Viele Familien in Wuppertal suchen für den Antrag zuerst das Sozialamt oder eine Bezirksstelle. Für die Schulbegleitung (Inklusionshilfe in der Schule) ist laut Stadt Wuppertal die Fachstelle Inklusionshilfe in Schulen im Jugendamt der richtige Briefkasten. Und zwar bei seelischer Beeinträchtigung ebenso wie bei körperlicher, geistiger oder mehrfacher Behinderung. Beide Rechtswege laufen über dieselbe Fachstelle. Den Erstantrag können Sie online über das Serviceportal der Stadt stellen. Dieser Leitfaden zeigt Adresse, Online-Weg, Unterlagen, Buchstabenkontakte der ergänzenden Eingliederungshilfe und wann der LVR wirklich zuständig ist.
Es geht um Schulbegleitung (Integrationskraft, I-Kraft, Integrationshelfer:in, Inklusionshilfe): individuelle Unterstützung, wenn die Schule den behinderungsbedingten Mehrbedarf nicht allein abdecken kann. Den landesweiten Ablauf finden Sie im NRW-Leitfaden, die Rechtskreise in § 35a oder § 112, die Landschaftsverbände in LVR oder LWL. Hier: Wuppertal als kreisfreie Stadt im Rheinland, mit kurzen Wegen zu unserem Büro in Essen und in die Nachbarstadt Velbert. Alles zu unserem Angebot vor Ort steht auf unserer Seite zu Wuppertal.
Was in Wuppertal anders ist als in Essen, Velbert, Oberhausen, Bottrop oder Mülheim
| Merkmal | Wuppertal | Essen | Velbert | Oberhausen | Bottrop | Mülheim an der Ruhr |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Kommunale Struktur | kreisfreie Stadt | kreisfreie Stadt | kreisangehörig (Kreis Mettmann) | kreisfreie Stadt | kreisfreie Stadt | kreisfreie Stadt |
| Landschaftsverband | LVR (Rheinland) | LVR | LVR | LVR | LWL (Westfalen) | LVR |
| Seelische Behinderung (§ 35a SGB VIII) | Fachstelle Inklusionshilfe in Schulen (Jugendamt) | Jugendamt Stadt Essen | Städtischer Jugendhilfedienst, Oststraße 38 | Fachstelle § 35a, Alte Heid 13 | Jugendamt, Prosperstr. 71/1 | KSD, Ruhrstraße 1 |
| Körperlich / geistig / Mehrfachbehinderung (Schulzeit) | laut Stadt dieselbe Fachstelle | örtlicher Träger der Stadt Essen | Kreis Mettmann, Eingliederungshilfe | Eingliederungshilfe, Essener Str. 53 | Sozialamt, Berliner Platz 7 | Sozialamt, Ruhrstraße 1 |
| Beide Wege im selben Briefkasten? | ja, Fachstelle Inklusionshilfe | nein | nein | nein | nein | nein, aber zwei Abteilungen im selben Gebäude Ruhrstraße 1 |
| Online-Erstantrag | ja, Serviceportal (Anmeldung nötig) | je nach Stadtangebot | je nach Angebot | nicht vergleichbar zentral | eigenes §-35a-Formular | kein vergleichbares Online-Portal hervorgehoben |
| Erster Briefkasten LVR? | nein für Schulbegleitung bis Ende Sek II | nein | nein | nein | nein (LWL) | nein |
| Besonderheit vor Ort | eine Fachstelle für beide Rechtswege, Online-Antrag, optionale Hospitation, Klassenfahrt-Antrag im selben Formular | Antrag lokal in der Stadtverwaltung | Nachbarstadt zu Wuppertal | zwei getrennte Briefkästen plus Verfahrenslots:innen | zwei Briefkästen, eigenes Formular | Buchstabenverteilung plus Verfahrenslotsin |
Der wichtigste Unterschied für Wuppertaler Familien: In Bottrop und Oberhausen landen Sie bei seelischer und bei körperlich/geistiger Behinderung oft an zwei verschiedenen Adressen. In Wuppertal bündelt die Stadt die schulische Inklusionshilfe laut eigener Darstellung in der Fachstelle Inklusionshilfe in Schulen. Das spart Fehlpost, ersetzt aber nicht die inhaltliche Prüfung, ob § 35a SGB VIII oder § 112 SGB IX greift.
Wer ist zuständig: Fachstelle Inklusionshilfe und ergänzende Eingliederungshilfe
Weg A: Fachstelle Inklusionshilfe in Schulen (erster Briefkasten für die Schulbegleitung)
Die Stadt beschreibt die Leistung so: Wenn Sie oder die Lehrkräfte den Eindruck haben, dass Ihr Kind aufgrund einer wesentlichen Behinderung den Schulalltag nicht bewältigen kann, kann eine Inklusionshilfe aus Mitteln der Eingliederungshilfe infrage kommen. Den Erstantrag können Sie online stellen. Die Fachstelle bearbeitet den Antrag, holt Informationen ein, kann das Kind im Unterricht diskret beobachten und erlässt den Bescheid über Umfang und Bewilligung.
Kontakt laut Serviceportal Stadt Wuppertal (Stand Abruf 12. Oktober 2026):
| Stelle | Details |
|---|---|
| Organisation | 208.5402 Fachstelle Inklusionshilfe in Schulen |
| Adresse | Ehemalige Bundesbahndirektion, Döppersberg 41, 42103 Wuppertal |
| fachstelle.inklusion@stadt.wuppertal.de | |
| Online | Serviceportal Wuppertal, Dienstleistung „Inklusionshilfe in Schulen“ (Anmeldung / BundID erforderlich) |
| Telefon | keine allgemeine Nummer der Fachstelle veröffentlicht, Kontakt am besten per E-Mail |
| Technische Fragen zum Portal | Bergisches Servicecenter, Tel. +49 202 563-0, Montag bis Freitag 7:30 bis 18:00 Uhr |
Auch auf unserer Seite zu Wuppertal steht es so: Die Beantragung läuft in beiden Fällen über diese Fachstelle. Bei seelischer Beeinträchtigung nach § 35a SGB VIII, bei körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung nach § 112 SGB IX.
Weg B: 208.5401 Eingliederungshilfe (ambulante Leistungen nach § 35a, Buchstabenverteilung)
Parallel führt das Serviceportal unter derselben Hausadresse den Fachdienst 208.5401 Eingliederungshilfe. Die zugehörige Onlinedienstleistung „Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche“ ist ausdrücklich auf ambulante Leistungen nach § 35a SGB VIII ausgerichtet (seelische Gesundheit weicht mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate vom altersüblichen Zustand ab und die Teilhabe ist beeinträchtigt oder droht es zu werden). Für unter 18-Jährige stellen die sorgeberechtigten Personen den Antrag.
Die Fallverteilung nach Anfangsbuchstaben mit den zuständigen Fachkräften pflegt die Stadt selbst im Serviceportal und auf wuppertal.de. Wir nennen hier bewusst keine Namen, weil sich Zuständigkeiten mit jeder Stellenbesetzung ändern.
| Weitere Angaben | Details |
|---|---|
| Adresse | Ehemalige Bundesbahndirektion, Döppersberg 41, 42103 Wuppertal |
| Sammelpostfach | fachdienst.eingliederungshilfe@stadt.wuppertal.de |
| Telefonische Erreichbarkeit laut Stadt | täglich zwischen 9 und 10 Uhr über die Fachkräfte nach Buchstaben |
| Organisation | 208.5401 Eingliederungshilfe (auf wuppertal.de: Fachdienst Eingliederungshilfe) |
Welcher Name für die Buchstabenzuordnung maßgeblich ist (Kindesname, Familienname), bestätigt Ihnen der Fachdienst. Wenden Sie sich dorthin, wenn Ihre Frage die ambulante §-35a-Eingliederungshilfe betrifft oder wenn die Fachstelle Sie an den Fachdienst weiterverweist. Für den reinen Schulbegleitungs-Erstantrag ist laut Stadt der Onlineweg der Fachstelle der vorgesehene Einstieg.
Abgrenzung: Sozialamt und ältere Zuordnungen
Ältere Übersichten ordnen körperliche und geistige Behinderung oft dem Sozialamt zu. Das Serviceportal der Stadt zur schulischen Inklusionshilfe nennen für den Erstantrag die Fachstelle Inklusionshilfe in Schulen, nicht einen separaten Sozialamt-Briefkasten. Wenn Quellen auseinanderlaufen, gilt praktisch: Online-Antrag bei der Fachstelle stellen oder fachstelle.inklusion@stadt.wuppertal.de anschreiben. Ist eine andere Stelle zuständig, muss der Vorgang weitergeleitet werden. Sie verlieren dadurch in der Regel kein Antragsdatum.
Online-Antrag im Serviceportal (was Sie vorbereiten müssen)
Das Serviceportal verlangt eine Anmeldung (BundID). Halten Sie Nachweise digital vor dem Ausfüllen bereit. Pro Datei maximal 5 MB, Format laut Stadt PDF (bei der ambulanten §-35a-Dienstleistung auch JPEG).
| Unterlage laut Stadt (Orientierung) | Hinweis |
|---|---|
| Einverständniserklärung der zweiten sorgeberechtigten Person | bei gemeinsamer Sorge immer nötig; online durch zweite Person oder ausdrucken, unterschreiben, scannen, hochladen |
| Negativattest bzw. Bestallungsurkunde | bei nur einer sorgeberechtigten Person |
| Ärztliche Berichte, Diagnostiken | medizinische Nachweise zur Behinderung |
| Feststellungsbescheid Schwerbehinderung oder Pflegeeinstufung | falls vorhanden |
| Schweigepflichtentbindung | Bestandteil des Antrags; Fachstelle und Gesundheitsamt können antragsbezogen Informationen einholen |
| Einverständnis zur Hospitation | die Fachstelle kann Ihr Kind im Unterricht diskret beobachten |
Im Antrag können Sie relevante Stellen ankreuzen oder nennen, zum Beispiel Lehrkräfte, Schulsozialarbeit, Ärzt:innen, Leistungsanbieter:innen der Inklusionshilfe oder Bezirkssozialdienst.
Zusatzleistung im selben Formular: Einmalige Inklusionshilfe bei Klassenfahrten. Wenn eine Teilnahme nur mit Begleitung möglich ist oder behinderungsbedingte Mehrkosten (zum Beispiel besonders ausgestatteter Bus) entstehen, prüft die Stadt, inwieweit sie die Kosten trägt.
Verfahrensablauf laut Stadt
- Antrag und Unterlagen werden von der Fachstelle bearbeitet.
- Sie müssen ggf. am weiteren Verfahren mitwirken; diagnostische Feststellungen können nachgefordert werden.
- Ggf. Hospitation im Unterricht.
- Informationen von der Schule werden eingeholt.
- Bescheid: ob und in welchem Umfang Unterstützung gewährt wird.
Erstanträge können laut öffentlicher Berichterstattung grundsätzlich jederzeit gestellt werden. Die jährliche Fortschreibung für bestehende Fälle folgt dem städtischen Verfahrenskalender; fragen Sie die Fachstelle oder Ihre schulische Ansprechperson nach den aktuellen Fristen.
Schnellzuordnung
| Ausgangslage | Erste Adresse |
|---|---|
| Schulbegleitung / Inklusionshilfe in der Schule nötig (egal welcher Rechtskreis) | Fachstelle Inklusionshilfe, Online im Serviceportal oder fachstelle.inklusion@stadt.wuppertal.de, Döppersberg 41 |
| Ambulante Eingliederungshilfe nach § 35a (nicht nur Schule) | Fachdienst Eingliederungshilfe (208.5401), fachdienst.eingliederungshilfe@stadt.wuppertal.de |
| Klassenfahrt mit Inklusionshilfe oder behinderungsbedingten Mehrkosten | dasselbe Online-Formular der Fachstelle |
| Kind noch nicht eingeschult (Kita, Frühförderung) | LVR klären; nicht die Fachstelle als Standardweg |
| Schule beendet bzw. Sekundarstufe II abgeschlossen | LVR |
| Unsicher, ob § 35a oder § 112 | trotzdem bei der Fachstelle stellen; Weiterleitung bei Unzuständigkeit |
| Wege oder Bescheid unklar | per E-Mail bei der Fachstelle nachfragen; bei technischen Problemen mit dem Portal das Bergische Servicecenter (+49 202 563-0) |
LVR und Wuppertal: wer zahlt wirklich?
Wuppertal liegt im Rheinland und gehört zum Gebiet des Landschaftsverbands Rheinland (LVR). Für die typische Schulbegleitung eines Kindes, das in der Familie lebt und bis längstens zum Ende der Sekundarstufe II zur Schule geht, ist trotzdem die Stadt der örtliche Träger. Der LVR ist in der Regel nicht Ihr erster Briefkasten. Vertiefung: LVR oder LWL.
Direkt beim LVR landen Sie vor allem bei Frühförderung und Kita-Integrationshilfe vor der Einschulung, bei bestimmten Pflegefamilien-Konstellationen und nach Ende der Schulausbildung. Im Zweifel fragen Sie die Fachstelle und lassen Sie sich die Zuständigkeit bestätigen.
Schritt für Schritt: So stellen Sie den Antrag in Wuppertal
- Bedarf mit der Schule besprechen. Schildern Sie konkrete Situationen statt nur Diagnosen: Unterricht, Pausen, Übergänge, Ausflüge, ggf. OGS. Die Schule bleibt für den Unterricht verantwortlich; die Schulbegleitung deckt den behinderungsbedingten Mehrbedarf, keine Nachhilfe. (Nachteilsausgleich oder Schulbegleitung)
- Online-Zugang vorbereiten. BundID bzw. Serviceportal-Anmeldung einrichten. PDFs unter 5 MB bereithalten.
- Sorgerecht klären. Bei zwei Sorgeberechtigten die Einverständniserklärung der zweiten Person einplanen (online oder Scan). Bei einer Person Negativattest bzw. Bestallungsurkunde.
- Erstantrag bei der Fachstelle stellen. Dienstleistung „Inklusionshilfe in Schulen“ im Serviceportal. Alternativ schriftlich an Döppersberg 41 mit dem Zusatz „Fachstelle Inklusionshilfe in Schulen“.
- Mitwirkung erwarten. Schule wird einbezogen; Hospitation ist möglich; fehlende Diagnostik kann nachgefordert werden. Wer vor dem Bescheid auf eigene Kosten startet, trägt das finanzielle Risiko.
- Bescheid lesen und Träger wählen. Danach gilt Ihr Wunsch- und Wahlrecht. Starke Schultern startet in Wuppertal von der Anfrage bis zum Einsatz im Mittel nach etwa 10 Werktagen, sofern Kapazität frei ist (Auswertung unserer Studie Schulbegleitung NRW 2026). Das ist keine Amtsfrist und kein Versprechen für den Einzelfall.
Unterlagen-Checkliste: Inklusionshilfe in Schulen (Orientierung)
| Unterlage | Wozu |
|---|---|
| [ ] Online-Antrag oder schriftlicher Antrag an die Fachstelle | formale Antragstellung, Fristbeginn |
| [ ] Einverständnis zweite sorgeberechtigte Person bzw. Negativattest | Antragsberechtigung |
| [ ] Ärztliche Berichte und Diagnostiken | Nachweis der wesentlichen Behinderung |
| [ ] Schwerbehindertenausweis / Feststellungsbescheid / Pflegeeinstufung (falls vorhanden) | behinderungsbezogene Nachweise |
| [ ] Schweigepflichtentbindung (im Online-Antrag) | Austausch mit Schule und Fachstellen |
| [ ] Einverständnis Hospitation (im Online-Antrag) | Bedarfsklärung im Unterricht |
| [ ] Schulische Stellungnahme bzw. Schilderung des Schulalltags | Teilhabe in Unterricht, Pausen, Übergängen |
Unterlagen-Checkliste: ambulante § 35a beim Fachdienst 208.5401 (Orientierung)
| Unterlage | Wozu |
|---|---|
| [ ] Online-Antrag „Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche“ | formale Antragstellung |
| [ ] Stellungnahme Kinder- und Jugendpsychiatrie bzw. -psychotherapie (oder zugelassene Psychotherapie) | Nachweis der (drohenden) seelischen Störung |
| [ ] Diagnostiken | Fachsicht |
| [ ] Einverständnis zweite Person / Negativattest | Antragsberechtigung |
| [ ] Schweigepflichtentbindung | Informationssammlung durch das Jugendamt |
Eine verbindliche Pflichtliste für jeden Einzelfall lag beim Abruf nicht als separates PDF vor. Maßgeblich sind die Upload-Felder im Serviceportal und die Nachforderungen der Fachstelle. Ein AO-SF-Verfahren oder ein Nachteilsausgleich ersetzt die Schulbegleitung nicht.
Nach der Bewilligung: Matching und Wunsch- und Wahlrecht
Mit dem Bescheid stehen Stundenumfang und Leistungsart fest. Die Schulbegleitung selbst organisiert ein freier Träger. Ihr Wunsch- und Wahlrecht bleibt bestehen (§ 5 SGB VIII bzw. § 8 SGB IX; Grenzen sind unverhältnismäßige Mehrkosten oder fehlende Vereinbarungen).
Worauf Sie in Wuppertal achten sollten: Erreichbarkeit der Schule in Elberfeld, Barmen, Oberbarmen, Vohwinkel, Cronenberg, Ronsdorf, Langerfeld-Beyenburg, Heckinghausen und Uellendahl-Katernberg; eine geregelte Vertretung; Einarbeitung der Fachkraft; regelmäßiger Austausch mit der Klassenleitung; Erfahrung mit dem Wuppertaler Fachstellenverfahren. Wenn Sie später den Anbieter wechseln möchten, hilft Schulbegleitung Anbieter wechseln. Zu Pool- und Infrastrukturmodellen: Poolmodell oder 1:1, Infrastrukturmodell und Poolmodell.
Häufige Fragen
Muss ich in Wuppertal für die Schulbegleitung zum Sozialamt?
Für den Erstantrag auf Inklusionshilfe in Schulen nennt das Serviceportal der Stadt die Fachstelle Inklusionshilfe in Schulen im Jugendamt (Döppersberg 41), nicht einen separaten Sozialamt-Briefkasten. Bei Unsicherheit stellen Sie den Antrag trotzdem dort; unzuständige Stellen leiten weiter.
Gilt die Fachstelle nur für § 35a oder auch für § 112?
Laut Stadt für beide Wege: seelisch nach § 35a SGB VIII, körperlich oder geistig nach § 112 SGB IX. Die inhaltliche Rechtskreiszuordnung trifft die Stadt im Verfahren.
Brauche ich BundID für den Online-Antrag?
Ja. Das Serviceportal verlangt eine Anmeldung. Ohne Zugang bleiben schriftliche Einreichung an Döppersberg 41 und der Kontakt über fachstelle.inklusion@stadt.wuppertal.de.
Was ist der Unterschied zwischen Fachstelle 208.5402 und Fachdienst 208.5401?
Beide sitzen in der ehemaligen Bundesbahndirektion am Döppersberg 41. Die Fachstelle steuert den schulischen Inklusionshilfe-Antrag. Der Fachdienst 208.5401 führt die ambulante §-35a-Eingliederungshilfe mit Fallverteilung nach Buchstaben. Wenn unklar ist, welche Tür passt, starten Sie mit dem Online-Antrag der Fachstelle oder schreiben Sie an fachstelle.inklusion@stadt.wuppertal.de.
Ist in Wuppertal der LVR für die Schulbegleitung zuständig?
Für Schulkinder bis zum Ende der Sekundarstufe II in der Regel nicht. Die Stadt ist örtlich zuständig. Der LVR kommt vor allem vor der Einschulung, in bestimmten Pflegefamilien-Fällen und nach der Schulzeit ins Spiel. Vertiefung: LVR oder LWL.
Gibt es Verfahrenslots:innen in Wuppertal?
Seit 2024 sehen die Jugendämter Verfahrenslots:innen nach § 10b SGB VIII vor. Eine eigene öffentliche Kontaktangabe dafür haben wir auf den Seiten der Stadt Wuppertal beim Abruf am 12. Oktober 2026 nicht gefunden. Fragen Sie bei der Fachstelle nach. Verfahrenslots:innen beraten freiwillig und ersetzen den Antrag nicht.
Reicht eine Diagnose für den Antrag?
Nein. Diagnosen sind wichtig, entscheidend ist die Beeinträchtigung der Teilhabe im Schulalltag. Deshalb gehören schulische Informationen, ggf. Hospitation und konkrete Alltagsschilderungen dazu.
Kostet die Schulbegleitung in Wuppertal etwas?
Für Familien ist die bewilligte Schulbegleitung kostenfrei. Sie wird über die Eingliederungshilfe finanziert, nicht über ein Elternhonorar an den Träger.
Was tun bei Ablehnung?
Fristen und Widerspruch erklärt Antrag abgelehnt: Widerspruch in NRW. Bewahren Sie Bescheid und Eingangsbestätigung (auch den Online-Eingang) auf.
Unterstützung durch Starke Schultern
Von Essen und Velbert sind die Wege nach Wuppertal kurz. Wir helfen Ihnen, den Online-Antrag bei der Fachstelle vorzubereiten, die Unterlagen mit der Schule zu sortieren und nach der Bewilligung eine passende Fachkraft für Elberfeld, Barmen, Vohwinkel oder Ihren Stadtteil zu finden. Für Familien ist das kostenfrei. Start: Schulbegleitung in Wuppertal, Kontakt oder Hilfeportal. Telefon 0201 858 96787, E-Mail info@starkeschultern.com.
