste Schritt ist kleiner, als Sie denken.

    Egal, ob Sie sich gerade erst informieren oder der Antrag schon läuft: Wählen Sie, was zu Ihnen passt. Für Familien kostenlos.

    Starke Schultern begleitet Familien vom ersten Gedanken bis zur Bewilligung und übernimmt danach die Schulbegleitung.