Schulbegleitung in der OGS Essen: Begleitung auch am Nachmittag

    Von Jonah, Geschäftsführer(erstmals 8. Dezember 2025)

    Schulbegleitung in der OGS Essen: Begleitung auch am Nachmittag

    Viele Essener Kinder besuchen nach dem Unterricht den Offenen Ganztag (OGS). Für Kinder mit besonderem Förderbedarf stellt sich dabei eine wichtige Frage: Kann die Schulbegleitung (I-Kraft) auch in der OGS eingesetzt werden?

    OGS-Begleitung: Grundsätzlich möglich

    Ja, eine Schulbegleitung kann grundsätzlich auch in der OGS tätig sein - vorausgesetzt, dies ist im Bewilligungsbescheid des zuständigen Amtes so festgelegt, also des Jugendamts Essen (bei seelischer Beeinträchtigung, § 35a SGB VIII) oder des Amts für Soziales der Stadt Essen (bei körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung, § 112 SGB IX). Die Begleitung im Offenen Ganztag muss explizit beantragt und genehmigt werden.

    Wann wird OGS-Begleitung bewilligt?

    Die Bewilligung einer Schulbegleitung in der OGS hängt davon ab, ob das Kind auch im Nachmittagsbereich auf individuelle Unterstützung angewiesen ist. Typische Gründe:

    • Das Kind benötigt Unterstützung bei der Strukturierung des Nachmittags
    • Es gibt soziale Herausforderungen in der Gruppensituation der OGS
    • Das Kind braucht Begleitung bei der Hausaufgabenbetreuung
    • Kriseninterventionen sind auch nachmittags erforderlich
    • Die Teilhabe an Freizeitangeboten der OGS ist ohne Begleitung nicht möglich

    Der Antragsprozess in Essen

    Beim Erstantrag

    Wenn Sie erstmals Schulbegleitung beantragen, sollte die OGS-Begleitung direkt mitbeantragt werden. In der Stellungnahme der Schule sollte auch der Bedarf im Nachmittagsbereich beschrieben werden.

    Bei bestehender Schulbegleitung

    Wenn Ihr Kind bereits eine Schulbegleitung hat, die nur den Vormittag abdeckt, kann eine Erweiterung auf die OGS beim zuständigen Amt beantragt werden, also beim Jugendamt Essen oder beim Amt für Soziales der Stadt Essen. Hierfür ist in der Regel eine aktualisierte Stellungnahme der OGS-Leitung erforderlich.

    Besonderheiten in Essen

    In Essen sind zahlreiche Grundschulen mit einer OGS ausgestattet. Die Zusammenarbeit zwischen Schulbegleitung und OGS-Team ist dabei entscheidend. Bei Starke Schultern achten wir darauf, dass:

    • Die Schulbegleitung und die OGS-Mitarbeitenden regelmäßig im Austausch stehen
    • Die Übergabe zwischen Vormittag und Nachmittag reibungslos funktioniert
    • Die Förderziele auch im Nachmittagsbereich konsequent verfolgt werden
    • Das Kind soziale Kontakte in der OGS knüpfen kann

    Kosten für OGS-Begleitung

    Wie die Schulbegleitung im Unterricht ist auch die OGS-Begleitung für Familien in Essen kostenfrei. Die Finanzierung läuft über die Eingliederungshilfe: Das Jugendamt Essen oder das Amt für Soziales der Stadt Essen übernimmt die Kosten vollständig, wobei die Kosten im Hintergrund häufig der Landschaftsverband (LVR) trägt.

    Unser Tipp für Essener Eltern

    Beantragen Sie die OGS-Begleitung möglichst frühzeitig - idealerweise zeitgleich mit dem Erstantrag auf Schulbegleitung. So vermeiden Sie Lücken in der Betreuung und stellen sicher, dass Ihr Kind von Anfang an durchgehend begleitet wird.

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    Und jetzt?

    Der nächste Schritt ist kleiner, als Sie denken.

    Egal, ob Sie sich gerade erst informieren oder der Antrag schon läuft: Wählen Sie, was zu Ihnen passt. Für Familien kostenlos.

    Starke Schultern begleitet Familien vom ersten Gedanken bis zur Bewilligung und übernimmt danach die Schulbegleitung.